Ref. code: | 7'30, 34.14/1, 21 |
Title: | Landvogt Franz Maria Josef Leonz Crivelli erlässt ein Mandat gegen Zehntbetrug beim Einsammeln der Zehntfrüchte und zur getreuen Ablieferung des grossen und kleinen Zehnten an das Stift Bischofszell |
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Rechtsakt-Typ: | Dekretierung |
Überlieferungsform: | Original |
Ausstellungsort: | Frauenfeld |
Creation date(s): | 7/8/1752 |
Aussteller: | Hauptmann Franz Maria Josef Leonz Crivelli, alt Landammann und des Rats von Uri, regierender Landvogt der Landgrafschaft Thurgau |
Adressat: | Zehntpflichtige des Kollegiatstifts St. Pelagii in Bischofszell |
Regest: | Hauptmann Franz Maria Josef Leonz Crivelli, alt Landammann und des Rats von Uri, regierender Landvogt der Landgrafschaft Thurgau, an alle, die dem Kollegiatstift St. Pelagii in Bischofszell den grossen und kleinen Zehnten zu geben schuldig sind: Es ergeht der hochobrigkeitliche Befehl, dass solche Zehnten gemäss der (eidg.) Abschiede von allem, was jährlich aus dem Erdboden wächst, gegeben werden, und namentlich die zehnte Garbe und der zehnte Schochen oder "birling" auf den Äckern und Wiesen, von Heu und Grummet [embd] auf Äckern und Wiesen abgeliefert wird. beim Auszählen der Zehnten soll man die überzählige Zahl bei der darauf folgenden Parzelle anrechnen und am Ende des Auszählens von der fünften Garbe die halbe und von dem fünften Schochen oder "birling" den halben geben und Zeit und Ort des Schneidens, Heuens und Einsammelns dem Zehntherrn oder seinem Diener im Voraus ankünden. Auch soll von den zehntpflichtigen Orten von Äpfeln, Birnen, Nüssen, Rüben und anderem, das unter den kleinen Zehnten fällt, der Zehnten getreulich und gemäss der geernteten Menge ausgerichtet werden. Man soll auch zu guter Tageszeit und nicht des Nachts die Garben aufbinden und nicht erst beim Aufladen und Abtransportieren den Zehnten ausscheiden, damit ein jeder Zehntknecht mit dem Einsammeln zurecht kommt und diesen in Verwahrung bringen kann. Dies alles bei unvermeidlicher Strafe (im Falle der Missachtung des Gebotenen), vor der sich jeder zu schützen wisse. |
Dorsualvermerk: | Mandat. 1752. |
Sprachen: | Deutsch |
Beschreibstoff: | Papier |
Anzahl Blätter: | 2 |
Format B x H in cm: | 22.5 x 34.9 |
Siegel und andere Beglaubigungsmittel: | Aufgedrücktes Oblatensiegel, mit Papier belegt. Siegler: der Aussteller mit seinem eigenen Siegel |
Kommentar des Staatsarchivs: | Franz Maria Josef Leonz Crivelli von Uri war 1752-1754 eidg. Landvogt im Thurgau. Vgl. HLS, Bd. 3, S. 538. "birling" = zum Nachtrocknen aufgeschichteter Haufen von Heu (vgl. Idiotikon Bd. 4, Sp. 1502) |
Alte Signaturen: | Signaturen vor 1770/71: - Pupikofersche Signatur (1848): XIV.1597-1762 Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): - Zettelrepertorium (1937): 7'30'46 |
Level: | Dokument |
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv: | analog |
Konservierung/Restaurierung: | Nachgeleimt; Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2024). |
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Containers |
Number: | 1 |
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Files |
Files: | |
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Usage |
End of term of protection: | 7/8/1772 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=491714 |
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