7'30, 28.11/25 Niedergerichtsurteil im Streit zwischen dem Stift und Hieronymus, Jakob und Hans Rutishauser um den Status eines Lehenhofes des Stifts in Bottighofen, 1609.11.03 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 28.11/25
Title:Niedergerichtsurteil im Streit zwischen dem Stift und Hieronymus, Jakob und Hans Rutishauser um den Status eines Lehenhofes des Stifts in Bottighofen
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Rechtsakt-Typ:Urteilsspruch
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:(Egelshofen)
Creation date(s):11/3/1609
Aussteller:Jakob von Wald von Egelshofen, Statthalter des Ammanns im Gericht der Herrschaft Eggen zu Egelshofen
Adressat:Hieronymus Bridler, Amtmann des Stifts St. Pelagii zu Bischofszell, im Namen von Propst, Kustos und Kapitel des Stifts St. Pelagii in Bischofszell; Hieronymus, Jakob und Hans Rutishauser, Zinsbauern in Bottighofen
Regest:Vor Jakob von Wald von Egelshofen [Egellschoven], der in dieser Sache als Statthalter des Ammanns und an Stelle des Rats der Stadt Konstanz, auch auf Befehl von Jakob Harder, des Rats zu Konstanz und Obervogt der Herrschaft Eggen [uf den Eggen], daselbst zur Herberge am Wöschbach offen Gericht hält, erscheinen Hieronymus Bridler, Amtmann des Stifts St. Pelagii zu Bischofszell, als Kläger im Namen von Propst, Kustos und Kapitel dieses Stifts einerseits sowie Hieronymus, Jakob und Hans Rutishauser [die Rotennschußer], Beklagte, andererseits. Der Stiftsamtmann lässt durch seinen Fürsprech Konrad Bergmann, Amtmann des Klosters Kreuzlingen, ausführen, dass die Rutishauser einen Hof des Stifts Bischofszell in Bottighofen [Bottikoven] innehaben, von dem sie diesem jährlich 4 Mutt Kernen, 4 Mutt Haber und ein Pfund Pfennig an Grund- und Bodenzinsen schuldig seien. Weil aber die Rutishauser diesen Hof schon vor vielen Jahren nicht nach Lehensrecht empfangen und seither ohne Vorwissen der Lehensherren viele Veränderungen vorgenommen und den Hof zerteilt haben, wodurch das Lehen verwirkt worden sei, verlangt der Kläger den Rückfall des Lehens an das Stift, sofern nicht Lehen- und Reversbriefe vorgelegt werden können. Da der Hof zerstückelt und verteilt worden ist, verlangt der Stiftsamtmann aufgrund eidgenössischer Mandate, dass dieser neu beschrieben werden solle und die Rutishauser unter Eid darüber Auskunft erteilen sollen. Die Rutishauser legen daraufhin zwei Urteilsbriefe von 1536 vor und behaupten durch Konrad Etter, ihren Fürsprech, dass vor mehr als siebzig Jahren die Ansprüche des damaligen Propstes von Bischofszell auf ihren Hof sowohl im Niedergericht als auch vor dem Landvogt im Thurgau abgewiesen worden seien und die Rutishauser als Inhaber des Hofes allein bei einem Verkauf eine Rückgabepflicht gegenüber dem Propst hätten, was aber bisher nicht geschehen sei. Was die geforderte Beschreibung der Zinsgüter angeht, sind die Rutishauser zu einer solchen auf Kosten des Stifts "bey iren ehren und aidtspflichten" bereit. Der Stiftsamtmann beruft sich auf Badische Abschiede, wonach Urbare und Register nicht weniger als gesiegelte Urkunden gelten sollen, und besteht auf seiner Ansicht, die Rutishauser hätten diesen Hof als ein Lehen des Stifts inne, während die Beklagten darauf beharren, ihr Gut sei nicht "ain verwürcklich" Lehengut, sondern gemäss dem eingelegten Lehenbrief von 1536 allein ein zinsbares Lehengut, wie solche im ganzen Thurgau häufig zu finden seien.
Auf die Umfrage des Statthalters bei den Richtern wird zu Recht erkannt: Die eingelegten Urkunden und Urbare sollen in Kraft bleiben und die Rutishauser sollen bei ihren Ehren und Eidespflichten und auf Kosten des Stifts ihre zinsbaren Güter neu beschreiben lassen sowie den geschuldeten Grund- und Bodenzins nunmehr jährlich bezahlen. Darüber hinaus sollen ihre Besitzrechte vom Stift nicht weiter in Frage gestellt werden. Beide Parteien begehren Beurkundung des Urteils. Der Stiftsamtmann kündigt Appellation an.
Dorsualvermerk:Appellationsbrieff. Erkenndt.
Bottikhoffen betr.
1609
Beschreibstoff:Papier, fadengeheftet
Anzahl Blätter:6
Format B x H in cm:22.4 x 34.0
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Wachssiegel auf Bindfaden aufgedrückt und mit Papier belegt. Siegler: der Aussteller mit dem Siegel des Junkers Jakob Harder, des Rats von Konstanz, Obervogt in der Vogtei Eggen
Kommentar des Staatsarchivs:Egelshofen, ehemalige Ortsgemeinde, heute Stadtteil von Kreuzlingen.
Die Herberge am Wöschbach befand sich im Ortskern von Egelshofen am Bach, der von den alten Weihern bei Geissberg und Remisberg in einer Schlaufe durch Egelshofer Gebiet floss. Vgl. TNB 1.2, S. 1415 f.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: PA.
Pupikofersche Signatur (1848): XI
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'30
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Nachgeleimt; Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2023).
 

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