7'30, 32.W/1g Adelheid Wagner und ihr Sohn Ulrich erhalten für den Verlust an Holz und Feld durch einen von Ulrich Riff erstellten Weiher bei Brettenwil eine Entschädigung, 1435.10.13 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 32.W/1g
Title:Adelheid Wagner und ihr Sohn Ulrich erhalten für den Verlust an Holz und Feld durch einen von Ulrich Riff erstellten Weiher bei Brettenwil eine Entschädigung
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Rechtsakt-Typ:gütliche Einigung; Übereinkunft
Überlieferungsform:Original
Creation date(s):10/13/1435
Ausstellungsdatum:am Donschtag vor sant Gallen tag
Aussteller:Adelheid Wagner, Witwe von Hans Marshüebli, und Ulrich, deren Sohn
Adressat:Junker Ulrich Riff, genannt Welter, und dessen Frau Verena von Bonstetten
Regest:Adelheid Wagner [Waigner], Witwe von Hans Marshüebli [Marsshübli], und Ulrich, ihrer beider Sohn, urkunden, dass ihnen Junker Ulrich Riff, genannt Welter, vor einiger Zeit [vor ettwa vil zites] ziemlich viel Holz und Feld mit seinem Weiher unterhalb von Brettenwil [Brettenwile] überflutet [ertrenkt] und zu eigen gemacht [ingevangen] hat. Deshalb haben sie sich mit dem Rat guter Freunde mit dem genannten Junker und dessen Frau Verena, geborener von Bonstetten, freundlich dahingehend verglichen [vertädinget], dass ihnen der besagte Junker und seine Frau dafür, dass sie vollumfänglich auf ihr vom Weiher zu Brettenwil überflutetes Holz und Feld mit allen daran hängenden Rechten verzichten, 2 Malter Dinkel [vesen] Bischofszeller Mass bezahlen. Die Aussteller geloben auch für Peter, Hans, Gret und Älli, die (weiteren) Kinder von Adelheid Wagner und Hans Marshüebli, dass sie sich getreulich an die Übereinkunft halten werden.
Dorsualvermerk:Aidelhat Marsshüblin (ergänzt von anderer Hand durch:) verzicht sy alles holtz und felds, so von dem weyer ertrenckt ist.
Sait von Ůrich Welters wigestat zu Brettenwyl.
1435
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Pergament
Anzahl Blätter:1
Format B x H in cm:38.0 x 25.8 + 3.9 (Plica)
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Wachssiegel an Pergamentstreifen eingehängt. Siegler: die Aussteller mit dem Siegel des Junkers Walter von Anwil [Ainwille], Vogt zu Bischofszell
Kommentar des Staatsarchivs:Zum Bau der Stiftsweiher am Horbach vgl. Menolfi, Hauptwil-Gottshaus, S. 46-48. Der hier genannte Weiher bei Brettenwil liegt im Herrschaftsbereich des genannten Junkers Ulrich Riff, genannt Welter. Dieser siegelt in den Weiherurkunden von 1430-1435 als (Gerichts-) Herr für die Bewohner der Orte Schlatt und Brettenwil. Letzteres ist zwischen dem Horbacher Weiher und dem Gwandweiher zu lokalisieren. Da Brettenwil auch für diesen Weiher Bezugspunkt ist, kann es sich bei dem oben genannten Weiher nur um den später innerhalb der Gerichtsmarken von Hauptwil liegenden Gwandweiher handeln, nicht etwa um den Hauptwiler Weiher.
Verweise:Abschrift im Kopialbuch StATG 7'30, 60/11, S. 417-420.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: 7; W; Numeri 1 (Zahl auf Rasur); <11 (unter Rasur sichtbar)>; W. No. 1.g
Pupikofersche Signatur (1848): W.1g
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): 159
Zettelrepertorium (1937): 7'30'40
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Siegel gereinigt; trockengereinigt (2023).
 

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Number:1
 

Usage

End of term of protection:10/13/1455
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

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URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=472204
 

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