7'30, 38.32/6 Die Chorherren erwirken vor dem Gottshausgericht die Möglichkeit, ihr zinsbares Hauptgut samt weiteren Ansprüchen durch Vergantung der Güter der Giger einzulösen, 1530.12.12 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 38.32/6
Title:Die Chorherren erwirken vor dem Gottshausgericht die Möglichkeit, ihr zinsbares Hauptgut samt weiteren Ansprüchen durch Vergantung der Güter der Giger einzulösen
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Rechtsakt-Typ:Urteilsspruch
Überlieferungsform:Original
Creation date(s):12/12/1530
Ausstellungsdatum:uff Menntag nach sant Niclaus tag
Aussteller:Frischhans Bleickenbach, Richter im Gottshausgericht von Chorherren und Kapitel des Stifts St. Pelagii in Bischofszell
Adressat:Erhart Labhart, Vitus Schöneck und Rudolf Jung, im Namen und als Anwälte der Chorherren des Stifts St. Pelagii; Gebrüder Heini, Hans und Jakob Giger
Regest:Vor Frischhans Bleickenbach, Richter in dieser Sache, der an Stelle der Chorherren und des Kapitels des Stifts und Gotteshauses St. Pelagii zu Bischofszell in Stocken dem öffentlichen Gottshausgericht vorsteht, lassen Erhart Labhart, Vitus Schöneck und Rudolf Jung im Namen und als Anwälte der Chorherren des Stifts St. Pelagii einen von Junker Wolf (von Helmsdorf) ausgegangenen Brief verlesen, auf dessen Grundlage sie die von den Gigern ausstehenden Zinsen samt Kosten und Schaden verlangen. Dagegen lassen die Gebrüder Heini, Hans und Jakob Giger durch ihren Fürsprech erklären, es habe ihnen der Ammann Buchmann, der den Stab führe, zu verkünden. Der Richter erkennt zu Recht, dass die Chorherren den Ammann nehmen und bei den Gigern ein Pfand holen können, welches dann sieben Nächte lang liegen bleiben soll. Wenn sie eine Güterversteigerung [gant] wollen, sollen sie am Abend davor dazu aufrufen [verkünden] und am andern Tag die Versteigerung durchführen [ganntten], bis sie das Hauptgut sowie Kosten und Schaden kompensiert haben. Die Chorherren lassen sich darauf auf keine weitere Rede und Gegenrede mit den Gigern ein, sondern verlangen Beurkundung des Urteils.
Dorsualvermerk:Der Chorhern urtail wider die Giger, wie sy umb ir usstend zins gantten.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:2
Format B x H in cm:22.4 x 32.9
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Aufgedrücktes Wachssiegel: Siegler: der Aussteller mit dem Siegel des Wolf von Helmsdorf [Helmstorff], Vogt zu Bischofszell
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: SP 6
Pupikofersche Signatur (1848): XXXII.1530
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'58
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt (2024).
 

Containers

Number:1
 

Usage

End of term of protection:12/12/1550
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

URL for this unit of description

URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=515968
 

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