7'30, 36.26/4 Der Stiftskustos verpfändet den Gebrüdern Jörg, Jakob und Bartholomäus Rietmann für 50 Gulden die Kustoreigefälle auf deren Gütern, 1558.03.03 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 36.26/4
Title:Der Stiftskustos verpfändet den Gebrüdern Jörg, Jakob und Bartholomäus Rietmann für 50 Gulden die Kustoreigefälle auf deren Gütern
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Rechtsakt-Typ:Verpfändung
Überlieferungsform:Original
Creation date(s):3/3/1558
Aussteller:Jörg Beat Blarer von Wartensee, Kustos und Chorherr der St.-Pelagius-Stiftskirche in Bischofszell
Adressat:Jörg, Jakob und Bartholomäus Rietmann von Bischofszell
Regest:Jörg Beat [Batt] Blarer von Wartensee, Kustos und Chorherr der St.-Pelagius-Stiftskirche in Bischofszell, bekennt, dass er gegenüber den Gebrüdern Jörg, Jakob und Bartholomäus Rietmann, Bürger von Bischofszell, um 50 Gulden, die sie ihm heute in barem Geld geliehen haben, schuldig geworden ist. Er gibt ihnen dafür auf die Dauer seines Lebens oder solange er dieses Geld innehat, allen und jeden Zehnten, der ab ihren Gütern jährlich der Kustorei abgeliefert werden müsste. Sofern jedoch die 50 Gulden zurückbezahlt würden, was jedes Jahr auf den 3. März durch ihn allein oder den nachstehend genannten Bürgen erfolgen könnte, oder falls die Gebrüder Rietmann oder ihre Erben das Geld nicht weiter ausleihen, sondern lieber den Zehnten ausrichten möchten, soll der Zehnten wieder entrichtet werden. Als Bürge wird Hans Leu [Läw] von Türliwang [Thürliwangen] eingesetzt. Sollte Blarer von Wartensee sterben oder den Kustoreizehnten ohne Hinterlegung der ausgeliehenen Summe verlangen, haben die Gebrüder Rietmann das Recht, Hans Leu oder seine Erben gerichtlich oder aussergerichtlich zu belangen [mit oder one recht fürzunemmen und zubeklagnen] und auf dessen Güter und Fahrhabe zuzugreifen. Hans Leu leistet die genannte Bürgschaft.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Pergament
Anzahl Blätter:1
Format B x H in cm:36.8 x 19.1 + 1.9 (Plica)
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Ehemals Siegel an Pergamentstreifen eingehängt (ab). Siegler (angezeigt): der ausstellende Kustos mit seinem eigenen Siegel
Kommentar des Staatsarchivs:Die Urkunde ist zum Zeichen, dass die Schuld abgelöst worden ist, mit Schnitten und der Entfernung des Siegels als ungültig gekennzeichnet worden.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: 13
Pupikofersche Signatur (1848): XXVI.1558
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): 642
Zettelrepertorium (1937): 7'30'53
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Trockengereinigt (2024).
 

Containers

Number:1
 

Usage

End of term of protection:3/3/1578
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

URL for this unit of description

URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=499897
 

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