Ref. code: | 7'30, 36.26/17 |
Title: | Das Stiftskapitel verschreibt Stadtschreiber Scherb von Bischofszell für eine Schuld von 300 Gulden den Grundzins ab dem stiftischen Lehenshof in Donzhausen |
Preview: |
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Rechtsakt-Typ: | Schuldverschreibung |
Überlieferungsform: | Original |
Creation date(s): | 8/17/1577 |
Ausstellungsdatum: | uff Sambßtag nach Unser Lieben Frowen Himmelfahrt tag |
Aussteller: | Chorherren und Kapitel des Stifts St. Pelagii in Bischofszell |
Adressat: | Erhard Scherb der Junge, Stadtschreiber zu Bischofszell |
Regest: | Chorherren und Kapitel des Stifts St. Pelagii in Bischofszell bekennen, dass sie gegenüber Erhard Scherb, junger Stadtschreiber [jung stattschryber] zu Bischofszell, um 300 Gulden Konstanzer Münz schuldig geworden sind, die ihnen dieser für ihre Bedürfnisse [notturfft] ausgeliehen hat, und dass sie ihm dafür des Stifts neuen Pfarrhof verschrieben und übergeben [inhendig gemacht] haben, auf dass er diesen so lange besitzen möge, bis sie die 300 zurückgegeben haben. Da Scherb nun aber eine neue Behausung gefunden hat und die 300 Gulden zurückfordert und es dem Stift unmöglich ist, die Summe zu erlegen, haben sie mit Zustimmung und Wissen des Philipp von Freiberg [Fryberg], fürstbischöflich-konstanzischer Statthalter und Domdekan des Hochstifts Konstanz, für die 300 Gulden den Zins ab ihrem Lehenshof in Donzhausen, nämlich die jeweils auf Martini (11.11.) fälligen 2 1/2 Mutt Kernen und 1 Malter Haber Konstanzer Mass, 14 Schilling Pfennig und 8 Pfund Wachs, dazu die jährlich auf Ostern fälligen 60 Eier sowie die 6 Herbsthühner, mit dem dazugehörigen Reversbrief vom 20.11.1564 (Incipit und Datumzeile zitiert) übergeben. Diese Zinsverschreibung kann ganz oder in Raten zu 100 Gulden wieder abgelöst werden, der Reversbrief muss aber erst nach der völligen Ablösung wieder zurückgegeben werden. |
Dorsualvermerk: | Erhardt Scherb thut 300 fl. unnd 50 fl. |
Sprachen: | Deutsch |
Beschreibstoff: | Pergament |
Anzahl Blätter: | 1 |
Format B x H in cm: | 33.5 x 21.1 + 4.2 (Plica) |
Siegel und andere Beglaubigungsmittel: | Siegel ehemals an Pergamentstreifen eingehängt (ab). Siegler (angekündigt): die Aussteller mit ihrem Siegel |
Kommentar des Staatsarchivs: | Die Urkunde ist zum Zeichen, dass die Schuld abgelöst worden ist, durch gekreuzte Schnitte im Pergament und die Entfernung des Siegels als ungültig gekennzeichnet worden. Zu Philipp von Freiberg, Domdekan und Statthalter des Bischofs von Konstanz, vgl. HS I/2.2, S. 823 f. Erhard Scherb hat offenbar zu dieser Zeit noch gleichzeitig mit seinem Vater Melchior Scherb das Amt des Stadtschreibers ausgeführt, deshalb der Begriff "jung stattschryber" in der Urkunde. |
Alte Signaturen: | Signaturen vor 1770/71: No. 3; No. 55; 6 Pupikofersche Signatur (1848): XXVI.1577 Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): 711 Zettelrepertorium (1937): 7'30'53 |
Level: | Dossier |
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv: | analog |
Konservierung/Restaurierung: | Trockengereinigt (2024). |
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Containers |
Number: | 1 |
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Files |
Files: | |
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Usage |
End of term of protection: | 8/17/1597 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=500147 |
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