7'30, 32.W/6c Die drei Inhaber der vier Mühlen am Sornbach dürfen während eines harten Winters mit Erlaubnis des Stifts Wasser aus dem Gwandweiher beziehen, 1681.01.18 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 32.W/6c
Title:Die drei Inhaber der vier Mühlen am Sornbach dürfen während eines harten Winters mit Erlaubnis des Stifts Wasser aus dem Gwandweiher beziehen
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Rechtsakt-Typ:Quittierung; Reverserteilung
Überlieferungsform:Original
Creation date(s):1/18/1681
Aussteller:Bartholome und Kaspar Gonzenbach als Inhaber ihrer beiden Mühlen in Hauptwil und Niedermühle, Heinrich Rietmann für das Spital der Stadt Bischofszell (wegen der Mühle Sorntal), Konrad Locher, Spitalschreiber, für das Spitalamt der Stadt St. Gallen von wegen der Mühle Hausen
Adressat:Kustos, Senior und Kapitel des Kollegiatstifts St. Pelagii in Bischofszell
Regest:Bartholome und Kaspar Gonzenbach als Inhaber ihrer beiden Mühlen in Hauptwil und Niedermühle, Heinrich Rietmann [Rietman] für das Spital der Stadt Bischofszell (von wegen der Mühle Sorntal), Konrad Locher, Spitalschreiber, für das Spitalamt der Stadt St. Gallen von wegen der Mühle Hausen bestätigen, dass ihnen Kustos, Senior und Kapitel des Kollegiatstifts St. Pelagii in Bischofszell "auß sonderbaren gnaden und nachparschafft", jedoch ohne jede Verpflichtung und gegen die wöchentliche Lieferung von etwas Korn, erlaubt haben, wegen grosser Winterkälte und Wassermangel [in großer winterkelte und mangels deß wassers] den Nebenstrümpfel im Gwandweiher zu ziehen [den nebenstrempfel in dem Gwandt Weyer zucken] und das Wasser auf ihre Mühlen leiten zu lassen.
Dorsualvermerk:Revers von den 4 müllinen wegen vergünstigten wassers.
1681.
(Vermerk auf dem Rücken des Konzepts:) Revers ... der abgelaßenen weyeren, wegen der trückne und großen kelte von den inhabern der 4 müllinen Hauptweil, Sorndal, Nider Mülle und Hausen, ein hochwürdigen St. Pelgii stifft zuo gestelt worden.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:2
Format B x H in cm:21.4 x 33.6
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Aufgedrücktes Oblatensiegel, mit Papier belegt; aufgedrücktes Lacksiegel; Aufgedrücktes Wachssiegel, mit Papier belegt. Siegler: die Aussteller mit ihren eigenen Siegeln und eigenhändiger Unterschrift
Contains also:Konzept dieses Reverses ohne Unterschriften und Siegel, 2 Seiten; Papier; 21.9 x 33.9 cm.
Kommentar des Staatsarchivs:Im Siegel von Bartholome und Kaspar Gonzenbach sind die Umschrift HAWPTWYL und das Neue Schloss der Gonzenbach in Hauptwil mit den auch auf der Planvedute von 1670 (vgl. Menolfi, Hauptwil-Gottshaus, S. 77) sichtbaren Gestaltung des Daches und der Fensterpartie gut erkennbar.
Kaspar Gonzenbach ist der Sohn von Hans-Jakob (1611-1671) und somit der Neffe des ersten Ausstellers Bartholome (1616-1693). Vgl. Knoepfli in KDMTG III, S. 392, und Menolfi (wie oben), S. 69.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: W; 18 (gestrichen, ersetzt durch:) 6; W. No. 6.c
Pupikofersche Signatur (1848): W.6c
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'40
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Nachgeleimt; Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2023).
 

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Number:1
 

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End of term of protection:1/18/1701
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

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URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=475031
 

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