C 0'1, 0/19, 9 Der Thurgauische Landvogt urteilt im Streit um die Ausfertigung einer Urkunde über die Schmiede in Märstetten für Eberhard Brümsy, 1561.04.30 (Dokument)

Archive plan context


Ref. code:C 0'1, 0/19, 9
Title:Der Thurgauische Landvogt urteilt im Streit um die Ausfertigung einer Urkunde über die Schmiede in Märstetten für Eberhard Brümsy
Rechtsakt-Typ:Urteilsspruch
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:[Frauenfeld]
Creation date(s):4/30/1561
Ausstellungsdatum:an mitwuch vor sannt Phillipp unnd sannt Jacobs ... tag
Aussteller:Hans Wegmann
Adressat:Eberhard Brümsy, Hans Zuber und Michel Landmann
Regest:Hans Wegmann (Wagman), des Rats von Zürich und Landvogt imThurgau, urteilt zwischen Eberhard Brümsy, Gerichtsherr zu Altenklingen, einerseits und Hans Zuber und Michel Landmann als Anwälte der Gemeinde Märstetten anderseits dahin, dass die Richter eine von ihnen zurückgehaltene Ausfertigungsurkunde dem Kläger aufrichten sollen. Sofern aber der Kläger die Gemeinde weiter bedrängen würde, so sei dieser ihr Recht vorbehalten. Hans Ulrich von Landenberg (+), Schwager des Eberhard Brümsy, hatte Recht und Gerechtigkeiten vom neuen Haus, Hof, Garten, Schmiede und Schmiedegeschirr zu Märstetten von Klaus Wanner gekauft. Er hatte den Kauf vor Gericht fertigen lassen, allein die Richter hätten selbst nach dreimaligem Begehren ihm die Urkunde nicht besiegelt zugestellt. Die Anwälte führen an, ein Artikel in der Urkunde sei dahin gegangen, Klaus Wanner würde alle seine Rechte und Gerechtigkeiten zu Märstetten verkaufen, weshalb zu fürchten gewesen wäre, dass Brümsy gleich wie die von Märstetten Recht und Gerechtigkeiten in Geld und Wald haben würde.
Dorsualvermerk:Ältere Hand: "Äberhart Brümsis zu Altenklingen urtell brieff so die schmitten bethrift".
Jüngere Hand: "1561. Mittwoch [Symbol] nach Philipp-Jacobi. Frowenfeldisch urtell über dass schmitten-recht und gerechtigkeit in Märstetten durch die grichtsherren zu Altenklingen erkaufft".
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:2
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Siegel aufgedrückt, mit Papierblatt belegt. Siegler: der Aussteller
Alte Signaturen:18/A/10
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Mikrofilm-Nr. StATG:MFP 12, 160
 

Containers

Number:1
 

Usage

End of term of protection:4/30/1581
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

URL for this unit of description

URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=123427
 

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