7'30, 28.11/10 Propst Vitus Meller verleiht dem Heinrich Gsell den Kehlhof der Propstei samt dessen Gütern in (Hessen-) Reuti, 1489.10.12 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 28.11/10
Title:Propst Vitus Meller verleiht dem Heinrich Gsell den Kehlhof der Propstei samt dessen Gütern in (Hessen-) Reuti
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Rechtsakt-Typ:Belehnung
Überlieferungsform:Original
Creation date(s):10/12/1489
Ausstellungsdatum:uff Mendag vor sant Gallen tag
Aussteller:Vitus Meller, Dr. iur. utr., Propst des Stifts St. Pelagii zu Bischofszell
Adressat:Heinrich Gsell als Lehensträger und seine Mithaften in (Hessen-) Reuti
Regest:Vitus Meller, Dr. iur. utr., Propst des Stifts St. Pelagii zu Bischofszell, verleiht dem Heinrich Gsell [Hainy Xell] als Lehensträger [als ain trager] für sich selbst und seine Mithaften [mitgewantten] in (Hessen-) Reuti [Ruitte] den Kehlhof [kelnhof] zu Reuti, welcher der Propstei zu Bischofszell gehört, und zu dem 24 Juchart in der ersten Zelge, die an das Moos [an das Moß] stösst, 24 Juchart in der zweiten Zelge, die an den Weiher [wiger] stösst, und 24 Juchart in der dritten Zelge, die gegen Sulgen stösst, gehören. Weiter gehören dazu 9 Mannmahd Heuwachs [hög wachs], ungefähr 9 Juchart Holzboden und dazu acht Hofstätte [hoffstetten] mit den Gärten und mit Zubehör sowie ein kleines Stück Land bei den Reben [ain bletzlin by dem wingartten]. Dies alles wird Heinrich Gsell und Mithaften mit Äckern, Wiesen, Holz und Feld, mit Wunn und Weid und allem, was dazu von Alters her gehört und wie er dies von Mellers Vorfahren schon bisher als Erbzinslehen innehatte, zu einem rechten Erbzinslehen verliehen. Der jährlich fällige Zins beträgt 18 Viertel Kernen und 3 Malter Haber Bischofszeller [Zeller] Mass auf den Martinstag (11.11.), 1 Pfund und 8 Schilling Pfennig auf St. Theodorus Tag (16.8.) und 2 Viertel Kernen Bischofszeller Mass auf den nächsten Sonntag vor Weihnachten und 150 Eier [andertthalb hundert aiger] auf Ostern und 1 Schilling 2 Pfennig "um die löß laib" an den Kellner [keller] der Chorherren. Dazu gehen 31 Schilling und 4 Pfennig jährlich am Nikolaustag (6.12.) an den Propst und 13 1/2 Schilling Pfennig, 1/2 Mutt Kernen und 1/2 Mutt Haber Konstanzer Mass als Vogtsteuer [vogt stúr] an den Vogtherrn. Nach jedem Wechsel des Propsts sollen Gsell und seine Erben den Kehlhof innerhalb Monatsfrist neu empfangen und dabei dem Propst für die Lehenschaft und das Siegel 1 Viertel wohlgesottenen Schmalz geben.
Dorsualvermerk:(Älteste Notiz:) Erblechenbrieff kelhoff.
(Zusätze des 16. und 18. Jhs.:) Rütti im (Kelhoff) zuo Berg.
Der probstey Bischoffzell zůgehörig.
Mein fründtlichen grues unnd.
Sanctus (und weitere Federübungen sowie eine Addition ohne Bezug zum Urkundeninhalt).
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Pergament
Anzahl Blätter:1
Format B x H in cm:36.0 x 22.3 + 3.3 (Plica)
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Wachssiegel an Pergamentstreifen eingehängt. Siegler: Der Aussteller mit seinem eigenen Propsteisiegel
Kommentar des Staatsarchivs:Diese Lehenserneuerung für den Inhaber eines Kehlhofes in "Ruitte" und seine Mithaften ist das eher seltene Beispiel der Belehnung eines ganzen Dorfkomplexes. Nebst dem Kehlhof als wirtschaftlichem Zentrum gehören noch 8 Einzelgehöfte samt Krautgärten sowie insgesamt 72 Juchart im Flurzwang bewirtschaftete Felder, etwa 9 Juchart Wald und etwas Rebland zum Lehen. Die Lokalisierung dieses um einen Kehlhof gruppierten Dorfes bereitet jedoch Schwierigkeiten.
Pupikofer lokalisierte diesen Kehlhof - wohl aufgrund der nachreformatorischen Dorsualnotiz - in seinem Repertorium von 1847 sowie auf der Urkunde selbst in "Rütti bei Berg". Ihm folgt das TNB 1.1, S. 367, wo diese Urkunde unter dem Ortsnamen Kehlhof bei Berg (s. dort unter "Chälhof") aufgeführt wird, obwohl das Namenbuch in Berg und seiner näheren Umgebung keinen einzigen Siedlungsbeleg für ein Rüti aufführt.
Aufgrund der Anstösser-Lokalisierung der drei Zelgen nach einem Weiher, einem Moos (d.h. Sumpf- oder Moorgebiet) und nach Sulgen kommt der Kehlhof Berg, der auf abschüssigem Gelände und abseits von Weihern oder Moorgebieten und dreieinhalb Kilometer von Sulgen entfernt liegt, nicht in Frage. Der Berger Kehlhof wird überdies in der Belegreihe des TNB stets mit der Gemeinde Berg zusammen genannt. Hingegen passt die Lokalisierung der drei Zelgen gut zur Situation in Hessenreuti, das im Spätmittelalter (so auch in der Offnung von 1472) gelegentlich lediglich als "Rüti" bezeichnet wird: Östlich von Hessenreuti lag der in dieser Zeit gut bezeugte Weiher bei Riet, südlich das heute noch als Moorgebiet erkennbare Wiimoos und westlich grenzten die Fluren von Hessenreuti schon immer an den Gemeindebann von Sulgen.
In Sulgen, Hessenreuti und Mühlebach besass das Kollegiatstifts St. Pelagii zusammen mit den Herren von Bürglen, denen Zwing und Bann gehörten, spätestens ab der Mitte des 15. Jahrhunderts die Herrschaftsrechte, während das Kollegiatstift in Berg mit Ausnahme der Periode 1653-1676 immer nur Kollaturherr der Kirche war und dazu einige Zinsgüter besass, worunter jedoch nie der Kehlhof von Berg fiel, der in den Urkunden des Stifts lediglich in Anstösser-Bezeichnungen auftaucht. Auch dies spricht gegen eine Lokalisierung des genannten Kehlhofs im Gemeindebann von Berg.
Bei der Abgabe "um die löß laib" an die Chorherren könnte es sich um eine Leibeigenschaftsabgabe gehandelt haben. Der Begriff taucht sonst in den Urkunden des Kollegiatstifts nicht auf und findet sich auch nicht im Schweizerischen Idiotikon. Die Gotteshausleute von Hessenreuti waren Leibeigene des Stifts, wie aus der Offnung von 1472 hervorgeht. Die separat aufgelistete Vogtsteuer, die nicht an den Propst oder die Chorherren, sondern an den "Vogtsherren" geht, spricht für einen vom Stift unabhängigen Vogt, was wiederum zur verfassungsrechtlichen Situation in Hessenreuti mit den zwischen dem Stift und den Herren von Bürglen geteilten Herrschaftsrechten passt. (Vgl. dazu Ernest Menolfi, Geschichte von Sulgen, Frauenfeld 1984, S. 28 und S. 254-263).
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: 18; No. 47; Be.
Pupikofersche Signatur (1848): XI
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): 340
Zettelrepertorium (1937): 7'30'30
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Siegel gereinigt; trockengereinigt (2022).
 

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Number:1
 

Usage

End of term of protection:10/12/1509
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

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