Ref. code: | 7'30, 50.3/2 |
Title: | Der Bischof von Konstanz tadelt Kustos und Kapitel des St. Pelagius-Stifts wegen Missachtung der Rechte des bischöflichen Statthalters Keller bei einer Grenzvisitation und im Buss- und Frevelgericht und droht im Falle weiterer Verstösse deren Ahndung an |
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Rechtsakt-Typ: | Reskript |
Überlieferungsform: | Original |
Ausstellungsort: | Meersburg |
Creation date(s): | 10/24/1772 |
Aussteller: | Franz Konrad von Rodt, Bischof von Konstanz |
Adressat: | Kustos und Kapitel des St. Pelagius-Stifts |
Regest: | Der Bischof von Konstanz hat den Bericht erhalten, dass der Landweibel von Frauenfeld sich nach Bischofszell begeben habe, um die Grenzmarken zwischen den Gerichten des St. Pelagius-Stifts und St. Gallen zu visitieren und zu ergänzen. Er tadelt, dass das Stift weder ihm noch dem bischöflichen Obervogteiamt darüber Meldung erstattet habe und sich nicht nur an das Landvogteiamt in Frauenfeld gewandt habe, sondern der Stiftsamtmann sich darüberhinaus herausgenommen habe, gegen die Verordnung des Statthalters Keller zur Visitation durch den bischöflichen Obervogt zu protestieren. Dies sei umso tadelnswerter, als das Kollegiatstift die bischöfliche Vogt- und Schirmgerechtigkeit geniesse und daraus Rechte und Einkünfte beziehe. Ausserdem sei, obwohl dem bischöflichen Obervogteiamt seit altersher zustehe, in gemeinschaftlichen Angelegenheiten den Vorsitz zu führen, im Frevel- und Bussgericht des vergangenen Jahres der wegen Unpässlichkeit anstelle des Obervogts eingesetzte Statthalter Keller vom Kanonikus Weber auf eine Teilnahme am Bussengericht ohne Rang und Stimme beschränkt worden. Der Bischof rügt diese Übertretungen und weist Kustos und Kapitel auf die hundertjährige Offnung und die weit zurückreichende anderslautende Praxis hin und droht im Falle weiterer Verstösse deren Ahndung an. |
Dorsualvermerk: | Mörspurg d(en) 24. (Okto)b(er) 1772. Ernstliche Andung, das weil eine lobl(iche) Stifft den Statthalter Keller weder bey dem Gottshaus Gericht noch by der Marckung nicht wollen beywohnen lassen. |
Sprachen: | Deutsch |
Beschreibstoff: | Papier |
Anzahl Blätter: | 4 |
Format B x H in cm: | 22.5 x 32.9 |
Siegel und andere Beglaubigungsmittel: | Zum Verschluss aufgedrücktes Oblatensiegel, mit Papier belegt und eigenhändige Unterschrift des Bischofs |
Level: | Dossier |
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv: | analog |
Konservierung/Restaurierung: | Nachgeleimt; Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2024). |
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Containers |
Number: | 1 |
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Files |
Files: | - DERIVAT_StATG_7-30__50-3___2_00001.tif
- DERIVAT_StATG_7-30__50-3___2_00003.tif
- DERIVAT_StATG_7-30__50-3___2_00005.tif
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Usage |
End of term of protection: | 10/24/1792 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=564015 |
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