7'30, 32.W/2a Hans Ruggli der Alte mit seinen Kindern und sein Bruder Hensli erhalten den Hof Freihirten zu Lehen mit der Bedingung, ihn auszubauen und dem Stift freie Hand beim Abtausch von Gütern mit Ulrich Welter zur Erstellung eines Weihers zu geben, 1430.04.08 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 32.W/2a
Title:Hans Ruggli der Alte mit seinen Kindern und sein Bruder Hensli erhalten den Hof Freihirten zu Lehen mit der Bedingung, ihn auszubauen und dem Stift freie Hand beim Abtausch von Gütern mit Ulrich Welter zur Erstellung eines Weihers zu geben
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Rechtsakt-Typ:Belehnung; Vertragsschliessung
Überlieferungsform:Original
Creation date(s):4/8/1430
Ausstellungsdatum:am Palms abent
Aussteller:Die Brüder Hans Ruggli der Alte und Hensli Ruggli sowie Hans, Ueli und Heini Ruggli, Klara, Älli, Ursula, Gret, Ann und Klein Älli, alle Geschwister
Adressat:Chorherren und dem Kapitel des Stifts St. Pelagii in Bischofszell
Regest:Die Brüder Hans Ruggli [Rukli] der Alte und Hensli Ruggli sowie Hans, Ueli und Heini Ruggli, Klara [Clâr], Älli, Ursula [Ursul], Gret, Ann und Klein Älli, alle Geschwister [rechti geschwustergit] und Kinder des genannten Hans Ruggli, urkunden, dass sie von den Chorherren und dem Kapitel des Stifts St. Pelagii in Bischofszell den Eigenhof des Stifts, genannt Freihirten [Fryenherten] zu einem Erbzinslehen erhalten haben. Sie sollen auf diesem Hof ein Haus und einen Stadel bauen [bezummern und puwen], damit sie davon Nutzen ziehen, und erhalten dafür von den Chorherren 3 Malter Haber Bischofszeller Mass und 1 Pfund und 4 Schilling Pfennig Konstanzer Währung als Hilfe [ze hilf]. Dafür sollen sie und ihre Nachkommen einen jährlich auf den Martinstag (11.11.) fälligen Zins von 4 Mutt Kernen Bischofszeller Mass und 1 Pfund Pfennig und vier Schilling Konstanzer Münz sowie vier Zinshühner nach Bischofszell zu Handen des Stifts liefern. Auch sollen sie die Vogtsteuer, die ab dem Hof geleistet werden muss, und den gewöhnlichen Zehnten entrichten. Mit der Zinszahlung sollen sie am kommenden Martinstag beginnen. Säumige Zinszahlung berechtigt die Lehengeber zum Einzug des Lehens; rechtzeitige Zinszahlung schützt umgekehrt den Lehennehmer vor dem Entzug des Lehens, vor Zinserhöhungen oder anderen Beschwernissen.
Weiter ist abgesprochen und ausbedingt worden, dass die genannten Chorherren und ihre Nachkommen Erlaubnis und Gewalt [fryes urlob und vollen gewalt] haben sollen, einen Weiher bei Freihirten zu machen, der an Brettenwil anstösst, und dazu Holz und Feld zu diesem Weiher, zum Wuhr und anderem Zubehör zu benützen, und zwar von allem Holz und Feld, das zu Freihirten gehört, ohne jede Behinderung durch die Aussteller [ân alles sumen und jerren unnser und unnser erben] und ohne dafür je Zins geben zu müssen. Die Chorherren sollen auch Gewalt haben, mit Ulrich Welter [Welter/Wälter] oder dessen Erben Güter zu tauschen [ze wechseln ..., stuk umm stuk ze geben]. Wenn der grössere Teil der genannten Weiherstatt [wyerstatt] zu Freihirten gehört und mit Holz und Feld grösser ist als Ulrich Welters Teil, sollen (die eingetauschten Anteile an) Holz und Feld zum Hof Freihirten gehören.
Dorsualvermerk:Der widerbrief umb Fryherten.
Primo modo questionis antequam fabricaretur vivarium.
Freyenhörtten erblehen vom gstifft, darin vorbehalten holtz und feld und was zu erhaltung deß Gewand Weyers gehördt.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Pergament
Anzahl Blätter:1
Format B x H in cm:40.6 x 25.2 + 2.4 (Plica)
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Siegel ehemals an Pergamentstreifen eingehängt (ab). Siegler (angezeigt): die Aussteller mit dem Siegel des Hugo Bilgeri [Bilgri]
Kommentar des Staatsarchivs:Zum Bau der Stiftsweiher am Horbach vgl. Menolfi, Hauptwil-Gottshaus, S. 46-48.
Die Lesart des mehrfach genannten Familiennamens Ruggli [Rukli] als Bikli im Repertorium Pupikofers beruht auf einer Verwechslung von R und B.
Der Begriff "vivarium", ursprünglich "Behältnis zur Aufbewahrung wilder Tiere", steht im Mittellatein wie "piscina" oder "piscarium" für Fischteich oder Fischweiher.
Verweise:Abschrift im Kopialbuch StATG 7'30, 60/7, S. 70v-71r.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: 1; SP; Numeri (Zahl abgedeckt); <15 (unter Rasur sichtbar)>; W. No. 2.a
Pupikofersche Signatur (1848): W.2a
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): 126
Zettelrepertorium (1937): 7'30'40
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Trockengereinigt (2023).
 

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Number:1
 

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End of term of protection:4/8/1450
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
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