Ref. code: | 7'30, 36.26/18 |
Title: | Das Stift verkauft dem Heinrich Goldast, Ratsherr in Bischofszell, einen Zins und verpfändet dafür seine beiden Häuser, genannt "die Schule auf dem Kirchhof", sowie den Zehnten von Rüti im Gottshaus |
Preview: |
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Rechtsakt-Typ: | Schuldverschreibung |
Überlieferungsform: | Original |
Creation date(s): | 11/16/1577 |
Ausstellungsdatum: | uff Sambstag nach sannt Martins des heiligen bischoffs tag |
Aussteller: | Kustos und Kapitel des Stifts St. Pelagii in Bischofszell |
Adressat: | Heinrich Goldast, des Rats zu Bischofszell; Hieronymus Kyd, Propst und Chorherr in Bischofszell |
Regest: | Kustos und Kapitel des Stifts St. Pelagii in Bischofszell urkunden: Vor einem Jahr kaufte Heinrich Goldast [Guldinast], des Rats zu Bischofszell, dem Hieronymus Kyd, Propst und Chorherr dieses Stifts, einen Hof und ein Gut in Rüti [Rütti] im Gottshaus [in sannt Pelayen Gotzhus] ab. Hof und Gut in Rüti waren aber - neben dem Hof Unterrüti [Unnderrütti] - schon um 1000 Gulden an Markus [Marx] Vogel, den Statthalter in Bubikon, versetzt. Goldast wollte darauf diesen Hof nur unter der Bedingung annehmen, dass ihm Kyd für die 1000 Gulden Schulden auf dem Hof Sicherheiten anbiete. Auf Bitten von Propst Kyd hat daraufhin das Stift mit Urkunde und Siegel seine beiden Häuser, die man die Schule auf dem Kirchhof [die schůl uff dem kirchhoff] nennt, angeboten. Inzwischen hatte Goldast jedoch mit Hilfe der Stadt Bischofszell den halben Teil der Schuld, also 500 Gulden, zusammen mit 100 Gulden rückständigen Zinsen abgetragen. Da nun weder Kyd noch das Stift in der Lage sind, Goldast diese Summe von 600 Gulden zurückzuzahlen, verkaufen sie ihm dafür einen jährlich auf Martini (11.11.) beim Stiftsamtmann einzulösenden Zins von 30 Gulden und verpfänden dafür die beiden Häuser, genannt "die schůl", zwischen dem Haus von Hans Rietmann [Riedtman] und dem Kirchweg gelegen. Diese Häuser sind ledig und nur mit 1 Pfund Pfeffer an den Bischof in die Vogtei belastet. Weiter geben sie zu Pfand den Zehnten des Stifts in Rüti im Gottshaus, der jährlich ungefähr 9 Malter beiderlei Korn samt etlichen Kernen und Geld einträgt. Und wenn diese beiden Häuser und der Zehntertrag das Hauptgut und den Zins nicht "ertragen" könnten, soll auch noch des Stifts Hab und Gut als Unterpfand eingesetzt werden. Diese Verpfändung gilt, bis dem Goldast oder seinen Erben die 600 Gulden samt Zinsen zurückbezahlt sind. |
Dorsualvermerk: | Verschrybung umb 600 fl. herr Guldinasts, des rats zu Byschoffzell, uff sannt Pelayen gestifft daselbst. |
Sprachen: | Deutsch |
Beschreibstoff: | Pergament |
Anzahl Blätter: | 1 |
Format B x H in cm: | 52.0 x 32.7 + 4.7 (Plica) |
Siegel und andere Beglaubigungsmittel: | Ehemals zwei Siegel an Pergamentstreifen eingehängt (ab). Siegler (angezeigt): die Aussteller mit dem Stiftssiegel und (auf deren Bitten) mit dem Siegel des Philipp von Freiberg [Fryberg], fürstbischöflicher Statthalter und Domdekan des Hochstifts Konstanz |
Kommentar des Staatsarchivs: | Die Urkunde ist zum Zeichen, dass die Schuld abgelöst worden ist, durch die Entfernung der Siegel als ungültig gekennzeichnet worden. Bubikon ZH: Sitz eines Ritterhauses. Die Kommende Bubikon wurde nach der Reformation von Statthaltern aus stadtzürcherischen Geschlechtern verwaltet (vgl. HLS 2, S. 769 f.). |
Alte Signaturen: | Signaturen vor 1770/71: No. 13 Pupikofersche Signatur (1848): XXVI.1577 Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): 713 Zettelrepertorium (1937): 7'30'53 |
Level: | Dossier |
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv: | analog |
Konservierung/Restaurierung: | Trockengereinigt (2024). |
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Containers |
Number: | 1 |
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Files |
Files: | - DERIVAT_StATG_7-30__36-26___18_00002.tif
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Usage |
End of term of protection: | 11/16/1597 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=500168 |
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