|
7'30, 29.LeI/11g Mühlebach: Ein vom eidg. Landvogt geleitetes Schiedsgericht erkennt die von Hans Laib im Schrofen widerrechtlich erkauften Kehlhof-Güter als stiftische Lehensgüter an, belässt diesen aber in deren Besitz, 1556.12.14 (Dossier)
Archive plan context |
7'30, 29 Erblehen: Sulgen, Hessenreuti, Hof, Ennetaach, Biessenhofen, Buch, Buhwil, Donzhausen, Moos und Istighofen, Bachhofwilen, Mühlebach, Oberaach, Konstanz, Bitziwiese, Tobel, Gwand, Schiberswilen, Horb, Rüti, Stocken, Eberswil, Wängi, Osterhalden, Oberholz; allgemeine Erblehen, 1277-1805 (Fo
|
Ref. code: | 7'30, 29.LeI/11g |
Title: | Mühlebach: Ein vom eidg. Landvogt geleitetes Schiedsgericht erkennt die von Hans Laib im Schrofen widerrechtlich erkauften Kehlhof-Güter als stiftische Lehensgüter an, belässt diesen aber in deren Besitz |
Preview: |
|
Rechtsakt-Typ: | Urteilsspruch |
Überlieferungsform: | Original |
Ausstellungsort: | (Frauenfeld) |
Creation date(s): | 12/14/1556 |
Ausstellungsdatum: | an Mentag nach sant Lucyen tag (vgl. Kommentar) |
Aussteller: | Jakob Schicker, des Rats zu Zug, eidg. Landvogt im Ober- und Nieder-Thurgau, als Obmann des Schlichtungsgerichts |
Adressat: | Hans Laib von Schrofen; Propst und Kapitel des Stifts St. Pelagii zu Bischofszell |
Regest: | Jakob Schicker, des Rats zu Zug, eidg. Landvogt im Ober- und Nieder-Thurgau, als gemeinsamer Obmann, Peter von Gryffenberg, genannt Wehrli [Werli], Bürger von Frauenfeld und Landammann im Thurgau, und Werner Kyd, Vogt zu Bischofszell, als Beisitzer [zusätz] für Propst und Kapitel des Stifts St. Pelagii zu Bischofszell, Hans Locher, Bürger von Frauenfeld und Landschreiber im Thurgau, und Jakob Erhart von Bürglen als Beisitzer für Hans Laib, im Schrofen sesshaft, urteilen in der Streitsache zwischen dem Pelagiistift einerseits und Hans Laib andererseits wegen etlicher Güter, die Jos Rutishauser [Ruterschhusser], dem Hans Laib als Eigengüter verkauft hat, die jedoch zum Kehlhof von Mühlebach gehören, weshalb die Stiftsherren sich darüber beschwert und verlangt haben, dass solche Güter als ihre Lehensgüter am Stab ihres Ammanns und nur mit ihrer Einwilligung getätigt werden können. Wegen dieses Streits haben die Stiftsherren den Hans Laib vor Niedergericht zu Mühlebach gezogen. Das hier ergangene Urteil ist vor das Gericht des Hans Ulrich von Landenberg, Gerichtsherr zu Bürglen, bzw. seinen Vogt gezogen worden. Da dieser über die Sache nicht urteilen wollte, hat er den Jakob Locher von Brugg, alt Vogt von Weinfelden, verordnet, an seiner Stelle einen Rechtsspruch zu geben. Dieses Urteil ist von den Stiftsherren an den Landvogt weitergezogen [geappelliert] worden. Hier haben sich beide Parteien darauf geeinigt, den gütlichen Spruch von Landvogt und Beisitzern anzunehmen und auf weiteres Appellieren zu verzichten. Dies geloben beide Parteien dem Landvogt an Eides Statt. Auf dem heute angesetzten Rechtstag in Frauenfeld [Frowenfäld] sind Chorherr Beat [Batt] Blarer (von Wartensee) als Vertreter des Stifts und Hans Laib samt ihren Anwälten erschienen. Der Anwalt des Stifts verweist auf die Offnung von Sulgen, (Hessen-) Rüti und Mühlebach, während Hans Laib darauf besteht, dass die Siegelurkunden, die er und andere vor ihm wegen dieser Güter erwirkt hätten, nach ihrer Form rechtens seien und er bei diesen Rechten zu bleiben verhoffe, mit dem Anerbieten, das auszurichten, was er ab diesen Gütern auszurichten schuldig sei. Der Schiedsspruch lautet: Obwohl die von Hans Laib dem Rutishauser abgekauften Güter laut einer schriftlichen Beschreibung der Güter des Kehlhofs von Mühlebach Lehensgüter des Stifts sind, soll Laib bei seinen so erkauften Lehensgütern bleiben und davon dem Stift jährlich den Jahreszins abstatten und auch helfen, einen Träger zu bestimmen [setzen], wie es in einem Urteil des Landvogts Kaspar von Uri festgehalten wird. Die Güter gelten als Erblehen und können im Fall von säumiger Zinszahlung eingezogen werden. Hans Laib bezahlt dem Stift an dessen Unkosten 50 Gulden. Hingegen sollen die Kosten für die Beisitzer des Gerichts nicht auf ihn überwälzt werden. Laib soll das Recht zugestanden werden, seinerseits gegen Jos Rutishauser zu klagen. |
Dorsualvermerk: | Sprúch brieff deß gstiffts zwüschend inen unnd Hannsen Laiben im Schroffen. 1556. |
Sprachen: | Deutsch |
Beschreibstoff: | Pergament |
Anzahl Blätter: | 1 |
Format B x H in cm: | 51.5 x 27.5 + 4.2 (Plica) |
Siegel und andere Beglaubigungsmittel: | Wachssiegel (32 mm) an Pergamentstreifen eingehängt. Siegler: der Aussteller mit seinem eigenen Siegel |
Kommentar des Staatsarchivs: | Das Datum ist dorsual und im chronologischen Urkundenverzeichnis mit der Angabe "17.12.1556" falsch aufgelöst worden. Der Montag nach St. Lucie (13.12.) fällt in diesem Jahr auf den Folgetag, nicht auf den 17. Dezember. Schrofen = Weiler zwischen Mühlebach und Oberaach auf dem Boden der Politischen Gemeinde Amriswil, in der noch heute viele Familien des Geschlechts Laib wohnhaft sind. |
Alte Signaturen: | Signaturen vor 1770/71: No. 6 (Zahl gestrichen); Numeri 11.g (Zahl auf Rasur)>; LE I Pupikofersche Signatur (1848): LeI.11g Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): 640 Zettelrepertorium (1937): 7'30'34 |
Level: | Dossier |
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv: | analog |
Konservierung/Restaurierung: | Siegel gereinigt; trockengereinigt (2022). |
|
Containers |
Number: | 1 |
|
Usage |
End of term of protection: | 12/14/1576 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
|
URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=455696 |
|
Social Media |
Share | |
|
|