7'30, 38.32/10 Ein Urteil vor Landgericht wegen Beleidigung der Richter im Gottshaus-Gericht wird wegen Krankheit der Beschuldigten bis zum nächsten Sitzungstermin aufgeschoben, 1583.06.01 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 38.32/10
Title:Ein Urteil vor Landgericht wegen Beleidigung der Richter im Gottshaus-Gericht wird wegen Krankheit der Beschuldigten bis zum nächsten Sitzungstermin aufgeschoben
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Rechtsakt-Typ:Urteilsspruch
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:(Frauenfeld)
Creation date(s):6/1/1583
Ausstellungsdatum:an Samstag vor sant Medardus tag
Aussteller:Wolfgang Zelger, Ritter, alt Landammann zu Unterwalden, eidg. Landvogt im Ober- und Niederthurgau
Adressat:Heinrich Bridler, Amtmann, Wilhelm Andlauer, Ammann, und Hans Kaiser, Anwälte des Gottshausgerichts; Ulrich Weltis aus dem Freidorf als Anwalt der Elsbeth Ramsberger, Ehefrau des Wolf Kyd von Rüti
Regest:Vor die Gerichtstagung [tagsatzung] von Wolfgang Zelger, Ritter, alt Landammann zu Unterwalden, eidg. Landvogt im Ober- und Niederthurgau, im Schloss von Frauenfeld klagen Heinrich Bridler, Amtmann, Wilhelm Andlauer [Andlower], Ammann, und Hans Kaiser [Kayser], Anwälte des Gottshausgerichts, gegen Ulrich Weltis aus dem Freidorf [Frydorff] als Anwalt der Elsbeth Ramsberger [Ramsperger], Ehefrau des Wolf Kyd von Rüti, weil jüngst die Elsbeth Ramsberger vor dem Gottshausgericht in Anwesenheit vieler Personen behauptet hat, die Kläger hätten eine zwischen Schultheiss Ledergerber [Lädergärwer] von Wil [Wyl] und ihr aufgerichtete Urkunde hinterrücks und ohne ihr Wissen aufgerichtet. (...) Die Kläger verlangen von der Beklagten den Widderruf dieser Aussage. Ulrich Weltis berichtet, seine Prinzipalin liege krank darnieder, so dass sie nicht auf den heutigen Tag habe erscheinen können. Sie bittet den Landvogt, er solle ihr bis zu ihrer Genesung Aufschub gewähren [delation und uffschlag geben]. Der Landvogt gewährt ihr diesen Aufschub bis zu seinem nächsten Gerichtstag. Die Kläger verlangen Beurkundung des Briefs.
Dorsualvermerk:Ainß gantzen gerichts sant Pelaugen gottßhus zů Bischoffzell.
(18. Jh.:) 1583. Frauenfeld.
(Zwei Additionen in Bleistift).
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:2
Format B x H in cm:21.9 x 29.6
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Ehemals aufgedrücktes Wachssiegel, mit Papier belegt (abgelöst). Siegler: Der Aussteller mit seinem eignen Siegel
Kommentar des Staatsarchivs:Wolfgang Zelger von Nidwalden war 1582-1584 eidg. Landvogt im Thurgau. Vgl. künftig den biografischen Artikel von B. Hitz zu Wolfgang Zelger in HLS Bd. 13.
Auf dem ersten Blatt ist ein Stück des Papiers herausgeschnitten worden (Textverluste).
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: -
Pupikofersche Signatur (1848): XXXII.1583
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'58
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Nachgeleimt; Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2024).
 

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Number:1
 

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End of term of protection:6/1/1603
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

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