7'30, 28.11/18 Der eidg. Landvogt entscheidet in Abwesenheit des beklagten Hans Laib, dass dieser den in einer Gant von Jakob Brunschweiler von Breitenaach erworbenen stiftischen Lehenhof abzutreten hat, während Brunschweiler die Schulden und Zinse Laibs übernehmen muss, 1555.10.09 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 28.11/18
Title:Der eidg. Landvogt entscheidet in Abwesenheit des beklagten Hans Laib, dass dieser den in einer Gant von Jakob Brunschweiler von Breitenaach erworbenen stiftischen Lehenhof abzutreten hat, während Brunschweiler die Schulden und Zinse Laibs übernehmen muss
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Rechtsakt-Typ:Gerichtsurteil
Überlieferungsform:Original
Creation date(s):10/9/1555
Ausstellungsdatum:uff sant Dionisius tag
Aussteller:Heinrich Wirz, des Rats zu Unterwalden, eidg. Landvogt im Ober- und Niederthurgau
Adressat:Chorherr Beat Blarer im Namen des Stifts St. Pelagii zu Bischofszell, Jakob Brunschweiler von Breitenaach, Hans Bärtschi und Hans Schlatter; Hans Laib, der Salzmann von Nesselwangen, mit Jos Rutishauser von Mühlebach
Regest:Vor Heinrich Wirz, des Rats zu Unterwalden und eidg. Landvogt im Ober- und Niederthurgau, in seiner Gerichtssitzung [tagsatzung] im Schloss der Eidgenossen zu Frauenfeld erscheinen Chorherr Beat Blarer im Namen des Stifts St. Pelagii zu Bischofszell, Jakob Brunschweiler [Brunschwyler] von Breitenaach [Braitenaich], Hans Bärtschi und Hans Schlatter genannt Bůchhanns, am einen und Hans Laib, der Salzmann von Nesselwangen, im Beisein von Jos Rutishauser [Růterschhuser] von Mühlebach [Mülibach] am andern Teil. Der Anwalt des Stifts, Jakob Brunschweiler und seine Mithaften, verlangen von Hans Laib, dass dieser ihnen die versprochenen und noch ausständigen Forderungen gemäss eines von den Eidgenossen ausgegangenen Abschiedbriefs samt den seither aufgelaufenen Kosten begleiche. So er dies tue, wollten sie ihm den Hof gerne überlassen, wo nicht, hofften sie, dass sie bei ihren Gant-Rechten bleiben und Laib ihnen ihre Kosten und ihr Schaden vergüten werde. Darauf gibt Laib im Beisein von Jos Rutishauser zur Antwort, er habe nicht für sich selbst, sondern für des Rutishausers wegen von den Eidgenossen Aufschub [ufschlags] begehrt, deshalb wolle er wegen dem Hof Mühlebach niemandem etwas versprechen oder bezahlen, "dann es villicht nit in sinem vermugen wär".
Nachdem der Landvogt mit Wissen und Einverständnis des Hans Laib eine Schlichtungsverhandlung [einen gütlichen tag] zu Hessenreuti angesetzt, Hans Laib diesen Rechtstag aber nicht besucht hat, lautet der Entscheid: Da Laib die Zinsen und Schulden nicht ausrichten und also von der Sache weder Nutzen noch Schaden haben wolle, soll Jakob Brunschweiler bei seiner erworbenen Gant bleiben und die genannten Zinsen und Schulden ausrichten. Dem Brunschweiler und seinen Mithaften bleibt vorbehalten, den Laib für Kosten und Schaden, die dessen Fernbleiben [ußbelyben] verursacht hat, gerichtlich zu belangen [söll inen ir rächt zů tun vorbehalten sin].
Dorsualvermerk:(Zeitgleiche Notiz:) Jacob Brunschwylers von Braitenaich und siner mithafften.
(spätere Archivnotizen:) Ein urthlbrief vom lanndtvogt, dz Jacob Brunschwiller bei der gandt bleiben, schulten und zinß bezallen solle
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:2
Format B x H in cm:22.1 x 32.5
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Aufgedrücktes Wachssiegel (ab). Siegler: der Aussteller mit seinem eigenen Siegel
Kommentar des Staatsarchivs:Breitenaach = ehemaliger Hof zwischen Amriswil und Räuchlisberg.
Nesselwangen = Dorf, heute Stadtteil von Überlingen im Bodenseekreis, Baden-Württemberg.
Heinrich Wirz von Obwalden war 1554-1556 eidg. Landvogt im Thurgau.
Zu Chorherr Georg Beat Blarer von Wartensee, dem späteren Stiftskustos, vgl. HS II/2, S. 243.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: <57>; 170; D.K.
Pupikofersche Signatur (1848): XI
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'30
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Nachgeleimt; Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2023).
 

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