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9'3 Veterinäramt 1942-1990, 1942-1990 (Abteilung)
Identifikation |
Ref. code: | 9'3 |
Title: | Veterinäramt 1942-1990 |
Creation date(s): | 1942 - 1990 |
Entstehungszeitraum, Streudaten: | 1935 - 1995 |
Level: | Abteilung |
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Kontext |
Name der Provenienzstelle: | Veterinäramt
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Verwaltungsgeschichte/Biografische Angaben: | Historischer Abriss
Nicht nur die zuständigen Behörden im Ancien Régime und in der Helvetik, sondern auch die Thurgauer Regierung war sich der Bedeutung des Viehsanitätswesens für die Volkswirtschaft des ländlichen Kantons von Anfang an bewusst: Schon am 4. Juni 1803 erliess der Kleine Rat im Rahmen der provisorischen Ordnung des Sanitätswesens Vorschriften zum Viehverkehr (Gesetz über die Organisation der verschiedenen Behörden des Kantons, § 21; Tbl 1, S. 170.), den die Gemeinden unter der Aufsicht des Sanitätsrates mit Hilfe von so genannten Sanitätsscheinen kontrollieren sollten. Vieh durfte nur in Begleitung eines solchen Gesundheitszeugnisses in eine andere Gemeinde verkauft werden; damit sollte die Verschleppung von Viehseuchen vermieden werden.
Bereits am 18. August 1803 erliess der Kleine Rat eine Verordnung zur Fernhaltung einer Viehseuche, die in benachbarten Gebieten grassierte (Tbl 1, S. 251).
Mit der Schaffung des Viehsanitätsfonds 1812 (Dekret des Kleinen Rates vom 21. April 1803) wurde der Kanton in Viehinspektionskreise eingeteilt, in denen vom Regierungsrat gewählte Viehinspektoren das Ausstellen der Sanitätsscheine (auch Gesundheitsscheine oder Verkehrsscheine genannt) zu besorgen hatten. Die daraus resultierenden Einkünfte sollte zur Entschädigung der durch Seuchen entstandenen Viehverluste dienen. Diese Kontrollmethode wurde erst Ende 1999 abgeschafft und durch ein Selbstdeklarationssystem der Tierhalter ersetzt.
Im gleichen Dekret von 1812 wurde auch der Viehhandel geregelt. Viehhändler mussten über eine sanitätsrätliche Bewilligung verfügen. Diese wurde in Form eines jährlich zu erneuernden Patentes erteilt. Ein Teil der dabei erzielten Einnahmen sollten dem Viehsanitätsfonds zufallen (Tbl 10, S. 4 ff.). Auch die Kontrolle der Viehhändler durch Viehhändlerpatente hat sich bis heute erhalten.
Das Schlachten von Vieh und die Fleischschau im Hinblick auf die Vermeidung von Seuchenverschleppung wurde bereits im Gesetz über die Handhabung der niederen Polizei vom 30. Juli 1808 (Tbl 7, S. 24 ff.) geregelt.
Damit sind die beiden wesentlichsten Aufgaben des späteren Veterinäramtes schon umrissen: Prophylaxe und Bekämpfung von Tierseuchen sowie Beaufsichtigung der Fleischschau. 1810 beschloss der Kleine Rat die Wahl eines Obertierarztes (Tbl 8, S. 73 ff.), der an den das Viehsanitätswesen betreffenden Sitzungen des Sanitätsrates teilnehmen, ihm aber nicht angehören sollte. Seine Hauptaufgabe sollte die Durchführung eines jährlichen "Lehr-Courses" für Tierärzte sein. Das Amt konnte allerdings erst 1825 durch Johann Georg Juppli in Erlen (1779-1841) erstmals - nebenamtlich - besetzt werden.
1907 ernannte der Regierungsrat aufgrund der kantonalen Verordnung betreffend die Vollziehung des Bundesgesetzes über polizeiliche Massregeln gegen Viehseuchen vom 29. November 1887 mit Carl Eigenmann den ersten "ständigen tierärztlichen Experten" (StATG 3'00'209, RRB 1004 vom 26. Apr. 1907). Er sollte die "einheitliche und konstante wissenschaftliche Leitung" der kantonalen Viehseuchenpolizei gewährleisten (Abl 1887, S. 87).
1922 wurde die Stelle des Kantonstierarztes im Nebenamt geschaffen (StATG 3'00'239, RRB 149 vom 13. Jan. 1922). Im Auftrag des Departements für Inneres und volkswirtschaftliche Angelegenheiten hatte er die Aufsicht über die Tierärzte und die Überwachung der amtlichen Funktionen der Tierärzte und Fleischschauer wahrzunehmen. Er bezog zwar, im Gegensatz zum "ständigen tierärztlichen Experten", ein jährliches Fixum; sein Amt galt aber ausdrücklich nicht als selbstständige Amtsstelle (vgl. 4'823'0, Dossier "Vereinbarkeit von Kantonstierarzt und Bezirkstierarzt"). 1932 wurde die Stelle in ein Vollamt, eine "ständige Beamtung" mit Sitz in Frauenfeld, umgewandelt (StATG 3'00'279, RRB 527 vom 7. März 1932; RBRR 1932).
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| Amtsgeschichte
Ein formeller Entscheid zur Schaffung des Veterinäramts existiert nicht. Im Staatskalender wird die Bezeichnung ab 1942 verwendet; in der Terminologie des Volkswirtschaftsdepartements zum ersten Mal 1949 (StATG 3'00'375, RRB 305 vom 7. Feb. 1949), regelmässig erst ab 1953. Der amtliche Briefkopf lautete bis 1955 auf "Kantonstierarzt", ab 1956 auf "Thurg. Veterinäramt". Im Rechenschaftsbericht des Regierungsrats wird der Begriff "Veterinäramt" erstmals 1977 benützt.
Seit 1936 war dem Kantonstierarzt ein Kanzlist unterstellt; 1959 kam eine Sekretariatsstelle dazu, am 1. Juli 1992 die Stelle eines Tierschutzbeauftragten. Zwischen dem 1. April 1955 und Ende 1962 war dem Veterinäramt ein Laboratorium für Diagnostik im Kampf gegen die Rinderbrucellose angegliedert (vgl. 9'3, 4/9). Nach dem erfolgreichen Abschluss der Kampagne wurde es wieder geschlossen.
Organisation und Aufgaben
Der Kantonstierarzt vertritt im Kanton das Bundesamt für Veterinärwesen, dem er wöchentlich Bericht erstattet. Er ist grundsätzlich dem Departement für Inneres und Volkswirtschaft unterstellt, für den Bereich Fleischschau dem Departement für Finanzen und Soziales. Die amtlichen Bezeichnungen für das Departement für Inneres und Volkswirtschaft (DIV) lauteten 1875-1936 "Departement für Inneres und volkswirtschaftliche Angelegenheiten", 1937-1991 "Departement des Innern und der Volkswirtschaft", ab 1991 "Departement für Inneres und Volkswirtschaft"; für das Departement für Finanzen und Soziales (DFS) 1944-1976 "Sanitäts-, Kirchen- und Erziehungsdepartement", 1977-1991 "Sanitäts- und Erziehungsdepartement", ab 1991 "Departement für Finanzen und Soziales". Im Schriftverkehr wurden meist die Bezeichnungen "Volkswirtschaftsdepartement" resp. "Sanitätsdepartement" verwendet.
Als Vorsteher des kantonalen Veterinäramtes organisiert, leitet und überwacht der Kantons-tierarzt die kantonale Tierseuchenpolizei, deren ausführende Organe die Bezirkstierärzte, die Viehinspektoren, der kantonale Bieneninspektor, die Bezirksbieneninspektoren, die Kontrolltierärzte, die Gemeindebehörden, die Polizeiorgane und die Wasenmeister sind. Neben dieser Hauptaufgabe obliegen dem Kantonstierarzt im Rahmen des Vollzugs der Fleischschauverordnung (seit 1. Juni 1995 Eidg. Fleischverordnung) die Überwachung der Fleischschau/Fleischhygiene und damit der Fleischschauer und Metzgereiinspektoren sowie die Überwachung der seuchenpolizeilichen Belange beim Transport und der Entsorgung von Tierkörpern. Seit 1983 gehören auch die Überwachung der Tierversuche sowie die Ausbildung der Tierpfleger und seit 1992 die Überwachung des Vollzugs des Tierschutzgesetzes zu den Aufgaben des Kantonstierarztes. Im Rahmen der oben umrissenen Arbeitsgebiete nimmt das Veterinäramt folgende spezifische Aufgaben wahr:
Instruktion, Aus- und Weiterbildung im Rahmen von Prophylaxe und Seuchenbekämpfung - Durchführung von Bezirkstierärztekonferenzen - Durchführung von Kursen für Viehinspektoren und Viehhändler - Seuchenpolizeiliche Instruktion und Ausbildung der Polizei
Prophylaxe von Tierkrankheiten - Überwachung des Viehhandels und Vollzug der Interkantonalen Übereinkunft über den Viehhandel ("Viehhandelskonkordat") - Überwachung der Viehhändler, Ausstellen von Viehhändlerpatenten - Bewilligung der Wanderschäferei, Festlegen der Bedingungen - Überwachung der Tätigkeit der Klauenschneider, Ausstellen der Bewilligungen - Bezeichnung der Kontrolltierärzte, Genehmigung von Wechseln
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| Seuchenbekämpfung: Leitung der Bekämpfung aller tierischen Krankheiten, die staatlichen Massnahmen unterstellt sind - Anordnung und Organisation der nötigen fachtechnischen Massnahmen - Erlass von Verfügungen, Weisungen und Richtlinien - Auszahlung von Entschädigungen für Tierverluste - seit 1987 (Weisung des DIV betr. Abschatzung und Vermarktung von Reagenten der Rindergattung vom 31. Oktober 1986; in Kraft ab 1. Jan. 1987): Schatzung und Verwertung von im Rahmen der Seuchenbekämpfung geschlachtetem Vieh
Fleischhygiene: Vollzug der Fleischschauverordnung und der dazu gehörigen Erlasse - Beaufsichtigung der Tätigkeit der Bezirkstierärzte, Metzgereiinspektoren und der örtlichen Gesundheitsbehörden - Beaufsichtigung des Betriebs von Schlachtanlagen in seuchenpolizeilicher Hinsicht - Genehmigung der Pläne für den Neu- oder Umbau von Schlachtanlagen und von Räumen zum Verarbeiten, Herstellen, Lagern und Verkaufen von Fleisch und Fleischwaren - Bewilligung des Betriebs von Verkaufsfahrzeugen
Entsorgung: Überwachung der Beseitigung oder Weiterverwertung der bei notfallmässigen und regulären Schlachtungen anfallenden Tierkörper und Abfälle in seuchenpolizeilicher Hinsicht - Beaufsichtigung der Wasenmeister - Bewilligung regionaler Tierkörpersammelstellen und Tierkörperbeseitigungsanlagen - Beaufsichtigung von Tierkörpersammelstellen und Tierkörperbeseitigungsanlagen - Koordination und Überwachung von Sammeltransporten zu den Tierkörperbeseitigungsanlagen - seit 1975 (Änderung von Art. 21 und 22 der eidg. Tierseuchenverordnung vom 2. Juni 1975): Bewilligung des Bezugs und der Verwertung von Metzgerei- und Schlachtabfällen und des Betriebs von Tierfutter-Sterilisationsanlagen in Schweinemastbetrieben - Bewilligung von Seuchentransportfahrzeugen und für Transporte von seuchenverdächtigem oder verseuchtem Vieh
Tierschutz seit 1983 (Verordnung des Regierungrates zur Bundesgesetzgebung über den Tierschutz (Tierschutzverordnung) vom 17. Mai. 1983) - Bewilligung von Tierversuchen - Organisation der Tierpfleger-Ausbildung und Überwachung ihrer Berufsausübung ab 1. Juli 1992 - Vollzug von Tierschutzgesetz und Tierschutzverordnungen
Kantonstierärzte
- Eigenmann Carl (1849-1931), Müllheim, 1922-1931 (vgl. auch HLS 4, 2005, S. 129) - Ackermann Jakob (1891-1936), Hefenhofen, 1. Apr. 1932 - 1935 - Grieder Hans (1892-1948), Frauenfeld, 1. Okt. 1936 - 31. Dez. 1948 - Fritschi Ernst (1900-1990), Eschlikon, 1. März 1949 - 31. Jan. 1958 (Fritschi demissionierte nach seiner Wahl zum Direktor des Eidg. Veterinäramts.) - Brunner Julius (1915-1974), Frauenfeld, 1. Feb. 1958 - 30. Juni 1975 - Ackeret René (geb. 1923), Weinfelden, 1. Juli 1975 - 31. Mai 1987 - Schmid Bernhard (1931-2008), Pfyn, 1. Juni 1987 - 31. Mai 1995 - Nägeli Hans (geb. 1941), Bazenheid, 1. Juni 1995 - 31. Dez. 1999
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Bestandsgeschichte: | Der Bestand wurde zwischen Januar 1999 und September 2000 ins Staatsarchiv des Kantons Thurgau übernommen (vgl. die Ablieferungsprotokolle 1999-007 und 2000-007). Die Akten waren etwa zur Hälfte in einem rudimentären Ordnungssystem nach den Aufgabenbereichen "Tierseuchen", "Fleischschau", "Fleischhygiene" und "Tierschutz abgelegt. Die so beschrifteten Schachteln und Ordner erwiesen sich beim Bearbeiten allerdings als "Mogelpackungen", enthielten sie doch selten Schriftstücke nur und nie alle Unterlagen zum aufgedruckten Stichwort. - Die letzten drei Nachlieferungen bestanden aus unbeschrifteten Dossiers. Aktenreihen existierten - mit Ausnahme der Vorakten zum Rechenschaftsbericht, der Jahresdossiers "Viehhandel" und der Personendossiers "Viehhändler" - nicht. Viele Dossiers bestanden aus zu Bearbeitungszwecken anderen Ablagen entnommenen und nicht zurückgeordneten Schriftstücken. Wenn möglich wurde zurückgeordnet; im andern Fall wurden Sach- oder Falldossiers gebildet.
Das weitgehende Fehlen einer systematischen Ablage hatte zur Folge, dass jeder Amtsinhaber teilweise vorhandene Dossiers weiter äufnete, teilweise nach einem eigenen System - das nirgends aufgezeichnet und oft nicht ganz durchschaubar war - ablegte. Die Arbeitsbereiche wurden zwar theoretisch unterschieden, vermischten sich aber in der Praxis nicht selten. So wurden zum Beispiel mehrere Themen betreffende Informationsschreiben willkürlich in ein Sachdossier, teilweise aber auch nach Adressatenkreis, abgelegt. Das hiess, dass im Rahmen der Erschliessung oft genug Papiere einzeln zugeordnet werden mussten. Die schliesslich gewählte Ordnung basiert auf dem vorgefundenen System der Ablage nach Sachgebieten, die gleichzeitig den vier im Organisationsplan 2000 definierten Aufgabenbereichen entsprechen. Verwerfungen wurden wenn immer möglich korrigiert.
Entstanden ist eine einigermassen logische, chronologische Ordnung innerhalb des Entstehungszusammenhangs - nicht mehr.
Es muss daher empfohlen werden, im vorliegenden Findmittel nicht nur nach Stichwörtern zu suchen, sondern jeweils auch die Allgemeinen Akten der übergeordneten Stufe oder sogar von anderen Abteilungen zu konsultieren.
Das ursprüngliche Findmittel wurde durch Susanne Tobler zwischen Januar und November 2000 erarbeitet; die Bearbeitungszeit betrug rund 470 Stunden.
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Direktübernahme von Provenienzstelle: | Ja. |
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Inhalt und innere Ordnung |
Bewertung und Kassation: | Kassierte oder anderweitig platzierte Unterlagen
Kassierte Unterlagen
Generell kassiert wurden: - Fachzeitschriften, Sonderdrucke aus landwirtschaftlichen Zeitschriften, Ausrisse und Kopien aus Fachzeitschriften und Tageszeitungen, Kopien von Fachartikeln - Informationskopien anderer Ämter oder Kantone, sofern nicht mit einem konkreten Fall im Veterinäramt zusammenhängend - Als Muster dienende Verfügungen, Reglemente und Weisungen anderer Kantone - Sitzungsprotokolle und Unterlagen von Kommissionen, die nicht vom Thurgauer Kantons-tierarzt präsidiert wurden - Werbematerial, Einladungen von Firmen zu Besichtigungen, Pressefahrten, Tagungen usw. - Kopien von Regierungsratsprotokollen und Gerichtsurteilen - Serienbriefe, Rundschreiben und statistisches Material des Bundesamtes für Veterinärwesen - Internationale Statistiken - Gedruckte Jahresberichte von Kommissionen oder Gesundheitsdiensten - Gesetzesentwürfe und Informationsmaterial zur Erarbeitung von Stellungnahmen, sofern sie nicht mit Notizen des Kantonstierarztes versehen waren - Untersuchungsprotokolle, deren Ergebnisse in anderen Schriftstücken (z. B. Massnahmenverfügungen, Listen oder Tabellen) aufscheinen, oder mit Negativbefund
Im Einzelnen wurden kassiert: aus 9'3, 1 - Dossier "Genossenschaft Haflingerpferdezucht" - Ordner "Vorbereitungen zur Weiterbildungstagung der Kantonstierärzte 1992" - Unterlagen der Aufsichtskommission des Schweinegesundheitsdienstes 1975-1985 - Jahresberichte des Viehhandelskonkordats 1972-1989
aus 9'3, 2 - Genehmigungen von Kontrolltierarzt-Wechseln 1969-1985 - Amtsübergabeprotokolle der Viehinspektorate 1961-1996 - Fleischschauer-Wahlprotokolle der Gemeinden 1976-1990
aus 9'3, 3 - Viehhandelsauszüge 1983-1987; 1989, 1994, 1995 - Informationskopien des Grenztierärztlichen Dienstes 1950-1972 - Routinemässig ausgestellte Passierscheine und Einfuhrbewilligungen des BVET für Psittaziden und Ziergeflügel 1975-1988 und Fische 1981-1988 - Routinemässige Quarantäneverfügungen vor Erteilung der Einfuhrbewilligung für Geflügel, Eintagsküken und Bruteier 1986-1988 - Kopien von Ausübungsbewilligungen und Lizenzen des BVET für Besamungstechniker und Laienbesamer 1971-1989
aus 9'3, 4 - Rickettsiose: Routinemässige Verfügungen 1979-1982; Massnahmenanordnungen betr. Milchverwertung 1982 - IBR/IPV: Verfügungen 1980 - Ajueszkysche Krankheit: Bagatellfälle in den Beständen von Dätwyler H. J., Raperswilen, Klemenz Arnold, Pfyn; Schaffer Edi, Pfyn; Signer Ernst, Pfyn; Thalmann Kurt, Uesslingen; Wicki Karl, Bonau - Dossier Transmissible Gastroenteritis TGE 1986-1987 - Viehzählung 1986: Adressliste, Buchungsjournale, Bestandeskartenkontrolle
aus 9'3, 5 - Fleischschaureglemente der Gemeinden 1963-1970 - Metzgerei-Inspektionsberichte, sofern die Ergebnisse in anderen Schriftstücken aufscheinen oder der Befund lediglich "in Ordnung" lautete - Bewilligungen von Gemeinden zum Fleischverkauf im Freien
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| Umplatzierte Unterlagen
- Engeli Paul: Über perlsuchtähnliche Seerosengeschwülste beim Rind, Diss. med. vet. (Universität Zürich), Zürich 1957. * Thurgauische Kantonsbibliothek - Holztafel "Achtung Tollwut" * Historisches Museum des Kantons Thurgau - Kantonstierärzte-Konferenz: Protokolle 1958-1994 * ZA (bis zur Regelung der Archivierung durch das BVET) - Viehinspektorat Tannegg 2: Viehverschreibungsprotokoll, Auszüge aus dem Viehverschreibungsprotokoll 1944-1967; Viehinspektorat Eschlikon: Viehverschreibungsprotokoll, Auszüge aus dem Viehverschreibungsprotokoll * 5'7, Betreibungsämter - Bezirkstierarzt Weinfelden: Tagebuch 1910-1984. * StATG 4'838 - Bezirkstierarzt Arbon: 1 Schachtel Umschläge 1964-1966 mit den Titeln "Fleischschauer-wahlen", "Metzgereiinspektionen", "Kadaververbrennung", "Tollwut", "Bewilligungen", "Tierquälereien", "Expertisen", "Gutachten", "Stalder", "B'haus", "Geflügel" * StATG 4'839
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Ordnung und Klassifikation: | Siehe 3.2.2 und 3.3.2
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Zugangs- und Benutzungsbedingungen: |
Rechtsstatus: | Eigentum des Staatsarchivs des Kantons Thurgau.
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Zitiervorschlag: | Fussnote: StATG 9'3, */*
Quellenverzeichnis: StATG 9'3 Veterinäramt 1942-1990
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Sachverwandte Unterlagen: |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | 4'0-4'1, Departement für Inneres und Volkswirtschaft: Allgemeine Akten
4'802, Sanitätsdepartement allgemein: Allgemeine Akten
4'810, Medizinalwesen, Viehsanität: Medizinalpersonen
4'818, Medizinalwesen, Viehsanität: Viehseuchen
4'823, Kantons- und Bezirksärzte allgemein: Kantonstierarzt, Akten
4'838, Bezirkstierärzte: Tagebücher
4'839, Bezirkstierärzte: Akten
4'868, Kantonales Laboratorium: Lebensmittel- und Gesundheitspolizei, Fleischschau
4'880, Medizinalwesen, Viehsanität: Medizinalpersonen: Etats
4'881, Medizinalwesen, Viehsanität: Akten
8'643, Familie Merk von Pfyn
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Veröffentlichungen: | Fankhauser, R[udolf]; Hörning, B[ernd]; Senn, Chr[istian]: Sebastian Fey, Zuben und Erlen (TG), 1791-1825, in: Schweizerisches Archiv für Tierheilkunde 133 (1991), S. 481-497.
Fritschi, Ernst: Der Kampf gegen die Rindertuberkulose, Sonderdruck aus: "Ostschweizer Landwirt", o. O. 1949.
Fritschi, Rudolf: Die Bekämpfung der Rindertuberkulose im Kanton Thurgau 1930-1954, Diss med. vet. (Zürich), Zürich 1955.
Gesellschaft Schweizer Tierärzte (Hrsg.): Der Tierarzt in der Lebensmittelkontrolle, o. O. o. J.
Krähenmann, A[lfred]: Die Gesellschaft Thurgauer Tierärzte in den Jahren 1814 bis 1939, in: Schweizerisches Archiv für Tierheilkunde 139 (1997), S. 29-34.
Senn, Christian: Die Entwicklung der Tierarzneikunde, in: Albert Schoop u. a.: Geschichte des Kantons Thurgau, Bd. 3: Sachgebiete II, Frauenfeld 1994, S. 626-632.
Thurgauischer Landwirtschaftlicher Kantonalverband (Hrsg.): 150 Jahre Thurgauischer Landwirtschaftlicher Kantonalverband 1835-1985, Frauenfeld 1985.
Vgl. i. S. Literatur auch die Dossiers 1/0-1/29, 1/78, 1/79, 1/95, 4/24, 4/32, 4/51, 5/58 und 7/24.
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| Links (Stand: Dezember 2000)
Veterinäramt des Kantons Thurgau: http://www.kttg.ch/staatsk/htm/vet.htm
Bundesamt für Veterinärwesen: http://www.bvet.admin.ch/0_navigation-d/0_index-intern.html
Gesellschaft Schweizer Tierärzte: http://www.gstsvs.ch
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End of term of protection: | 12/31/2010 |
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