7'30, 34.ZI/7a In St. Gallen wird ein Streit zwischen dem Stift und Konrad Scherzinger um den Zehnten von Hessenreuti in Abwesenheit Scherzingers zu Gunsten des Stifts entschieden, 1467.10.05 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 34.ZI/7a
Title:In St. Gallen wird ein Streit zwischen dem Stift und Konrad Scherzinger um den Zehnten von Hessenreuti in Abwesenheit Scherzingers zu Gunsten des Stifts entschieden
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Rechtsakt-Typ:Urteilsspruch
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:(St. Gallen)
Creation date(s):10/5/1467
Ausstellungsdatum:uff Mentag nach sant Francissen tag
Aussteller:Bürgermeister und Rat der Stadt St. Gallen
Adressat:Kustos und Kapitel des Stifts St. Pelagii zu Bischofszell
Regest:Nachdem der Streit zwischen Konrad Scherzinger von Hessenreuti [Hessenrütti/Rütti] einerseits und Kustos und Kapitel des Stifts St. Pelagii zu Bischofszell andererseits um den Heuzehnten mit gegenseitigen Forderungen auf zwei Rechtstagen nicht geschlichtet werden konnte, wird ein dritter und endgültiger Rechtstag vor Bürgermeister und Rat der Stadt St. Gallen angesetzt, dessen Spruch auch in Abwesenheit der Streitparteien Gültigkeit haben soll. Vor dem Rechtstag erscheinen Meister Hans von Roggwil, Kustos, in seinem Namen und dem des Kapitels mit seinem von ihm gewählten Fürsprech Wilhelm Ruggli [Ruiglin]. Darauf lassen Bürgermeister und Rat von St. Gallen den Konrad Scherzinger in ihrem Rathaus ausrufen [uff unserm rathuß laussen rüeffen, ob er yendert da were]. Nachdem sich niemand meldet, beschwört Hans Mayer von Bischofszell "mit uffgehepten vingern" zu Gott und den Heiligen, dass er dem Scherzinger die urkundliche Aufforderung zum dritten und letzten Rechtstag in die Hand gegeben habe. Darauf trägt der Kustos seine Klage vor: Das Stift habe Konrad Scherzinger den gesamten Zehnten von Hessenreuti für 112 Pfund Pfennig abgekauft und ihm die Kaufsumme übergeben. Es sei abgesprochen gewesen, dass Scherzinger den Kauf fertigen und auch den Zehnten von Ulrich Blarer, Bürgermeister von Konstanz, um das Vogtrecht in der Höhe von 11 Schilling Pfennig auslösen solle. Das sei nicht geschehen. In der Lastenrechnung [lâsten rechnung] vom 09.02.1458 [uff sant Appolonien tag] sei er ihnen 4 Malter Korn schuldig geblieben. Auch soll er die ausstehenden Jahreszinse ab seinem Güetli zu Hessenreuti von 2 Viertel Kernen und 2 Viertel Haber Konstanzer Mass ausrichten und für weiteren Schaden, den sie dadurch hatten, aufkommen. Scherzinger wird nun zum zweiten und zum dritten Mal ausgerufen. Nachdem sich wiederum niemand meldet und kein bindender Notstand [dehain ehafft nott] für Scherzingers Fernbleiben sichtbar ist, wird der Klage und Forderung des Stifts stattgegeben. Umgekehrt wird das Stift von den Ansprüchen Scherzingers losgesprochen.
Dorsualvermerk:Scherzinger, von des zehenden wegen zů Hessenrütti.
1467.
Schertzingers urthelbrief zu Hessenrüthi betr.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Pergament
Anzahl Blätter:1
Format B x H in cm:44.1 x 29.3 + 5.6 (Plica)
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Wachssiegel an Pergamentstreifen eingehängt. Siegler: die Aussteller mit dem Stadtsiegel von St. Gallen
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: Zechend B; Numeri 7; <7>; Z.I. No. 7.a
Pupikofersche Signatur (1848): ZI.7a
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): 247
Zettelrepertorium (1937): 7'30'43
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Siegel gereinigt; trockengereinigt (2023).
 

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End of term of protection:10/5/1487
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