Ref. code: | 9'3, 7 |
Title: | Tierschutz |
Kommentar des Staatsarchivs: | Rechtsgrundlage bilden die jeweils gültige Fassung des eidgenössischen Tierschutzgesetzes, der eidgenössischen Tierschutzverordnung sowie die kantonalen Verordnungen dazu. Nach der Annahme des eidgenössischen Tierschutzgesetzes sah das DIV vor, den Vollzug dem Veterinäramt zu übertragen. Der Kantonstierarzt beantragte hierauf die Schaffung der Stelle eines Tierschutzinspektors im Veterinäramt. Nachdem der Regierungsrat die Stelle bewilligt hatte, der Grosse Rat sie jedoch wieder aus dem Budget strich, ersuchte der Kantonstierarzt den Vorsteher des DIV, das Veterinäramt von dieser Aufgabe zu entlasten (vgl. 9'3, 1/71). In der Folge arbeitete das Veterinäramt in Zusammenarbeit mit der Statthalterkonferenz und der Zentralstelle für landwirtschaftliche Betriebsberatung ein Konzept für den Vollzug im Kanton Thurgau aus (vgl. 9'3, 7/6). Diesem folgend, wurden in der kantonalen Tierschutzverordnung vom 17. Mai 1983 die Vollzugsaufgaben auf verschiedene Amtsstellen verteilt. Hauptverantwortlich waren die Bezirksämter; das Veterinäramt übernahm die Koordination, die Überwachung der Tierversuche (Bewilligung und Kontrolle) und die Ausbildung der Tierpfleger (Anerkennung der Ausbildungsbetriebe und -kurse, Durchführung von Prüfungen, Erteilung von Fähigkeitsausweisen). Für andere Teilbereiche wurden Meliorationsamt, Jagd- und Fischereiverwaltung, Strassenverkehrsamt, Bezirkstierärzte und Fleischschauer für zuständig erklärt. Am 1. Juli 1992 ging der Vollzug des Tierschutzgesetzes auf das Veterinäramt über (vgl. StATG 3'00'784, RRB 643 vom 12. Mai 1992). Gleichzeitig nahm dort auf diesen Termin ein Tierschutzbeauftragter seine Arbeit auf. Vor 1983 wurde das Veterinäramt für Stellungnahmen beigezogen. Die Allgemeinen Akten spiegeln die Funktion des Kantonstierarztes als Anlauf- und Informationsstelle für tierschützerische Fragen sowie seine Vermittler- und Expertenrolle. |
Creation date(s): | 1955 - 1995 |
Verweise: | Siehe Kommentar. |
Level: | Hauptfonds |
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Usage |
End of term of protection: | 12/31/2015 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=99127 |
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