7'30, 32.W/1b Ulrich von Schlatt empfängt vom Stift den Hof Brettenwil als Erblehen unter der Bedingung, die Chorherren nicht am Aufstauen des dortigen Weihers zu hindern, 1426.10.15 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 32.W/1b
Title:Ulrich von Schlatt empfängt vom Stift den Hof Brettenwil als Erblehen unter der Bedingung, die Chorherren nicht am Aufstauen des dortigen Weihers zu hindern
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Rechtsakt-Typ:Reverserteilung; Belehnung
Überlieferungsform:Original
Creation date(s):10/15/1426
Ausstellungsdatum:ain sant Gallen abent
Aussteller:Ulrich von Schlatt
Adressat:Chorherren und Kapitel des Stifts St. Pelagii in Bischofszell
Regest:Ulrich von Schlatt urkundet, von Chorherren und Kapitel des Stifts St. Pelagii in Bischofszell das Gut [gůt/güetli] Brettenwil, im Horbach [Härbach] gelegen, zu einem rechten Erblehen erhalten zu haben, und verpflichtet sich, dafür jährlich am Martinstag (11.11.) einen Zins von 2 Pfund Pfennig Konstanzer Währung zu Handen ihres Kellners [keller] in die Stadt Bischofszell zu bringen und mit der Zinszahlung auf den kommenden Martinstag zu beginnen. Säumige Zinszahlung berechtigt die Lehengeber zum Einzug des Lehens; rechtzeitige Zinszahlung schützt umgekehrt den Lehennehmer vor dem Entzug des Lehens, vor Zinserhöhungen oder anderen Beschwernissen. Besonders ist abgesprochen und ausbedingt worden, dass, falls die Chorherren zu Brettenwil den Weiher am Horbach vergrössern [schwellen und machen] wollten, Ulrich von Schlatt und seine Nachkommen ihnen solches zulassen und nicht gerichtlich dagegen klagen oder Forderungen aufstellen [inen ... günnen und darwider nûnt sprechen, fûr ziehen noch ze wärt haben] sollen. Sollte dem Lehennehmer Schaden daraus erwachsen, werden beide Teile einen ehrbaren Mann als Schiedsrichter bestimmen [ainen erber darzů geben, der schydlich sye], und was diese an Schaden festhalten, soll vom Lehenszins abgezogen werden. Ohne Willen der Chorherrn darf nichts vom Gut verkauft oder versetzt werden. Sollte ein Teil (der Vertragsparteien) etwas davon verkaufen wollen, so muss er es zuerst dem anderen Teil feilhalten.
Dorsualvermerk:Ůlrich von Schlatt, item mutata est in vinarium, scripta(?) in una alia littera ex parte(?) Schlatt.
Reverß des lechen gůts Brettenwyl, gelegen im Harbach. 1426.
Soll glich uff die weyer 6 x diennen.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Pergament
Anzahl Blätter:1
Format B x H in cm:37.2 x 28.1 + 2.3 (Plica)
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Wachssiegel an Pergamentstreifen eingehängt. Siegler: der Aussteller mit dem Siegel seines Herrn, des Ritters Albrecht von Landenberg
Kommentar des Staatsarchivs:Zum Bau der Stiftsweiher am Horbach vgl. Menolfi, Hauptwil-Gottshaus, S. 46-48.
Verweise:Abschrift im Kopialbuch StATG 7'30, 60/11, S. 387-390.
Abschrift im Kopialbuch StATG 7'30, 60/7, S. 66-68.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: 2; W; Numeri 1 (Zahl auf Rasur); ; W. No. 1.b
Pupikofersche Signatur (1848): W.1b
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): 114
Zettelrepertorium (1937): 7'30'40
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Siegel gereinigt; trockengereinigt (2023).
 

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Number:1
 

Usage

End of term of protection:10/15/1446
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

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URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=471772
 

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