7'30, 28.11/21 Zwei Verhandlungen vor Niedergericht in Berg um einen umstrittenen Kernenzinskauf durch Jörg Rüd von Ober-Mauren mit anschliessender Zurückweisung der Kundschaft des Klägers wegen eines verstrichenen Gerichtstermins, 1598.06.09-1598.11.24 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 28.11/21
Title:Zwei Verhandlungen vor Niedergericht in Berg um einen umstrittenen Kernenzinskauf durch Jörg Rüd von Ober-Mauren mit anschliessender Zurückweisung der Kundschaft des Klägers wegen eines verstrichenen Gerichtstermins
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Rechtsakt-Typ:Gerichtsurteil
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:(Berg)
Creation date(s):6/9/1598 - 11/24/1598
Aussteller:Georg Leutoldt, Ammann zu Berg
Adressat:Hieronymus Bridler, Amtmann des Stifts zu Bischofszell; Jörg Rüd zu Ober-Mauren, Lehensträger des Sigristenhofs in Berg
Regest:Vor Georg Leutoldt [Jörg Lüttoldt], geschworener Ammann zu Berg, der anstelle und im Namen von Berchtold Brümsi, Gerichtsherr zu Berg, am 9. Juni 1598 daselbst öffentlich zu Gericht sitzt, bringt Hieronymus Bridler, Amtmann des Stifts zu Bischofszell, mit seinem Fürsprech Martin Karrer gegen Jörg Rüd zu Ober-Mauren [Ober Muri] vor, dieser habe vor etlichen Jahren zusammen mit seinen Geschwistern dem Kleinhans Vorster sel. zu Berg laut einem dem Gericht vorgelegten Rödel ein bestimmtes Quantum Kernen und Haber um 6 Gulden abgekauft. Dieses Getreide sei aber aus einem Weingarten und anderen Gütern aus dem Sigristenhof, der ein Lehen des Stifts von Bischofszell sei, eingegangen, und sein (Bridlers) Vater sel. habe diesen Weingarten dem Vorster abgekauft, und dabei habe Vorster gegenüber Jörg Rüd die Auslösung der eingehenden Zinsen vorbehalten. Sein Begehren sei nun, Rüd solle ihm den Zins "guetlich zu seinen hanndenn verfolgenn lassen". Dafür werde er ihm dann das erlegte Geld wieder zurückerstatten. Wenn das nicht geschehe, werde er ihn auf dem Rechtsweg dazu zwingen [sollte er dazu mit recht gewisenn werdenn].
Darauf antwortet Jörg Rüd durch seinen Fürsprech Ulrich Häberli [Heberli], er habe diesen Kernenzins von Vorster erkauft und bezahlt und wolle auch in seinem Besitz bleiben. Des Klägers Vater habe kein Zugrecht zu solchen Kernen gehabt. Er (Rüd) sei Lehensträger des Sigristenhofs und Vorster habe "kain losung mer darzu gehept".
Nachdem der Stiftsamtmann auf seiner Darstellung beharrt, urteilt das Gericht, dass der Kläger beweisen müsse, dass Kleinhans Vorster ihm Losung gegen Jörg Rüd zu diesem verkauften Zins vorbehalten habe.
Darauf sind dann am 24. November beide Parteien wieder vor Gericht erschienen, und der Stiftsamtmann erklärt, es sei ihm Kundschaft gegen Rüd erkannt worden, die er mit sich führe und nun nach Gerichtsbrauch verhören wolle. Jörg Rüd behauptet darauf, diese Kundschaft sei nicht nach Gerichtsbrauch gestellt worden und der Kläger habe den Termin verpasst [sich gesumpt]. Deswegen solle die Kundschaft nicht zugelassen werden. Worauf der Stiftsamtmann vorgibt, vom Gerichtstermin nichts gewusst zu haben, und deshalb hofft, doch noch zur Kundschaft und zu seinen Rechten zu kommen. Rüd bezeichnet dieses Nichtwissen um den Gerichtstermin als eine Ausrede [usred] und verlangt, nach Landes- und Gerichtsbrauch geschützt zu werden.
Darauf wird zu Recht erkannt: Weil der Amtmann die Kundschaft nicht nach Gerichtsbrauch und -recht gestellt hat, soll ihm diese nicht mehr zugelassen werden.
Beide Parteien verlangen Beurkundung dieses Urteils und der Kläger kündigt Appellation beim Gericht von Kardinal Andreas von Österreich, Bischof von Konstanz und Brixen, an.
Dorsualvermerk:Appellationn brieff Heronimus Bridlers, amptman der stifft zu Bischoffzell gegenn Geörg Rüdenn zu Ober-Muri.
1598.
In hofgericht verlesen den 12. Februarii anno 99
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier, fadengeheftet
Anzahl Blätter:4
Format B x H in cm:20.9 x 33.9
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Wachssiegel auf Bindfaden aufgedrückt und mit Papier belegt. Siegler: Der Aussteller mit dem Siegel des Berchtold Brümsi, Gerichtsherr zu Berg
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: No. 28; 39; Be
Pupikofersche Signatur (1848): XI
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'30
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Nachgeleimt; Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2023).
 

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