7'30, 29.LeI/10b Schönholzerswilen: Das Stift verleiht den Bachhof an Ulrich Mechler unter der ausdrücklichen Bedingung, dass er und seine Erben katholisch bleiben, 1640.07.29 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 29.LeI/10b
Title:Schönholzerswilen: Das Stift verleiht den Bachhof an Ulrich Mechler unter der ausdrücklichen Bedingung, dass er und seine Erben katholisch bleiben
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Rechtsakt-Typ:Verleihung
Überlieferungsform:Original
Creation date(s):7/29/1640
Aussteller:Propst, Kustos und Kapitel des Stifts St. Pelagii zu Bischofszell
Adressat:Ulrich Mechler von Haslen
Regest:Propst, Kustos und Kapitel des Stifts St. Pelagii zu Bischofszell verleihen den Eigenhof ihres Stifts, genannt Bachhof, zu Schönholzerswilen [Willa] im Dorf gelegen, so wie ihn Hans Meyerhofer [Meyenhoffer] bisher in Erblehensweise innegehabt hat, dem Ulrich Mechler, sesshaft zu Haslen, so lange Mechler und seine Erben bei der uralten katholischen und apostolischen Religion verbleiben. Ulrich Mechler soll alleiniger Lehenträger sein und heissen und für die fristgerechte Ablieferung des jährlich auf den Martinstag nach Bischofszell ins Refektorium [Reffenthall] abzuliefernden Zinses von 6 Mutt Kernen, 6 Mutt Haber Bischofszeller Mass und 10 Batzen Konstanzer Währung an Heugeld sowie 100 Eier zu Ostern und 4 Hühner 8 Tage vor oder nach St. Jakob (25.7.) verantwortlich sein. Zu dem genannten Bachhof gehören Haus, Hof, Stadel, Speicher und Torkel im Dorf Schönholzerswilen mit zwei Baumgärten und "mestungen" vor dem Haus sowie (einzeln mit den Anstössern genannte) Wiesen, Felder, Äcker und Waldungen (oft in Gemengelage mit Lehensgütern des Stifts Kreuzlingen und des Grundbesitzers Hans Schönholzer). Die Verleihung geschieht zu den landesüblichen Lehensbedingungen, was den Verkauf, die Verpfändung oder den Verfall und Einzug der Lehen betrifft, aber mit dem ausdrücklichen Zusatz, dass der Lehennehmer das Lehen verwirken würde, sollte er nicht bei der "wahren catholischen undt appostolischen relligion verpleiben".
Dorsualvermerk:Lechenbrief anno 1644 . l . Den Bachhoff zu Wylla betr.
(Späterer Zusatz:) Nichts gültig.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier mit Pergamentumschlag, fadengeheftet
Anzahl Blätter:7
Format B x H in cm:20.5 x 31.5
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Aufgedrücktes Wachssiegel, mit Papier belegt. Siegler: die Aussteller mit dem Kapitelsiegel
Kommentar des Staatsarchivs:Haslen ist ein Weiler auf dem Territorium der Politischen Gemeinde Schönholzerswilen, ca. 800 m südlich vom Dorfkern.
Was mit den "mestungen" vor dem Hause gemeint sein könnte, bleibt unklar. Möglicherweise Gatter zur Schweinemast (vgl. Idiotikon Bd. 4, Sp. 510).
Es ist bezeichnend, dass wohl beim Vorgänger Mechlers gesagt wird, er habe den Bachhof als Erblehen innegehabt, dass aber die vorliegende Belehnung an Mechler sich nicht auf das Erblehensrecht beruft, sondern in der Sonderbestimmung des sofortigen Lehenverlusts im Falle eines Konfessionswechsels eher an die Rechtsform des Schupflehens erinnert.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: <4>; Lechen 10; LE I No. 10.b
Pupikofersche Signatur (1848): LeI.10b
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'33
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Nachgeleimt; neu geheftet; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2023).
 

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End of term of protection:7/29/1660
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

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URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=454968
 

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