Ref. code: | 9'3, 6 |
Title: | Entsorgung |
Kommentar des Staatsarchivs: | Rechtsgrundlage bilden die eidg. Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz betreffend die Bekämpfung von Tierseuchen und die Verordnung des Regierungsrates über die Bekämpfung der Tierseuchen. Für die unschädliche Beseitigung der Tierkörper sind die Gemeinden verantwortlich. Sie schliessen selbstständig Verträge mit den regionalen Tierkörpersammelstellen und den Entsorgungsbetrieben ab. Der Kantonstierarzt als Leiter der kantonalen Tierseuchenpolizei überwacht den ordnungsgemässen Vollzug der einschlägigen Vorschriften. Dabei arbeitet er mit dem Amt für Umweltschutz und Wasserwirtschaft zusammen, ohne dass die Art dieser Kooperation genauer umschrieben wird (RB 916.401, Tierseuchenverordnung vom 19. April 1988, § 31). Bau und Betrieb von Tierkörperbeseitigungsanlagen bedürfen einer Bewilligung des Kantonstierarztes. Zwei solche Anlagen stellen die fachgerechte Beseitigung von Tierkörpern im Kanton Thurgau sicher: Tiermehlfabrik Ostschweiz AG, Bazenheid: Am 17. Jan. 1967 trafen die Kantone Thurgau und St. Gallen eine Vereinbarung, die st. gallische Gemeinden und den thurgauischen Zweckverband "Kehrichtabfuhr Hinterthurgau" ermächtigte, sich zu einem Zweckverband zum Bau und Betrieb einer zentralen Abfallbeseitigungsanlage zusammenzuschliessen. 1968 trat der Kanton Thurgau "der Tiermehlfabrik Ostschweiz AG, Bazenheid, als Gründungsmitglied bei". - Im Laufe des Jahres 1975 konnte der Betrieb sukzessive aufgenommen werden (vgl. StATG 3'00'513, RRB 947 vom 23. Apr. 1968). Hunziker Food Recycling AG, Münchwilen: Die Firma reichte im Dezember 1978 ein Projekt zum Bau einer Tierkörperbeseitigungsanlage ein, das vom Kantonstierarzt im Januar 1979 und vom Bundesamt für Veterinärwesen im Oktober 1979 genehmigt wurde. 1982 wurde eine provisorische Betriebsbewilligung erteilt, die 1983 in eine definitive umgewandelt wurde (vgl. StATG 3'00'688, RRB 1925 vom 22. Nov. 1983). |
Creation date(s): | 1952 - 1993 |
Verweise: | Siehe Kommentar. |
Level: | Hauptfonds |
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Usage |
End of term of protection: | 12/31/2013 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=69429 |
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