7'30, 36.26/3 Propst und Stiftskapitel bestätigen der Anna Tschudi einen Schuldbrief mit stark beschädigtem Siegel, worin die Vorgänger des jetzigen Propsts den Zehnten zu Bleiken verpfändet haben, 1556.04.15 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 36.26/3
Title:Propst und Stiftskapitel bestätigen der Anna Tschudi einen Schuldbrief mit stark beschädigtem Siegel, worin die Vorgänger des jetzigen Propsts den Zehnten zu Bleiken verpfändet haben
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Rechtsakt-Typ:Bestätigung
Überlieferungsform:separates Transfix
Creation date(s):4/15/1556
Ausstellungsdatum:uff Mittwoch nach dem Suntag Quasimodo (vgl. Kommentar)
Aussteller:Jakob Sailer, Propst, und die Chorherren des Kapitels des Stifts St. Pelagii in Bischofszell
Adressat:Anna Tschudi, Melchior Tschudis Witwe
Regest:Vor Jakob Sailer, Propst, und den Chorherren des Kapitels des Stifts St. Pelagii in Bischofszell erscheint Werner Kyd von Schwyz, derzeit Vogt von Bischofszell, und zeigt an, dass Frau Anna Tschudi [Tschudin], Melchior Tschudis Witwe, seine Schwägerin [gschwy], eine auf das Stift lautende Zinsverschreibung von 100 Gulden Hauptgut in Konstanzer Währung besitzt, worin der Zehnten von Bleiken [Bleicken] als Unterpfand verschrieben wurde. Da jedoch das Siegel geschmolzen und beschädigt [zerschmoltzen und verwarloßt] ist, bittet er darum, die Zinsverschreibung wieder zu besiegeln. Da sie von Johannes Zwick, Kustos und Domherr des Domstifts Konstanz, als damaligem Statthalter von Dr. Kaspar Wirt, ehemals Propst des Stifts, ausgestellt worden ist und der Zins vom Stift immer bezahlt worden [flüssig gsin] ist, bestätigen Propst und Chorherren mit diesem an die Urkunde gehängten Transfix samt ihren Siegeln die Gültigkeit der Zinsverschreibung.
Dorsualvermerk:(In Bleistift:) 1556.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Pergament
Anzahl Blätter:1
Format B x H in cm:27.3 x 12.9
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Ursprünglich zwei Siegel an Pergamentstreifen eingehängt (ab). Siegler (angezeigt): die Aussteller mit den Siegel des Propsts und dem des Kapitels
Kommentar des Staatsarchivs:Das Datum ist auf der Urkunde mit grünem Fettstift und im chronologischen Urkundenbuch falsch aufgelöst worden (28.04.1556). Im folgenden Jahr 1557 würde der Mittwoch nach Quasimodo geniti auf den 28. April fallen.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: 21; No. 52
Pupikofersche Signatur (1848): XXVI.1456
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): 638
Zettelrepertorium (1937): 7'30'53
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Trockengereinigt (2024).
 

Containers

Number:1
 

Usage

End of term of protection:4/15/1576
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

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URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=499896
 

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