7'30, 38.32/11 Auf dem Gantgericht von Schönenberg werden die Ansprüche der Schuldgläubiger von Schönenberg und Bischofszell gegenüber den Forderungen von Landrichter Häberli aus Mauren bevorzugt behandelt, 1644.08.08 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 38.32/11
Title:Auf dem Gantgericht von Schönenberg werden die Ansprüche der Schuldgläubiger von Schönenberg und Bischofszell gegenüber den Forderungen von Landrichter Häberli aus Mauren bevorzugt behandelt
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Rechtsakt-Typ:Urteilsspruch
Überlieferungsform:Original
Creation date(s):8/8/1644
Aussteller:Hans Schweizer, geschworener Ammann im bischöflichen Gericht von Schönenberg
Adressat:Gemeine Schuldgläubige aus Bischofszell und Schönenberg; Johannes Häberli, Landrichter, von Mauren, Schuldgläubiger
Regest:Vor Hans Schweizer [Schweitzer], geschworener Ammann der Herrschaft Schönenberg, der an Stelle und im Namen des Fürstbischofs von Konstanz Johann (von Waldburg-Waldegg) und auf besonderen Befehl des Kaspar Büeler [Büeller] von Schwyz [Schweitz] in Schönenberg offen Gericht hält, erscheinen des Jakob Kunzen, Hansen Sohn, gemeine Schuldgläubige und melden auf dem Gantgericht ihre Forderungen an. Darunter ist auch Johannes Häberli [Hannes Heberlin], Landrichter, von Mauren [Mura], der durch seinen Fürsprech vortragen lässt, dass ihm Jakob Kunz [Contz] eine beträchtliche Geldsumme von über 300 Gulden schulde, die er ganz oder teilweise einzubringen hoffe. Im Verfahren stehen sich Landrichter Häberli einerseits und die Schuldgläubiger von Schönenberg und Bischofszell andererseits, die ein grösseres Recht auf die Ganterlöse als Häberli beanspruchen, gegenüber. Das Gericht spricht zu Recht, dass zuerst die Ansprüche der Leute von Bischofszell und in erster Linie jene aus den Schönenberger Gerichten und erst dann die Ansprüche Häberlis berücksichtigt werden sollen. Beide Parteien verlangen Beurkundung des Urteilsspruchs. Häberli kündigt an, die Sache vor den Vogt Kaspar Büeler weiterziehen zu wollen, was ihm gewährt wird.
Dorsualvermerk:Urthelbrieff. Die ansprechig an Jacob Contzen von Schönenberg und nit verbrieffte Schulden haben, sy seyen in der herrschafft Schönenberg sesshafft oder in der stadt Bischoffzell, contra herren Johanes Heberlin, lantrichter, von Mura, de dato den 8. tag August, anno 1644 jahrs.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier, fadengeheftet
Anzahl Blätter:4
Format B x H in cm:21.0 x 32.3
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Aufgedrücktes Wachssiegel, mit Ppier belegt. Siegler: der Aussteller mit dem Siegel des genannten Vogtes von Bischofszell
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: -
Pupikofersche Signatur (1848): XXXII.1644
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'58
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Nachgeleimt; Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2024).
 

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Number:1
 

Usage

End of term of protection:8/8/1664
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

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URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=516107
 

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