C 0'1, 0/18, 6 Konflikt um die Teilung von Lehnsgütern des Landenbergers in Lamperswil, 1548.02.06 (Dokument)

Archive plan context


Ref. code:C 0'1, 0/18, 6
Title:Konflikt um die Teilung von Lehnsgütern des Landenbergers in Lamperswil
Rechtsakt-Typ:Appellationsurteil
Überlieferungsform:Original
Creation date(s):2/6/1548
Ausstellungsdatum:an zinstag vor der herren Vassnacht
Aussteller:Peter Werli
Adressat:Heini Hugelshofer und Lienhard Kappeller, Ulrich von Landenberg
Regest:Peter Werli, Bürger von Frauenfeld und Landammann im Thurgau sowie Statthalter des Lienhard Holzhab, des Rats von Zürich und Landvogt im Thurgau, urteilt zwischen Heini Hugelshofer und Lienhard Kappeller von Lamperswil einerseits und Hans Ulrich von Landenberg im Namen des Ulrich von Landenberg zu Altenklingen anderseits, weist die Appellanten ab und bestätigt das zu Illhart ergangene Urteil, nachdem er zuvor vergeblich versucht hatte, den Streit der beiden Parteien gütlich zu schlichten.
Die Kläger hatten den vom Gericht zu Illhart besiegelten Urteilbrief vorgezeigt, wonach die Lehenleute das Lehen verwirkt hätten, falls sie die Artikel ihres Lehenbriefes nicht halten würden. Hans von Landenberg (+) hätte ihnen vor 37 Jahren erlaubt, das Lehen zu teilen. Der Sohn Ulrich von Landenberg sei dabei gewesen. Auch habe er Urkunden über Güterverkäufe, die sie getätigt hatten, besiegelt; die meisten der verkauften Güter seien wieder zurückerworben worden. Sie rechtfertigen auch den Verkauf von Holz. Im übrigen sei der Lehenzins nicht dreimal hintereinander ausstehend. Wenn in einem solchen Fall wie dem ihrigen Lehenleute von ihrem Gut vertrieben würden, müsste "wol der halbtail der lüten uss dem Thurgöw".
Dorsualvermerk:J. Ulrichen von Landenbergs der ander brieff.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:1
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Siegel aufgedrückt. Siegler: Landgericht
Alte Signaturen:16/A/7a
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Mikrofilm-Nr. StATG:MFP 12, 160
 

Containers

Number:1
 

Usage

End of term of protection:2/6/1568
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

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URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=123280
 

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