7'30, 50.13/2, 2 Der Geschäftsführer des paritätischen Kirchenrats Sulzberger bescheinigt, dass das St. Pelagius-Stift, das die Pflicht hat, das reformierte Pfarrhaus in Sulgen instand zu halten, auch das Recht habe, die nötigen Bauten anzuordnen, und erwartet daher, dass das Stift die notwendig g

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Ref. code:7'30, 50.13/2, 2
Title:Der Geschäftsführer des paritätischen Kirchenrats Sulzberger bescheinigt, dass das St. Pelagius-Stift, das die Pflicht hat, das reformierte Pfarrhaus in Sulgen instand zu halten, auch das Recht habe, die nötigen Bauten anzuordnen, und erwartet daher, dass das Stift die notwendig gewordene Reparatur in einem Zimmer des Pfarrhauses auf seine Kosten unverzüglich durchführe, so dass der paritätische Kirchenrat sich mit der Angelegenheit nicht weiter beschäftigen müsse.
Kommentar des Staatsarchivs:1 Bl. Papier; 23.0 x 36.7 cm. Dorsualvermerk: "Erklärung von H(errn) Antistes Sulzberger Präsident des lob(lichen) paritätischen Kirchenraths, und der Gemein-Vorstehen wegen Bau-Reparationen in dortigem, evang(elischen) Pfarrhaus zu Sulgen. 29ten Junii 1809". Aufgedrücktes Oblatensiegel, mit Papier belegt; eigenhändige Unterschriften des Antistes Sulzberger und zweier weiterer Zeugen (Kirchenpfleger Johannes Altwegg und Gemeindeammann Krapf).
Creation date(s):6/29/1809
Preview:
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Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Trockengereinigt (2024).
 

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Number:1
 

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  • DERIVAT_StATG_7-30__50-13___2__2_00002.tif
 

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End of term of protection:6/29/1829
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