Ref. code: | 7'30, 36.26/4 |
Title: | Der Stiftskustos verpfändet den Gebrüdern Jörg, Jakob und Bartholomäus Rietmann für 50 Gulden die Kustoreigefälle auf deren Gütern |
Preview: |
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Rechtsakt-Typ: | Verpfändung |
Überlieferungsform: | Original |
Creation date(s): | 3/3/1558 |
Aussteller: | Jörg Beat Blarer von Wartensee, Kustos und Chorherr der St.-Pelagius-Stiftskirche in Bischofszell |
Adressat: | Jörg, Jakob und Bartholomäus Rietmann von Bischofszell |
Regest: | Jörg Beat [Batt] Blarer von Wartensee, Kustos und Chorherr der St.-Pelagius-Stiftskirche in Bischofszell, bekennt, dass er gegenüber den Gebrüdern Jörg, Jakob und Bartholomäus Rietmann, Bürger von Bischofszell, um 50 Gulden, die sie ihm heute in barem Geld geliehen haben, schuldig geworden ist. Er gibt ihnen dafür auf die Dauer seines Lebens oder solange er dieses Geld innehat, allen und jeden Zehnten, der ab ihren Gütern jährlich der Kustorei abgeliefert werden müsste. Sofern jedoch die 50 Gulden zurückbezahlt würden, was jedes Jahr auf den 3. März durch ihn allein oder den nachstehend genannten Bürgen erfolgen könnte, oder falls die Gebrüder Rietmann oder ihre Erben das Geld nicht weiter ausleihen, sondern lieber den Zehnten ausrichten möchten, soll der Zehnten wieder entrichtet werden. Als Bürge wird Hans Leu [Läw] von Türliwang [Thürliwangen] eingesetzt. Sollte Blarer von Wartensee sterben oder den Kustoreizehnten ohne Hinterlegung der ausgeliehenen Summe verlangen, haben die Gebrüder Rietmann das Recht, Hans Leu oder seine Erben gerichtlich oder aussergerichtlich zu belangen [mit oder one recht fürzunemmen und zubeklagnen] und auf dessen Güter und Fahrhabe zuzugreifen. Hans Leu leistet die genannte Bürgschaft. |
Sprachen: | Deutsch |
Beschreibstoff: | Pergament |
Anzahl Blätter: | 1 |
Format B x H in cm: | 36.8 x 19.1 + 1.9 (Plica) |
Siegel und andere Beglaubigungsmittel: | Ehemals Siegel an Pergamentstreifen eingehängt (ab). Siegler (angezeigt): der ausstellende Kustos mit seinem eigenen Siegel |
Kommentar des Staatsarchivs: | Die Urkunde ist zum Zeichen, dass die Schuld abgelöst worden ist, mit Schnitten und der Entfernung des Siegels als ungültig gekennzeichnet worden. |
Alte Signaturen: | Signaturen vor 1770/71: 13 Pupikofersche Signatur (1848): XXVI.1558 Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): 642 Zettelrepertorium (1937): 7'30'53 |
Level: | Dossier |
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv: | analog |
Konservierung/Restaurierung: | Trockengereinigt (2024). |
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Containers |
Number: | 1 |
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Usage |
End of term of protection: | 3/3/1578 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=499897 |
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