|
OG 172, 1.1/1, 32 Übertragung des grossen und kleinen Zehnten in Hugelshofen an Johann Jakob Keller, Pfleger, und Hans Kaspar Kotter, Bürgermeister von Hugelshofen, als Bevollmächtigte der Gemeinde Hugelshofen durch Johann Evangelist Bernhardt, Besitzer der St. Margarethen-Pfrund, und Franz Anton
Ref. code: | OG 172, 1.1/1, 32 |
Title: | Übertragung des grossen und kleinen Zehnten in Hugelshofen an Johann Jakob Keller, Pfleger, und Hans Kaspar Kotter, Bürgermeister von Hugelshofen, als Bevollmächtigte der Gemeinde Hugelshofen durch Johann Evangelist Bernhardt, Besitzer der St. Margarethen-Pfrund, und Franz Anton Wandel, Besitzer der St. Fiden, Dorotheen- und Oswald-Pfrund des Domstifts Konstanz, auf sechs Jahre |
Rechtsakt-Typ: | Zehntübertragung |
Überlieferungsform: | Original |
Ausstellungsort: | Konstanz |
Creation date(s): | 1/9/1789 |
Aussteller: | Johann Evangelist Bernhardt, Besitzer der St.-Margarethen-Pfrund, und Franz Anton Wandel, Besitzer der St.-Fiden, Dorotheen- und Oswald-Pfrund des Domstifts Konstanz |
Regest: | Johann Evangelist Bernhardt, Besitzer der St.-Margarethen-Pfrund, und Franz Anton Wandel, Besitzer der St.-Fiden, Dorotheen- und Oswald-Pfrund des Domstifts Konstanz, übertragen als Universalzehntherren des grossen und kleinen Zehnten in Hugelshofen denselben auf sechs Jahre, das heisst für 1789, 1790, 1791, 1792, 1793, 1794, an Johann Jakob Keller, Pfleger, und Hans Kaspar Kotter, Bürgermeister von Hugelshofen. Es folgen die detaillierten Bestimmungen der Übertragung: Die Besitzer der Zehntgüter in Hugelshofen sollen den Zehntherren jedes Jahr auf Martini 43 Mut Kerne und 43 Mut Hafer nach Konstanz oder "dritthalb Stund ringsherum nach unserem Begehren" liefern. Ausserdem sollen sie den Universal-Zehntherren jährlich 43 Hühner, 2 Viertel Birnen und 2 Viertel Äpfel, 2 Burde Roggen Stroh (wobei zwei Garben zu einer Burde gerechnet werden) geben und nach Konstanz liefern. Hafer und Kerne sollen "gesamthaft" geliefert werden und von einem "geschworenen Messer" nach Konstanzer Mass gemessen werden. Die Früchte sollen den Zehntherren durch einen oder maximal zwei Einzieher geliefert werden. Wenn durch Unwetter Schäden an der Ernte entstehen, soll die Hälfte des geschätzten Schadens für den grossen Zehnten von den Zehntherren, die andere Hälfte von den Besitzern der Güter getragen werden. Wenn über die Höhe des Schadens Uneinigkeit herrscht, so soll ein unparteiischer Dritter den Schaden schätzen. Für den kleinen Zehnten soll den Zehntherren ausserdem jährlich 60 fl gezahlt werden. Wenn die Besitzer der zehntbaren Güter ihrer Zahlungspflicht nicht nachkommen (wie dies in der Vergangenheit wiederholt vorgekommen ist), dann sollen sie obrigkeitlich betrieben werden. Die Gemeinde soll gesamthaft für die Erfüllung de Verpflichtungen haften. Um künftige Streitigkeiten und Missverständnisse zu verhindern, soll der Weinzehnte in den zwei Hugelshofer Torggeln entrichtet werden. Nach Lieferung der Frucht- und Geldzehnten sollen die Zehntherren den Einziehern ein Mittagsmahl ausrichten. Die Einzieher sollen verpflichtet sein, neu bestelltes Ackerland ("Neugereut") und neue Besitzer mit zehntbaren Gütern anzuzeigen sowie den Zehntherren den Zehntrodel zu übergeben. Wenn die Zehntherren statt 43 Mut Kerne 28 Malter Veesen fordern, so sollen die Zehntbeständer dies liefern. Wenn die Gemeinde Hugelshofen dem geschlossenen Vertrag nicht zustimmt, so sollen Hans Jakob Keller und Hans Kaspar Notter die genannten Abgaben in Natura beziehen und den Zehntherren gemäss obigen Bestimmungen abliefern. |
Dorsualvermerk: | ZehendBestand für die Jahrgänge 1789, 1790 1791, 1792, 1793, 1794 43 Mut Kern 43 Mut Haber Gelt f 60 |
Sprachen: | Deutsch |
Beschreibstoff: | Papier |
Anzahl Blätter: | 2 |
Format B x H in cm: | 23.5 x 37.5 |
Siegel und andere Beglaubigungsmittel: | Zwei aufgedrückte rote Wachssiegel; Unterschriften von Johann Evangelist Bernhard und Franz Anton Wandel |
Level: | Dokument |
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv: | analog |
|
Usage |
End of term of protection: | 1/9/1809 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
|
URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=721905 |
|
Social Media |
Share | |
|
|