7'30, 32.W/4a Die Gebrüder Etter aus Birnstil werden für ihre überfluteten Wiesen vom Stift durch einen Ablass am Schweinegeld und die Streichung ausstehender Zinsschulden entschädigt und verzichten im Gegenzug auf ihre Wiesen im Rütiweiher, 1437.05.25 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 32.W/4a
Title:Die Gebrüder Etter aus Birnstil werden für ihre überfluteten Wiesen vom Stift durch einen Ablass am Schweinegeld und die Streichung ausstehender Zinsschulden entschädigt und verzichten im Gegenzug auf ihre Wiesen im Rütiweiher
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Rechtsakt-Typ:gütliche Einigung; Abtausch
Überlieferungsform:Original
Creation date(s):5/25/1437
Ausstellungsdatum:uff sant Urbans tag
Aussteller:Heinrich Etter von Birnstil und Konrad Etter, Gebrüder
Adressat:Chorherren und Kapitel des Stifts St. Pelagii in Bischofszell
Regest:Heinrich [Haini] Etter von Birnstil [Byrenstil] und Konrad [Cueni] Etter, Gebrüder, treffen zur Beilegung des Rechtsstreits [stöss, spänn und zůsprúchen], der sich zwischen ihnen und Chorherren und Kapitel des Stifts St. Pelagii in Bischofszell wegen des Weihers der Chorherren zu Rüti [Rúti], den man nennt "zů den Blatten", und der durch diesen verursachten Überflutung ihrer zum Hof Birnstil gehörenden Wiesen entzündet hat, mit Hilfe und Rat ehrbarer Leute [mit erber lút hilf und rât] eine gütliche Einigung:
Die Chorherren sollen den genannten Weiher "zů den Blatten" gänzlich mit Wasser füllen [schwellen] bis zur Höhe der Wuhr. Für das, was sie dadurch an Wiesland den Gebrüder Etter überfluten und schädigen, gewähren sie den beiden einen Ablass an dem jährlich auf den Andreastag (30.11) fällig werdenden Schweinegeld [schwin pfenigen], nämlich dem Heinrich Etter und seinen Nachkommen 10 Schilling Pfennig und 1 Mutt Hafer an der Abgabe [frêcht] und dem Konrad Etter und seinen Erben auch 10 Schilling Pfennig Konstanzer Währung. Dazu haben die Chorherren dem Heinrich Etter 5 Viertel Kernen ausstehender Zinsen für seinen Schaden an den gefluteten Wiesen erlassen und desgleichen dem Konrad Etter 2 Mutt Kernen ausstehender Zinsen. Dafür verzichten die Gebrüder Etter nun auf alle Rechte und die Lehenschaft an den beiden überfluteten Wiesen und auf alle weiteren Forderungen.
Dorsualvermerk:Hani Etter und Cůni Etter von des wyers wegen zů den Blatten (Ergänzung) als Rüthi.
(Ergänzung:) Mit dem Cappitell überkumniß.
1437
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Pergament
Anzahl Blätter:1
Format B x H in cm:31.9 x 16.9 + 1.8 (Plica)
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Wachssiegel an Pergamentstreifen eingehängt. Siegler: die Aussteller mit dem Siegel des Junkers Walter von Anwil [Ainwil], Vogt zu Bischofszell
Verweise:Abschrift im Kopialbuch StATG 7'30, 60/11, S. 425-427.
Abschrift im Kopialbuch StATG 7'30, 60/7, S. 74v-75r.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: T; W 2; Numeri 4 (Zahl auf Rasur); <14>; W. No. 4.a
Pupikofersche Signatur (1848): W.4a
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): 168
Zettelrepertorium (1937): 7'30'40
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Siegel gereinigt; trockengereinigt (2023).
 

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Number:1
 

Usage

End of term of protection:5/25/1457
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

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