7'30, 28.11/28 Der Bischof von Konstanz verleiht an Jakob Fehr zu Schönenberg das Schupflehen, genannt Fehren-Lehen, in Schönenberg, 1630.08.02 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 28.11/28
Title:Der Bischof von Konstanz verleiht an Jakob Fehr zu Schönenberg das Schupflehen, genannt Fehren-Lehen, in Schönenberg
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Rechtsakt-Typ:Verleihung
Überlieferungsform:Original
Creation date(s):8/2/1630
Aussteller:Johann (von Waldburg-Wolfegg), Bischof von Konstanz und Herr der Reichenau und von Öhningen,
Adressat:Jakob Fehr zu Schönenberg und Mithaften
Regest:Johann (von Waldburg-Wolfegg), Bischof von Konstanz und Herr der Reichenau und von Öhningen, verleiht dem Jakob Fehr zu Schönenberg für sich selbst und als Träger seiner Mithaften zu einem rechten Schupflehen sein und des Domstifts Lehen, genannt das Fehren Lehen, zu Schönenberg gelegen. Zu diesem Lehen gehören:
- ein Krautgarten und ein Stück Wiese [wißblätzlin], an den Bach und unten an die Strasse im Dorf anstossend;
- eine Au [ein öwli] von einer halben Mannmahd, an die Allmend [gemain merckh] und an "Thumales öwlin" anstossend;
- ein Gärtlein Heuwachs, an den Bach und unten an die Allmend anstossend;
- eine Mannmahd Heuwachs in "Mitlenwysen" samt einem kleinen Waldstück [holtzblätzlin] darin, 1/2 Juchart, an den Eichenwald und an Danholter anstossend;
- das "Lätli", ein Vierling Feld und Wieswachs, an die Thur und an die Allmend anstossend;
- eine Viertel-Mannmahd Heuwachs in "Mitlenwiß";
- in der Zelg 1/2 Juchart "an der Kalchthor", oben an die Bünte [pündt] und unten an das "Öwli" anstossend;
- 1/2 Juchart "Durlan"-Acker, oben an den Mühlacker und unten an die Reuti anstossend;
- 3 Vierling Werg-Ackerfeld, an den Steinacker [Stain Ackher], unten auf die "Durlen" anstossend:
- 1/2 Juchart Wuhrwegacker [Wur Weeg Ackher], an die "Mygenraithi" und an den Wergacker [werckh acker] anstossend;
- 1/2 Juchart Mühlacker, an den Steinacker und an die "Durler" Äcker anstossend;
- eine Reckholder-Zelge von 2 Juchart "an der Lengi", an den Grabenacker und an den Zürichacker anstossend;
- in der "Thanhelter Zelg" 1/2 Juchart, genannt Lettenacker, an die Allmend und an die Lettengasse anstossend;
- 1/2 Juchart "an Milden Ogsler" beim Letten und bei der "Dfatt";
- 1/2 Juchart "Spitzäckherlin" an den Thalmenacker und an die "Dfatt" anstossend;
- 1 Vierling Feld am Letli, an die Letten anstossend.
Die Inhaber sollen die Güter nutzen und in Ehren halten, nichts davon veräussern und jährlich auf den Martinstag einen Lehenszins von 3 1/2 Mutt und einem halben Viertel Kernen, einem Viertel Haber, 5 Schilling und 4 Pfennig Konstanzer Mass und Währung an die bischöflichen Amtleute zu Bischofszell ausrichten. Säumige Zinszahlung über einige Jahre hinweg berechtigt den Lehengeber zur Einziehung des Lehengutes.
Dorsualvermerk:Schupflehen brieve Jacob Fehrens von Schönenberg für sich selbst unnd allß trager seiner mitthafften umb daß Fehren Lechen daßelbsten.
1630.
Tax 4 fl.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Pergament
Anzahl Blätter:1
Format B x H in cm:46.7 x 30.2 + 5.1 (Plica)
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Siegel einst an Pergamentstreifen eingehängt (ab). Siegler (angekündigt): der Aussteller mit seinem eigenen Siegel
Kommentar des Staatsarchivs:Aufgrund der fehlenden alten Archivsignaturen ist diese Lehensurkunde, die keine Rechte des Pelagiistifts berührt, zu einem späten Zeitpunkt, aber sicher vor 1848 ins Stiftsarchiv gelangt.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: -
Pupikofersche Signatur (1848): XI
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): 797
Zettelrepertorium (1937): 7'30'30
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Trockengereinigt (2022).
 

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End of term of protection:8/2/1650
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