7'30, 27.12/6 Die Leibeigenen Heini und Hans Alt schwören ihren Leibherren, den Gebrüdern von Helmsdorf, einen Untertanen-Eid, 1423.03.11 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 27.12/6
Title:Die Leibeigenen Heini und Hans Alt schwören ihren Leibherren, den Gebrüdern von Helmsdorf, einen Untertanen-Eid
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Rechtsakt-Typ:Eid
Überlieferungsform:Original
Creation date(s):3/11/1423
Ausstellungsdatum:an sant Gregorien abent
Aussteller:Heinrich und Hans Alt von Mattwil, Gebrüder
Adressat:Junker Ulrich und Junker Büppenlin von Helmsdorf
Regest:Heinrich [Haini] und Hans Alt von Mattwil(?) [Maittwille], Gebrüder, tun öffentlich kund, dass sie beide wohlbedachten Sinnes [mit wolbedachtem můte] den Junkern Ulrich und Büppenlin von Helmsdorf [Hälmstorf], deren Leibeigene sie sind [der aigen wir sind von dem libe], einen vorgesprochenen Eid [ainen gelerten aid] zu Gott und den Heiligen mit erhobenen Fingern [mit uff gehabnen fingern] geschworen haben, gegen sie und ihre Erben nichts zu unternehmen, weder mit Worten noch mit Werken, weder heimlich noch öffentlich, weder viel noch wenig - und dass sie von nun an ohne jede Arglist den genannten gnädigen Herren in allen Dingen willig, gehorsam und untertänig sein werden. Sollten sie sich aber gegen die Herren von Helmsdorf oder deren Nachkommen in irgend einer der oben beschriebenen Art vergehen, so sollen sie verurteilt und verdammt heissen [hiessent wir vertailt und verzalt] und die Herren von Helmsdorf sollen sie als meineidige Übeltäter zu Wasser und zu Land verfolgen, und kein Geleit, keine Gewalt, keine Gnade, kein Bürgerrecht, keine Freiheit, kein Bündnis, keine Einung noch irgend eine Sache von welcher Behörde auch immer möge sie vor der Verfolgung schützen und schirmen.
Dorsualvermerk:H. und Hans die Alt.
Diß sind die brieff von der aignen lútt wegen.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Pergament
Anzahl Blätter:1
Format B x H in cm:29.9 x 21.7 + 2.4 (Plica)
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Vom ersten Siegel sind nur noch die Einschnitte für den Pergamentstreifen sichtbar, das zweite Wachssiegel (28 mm) ist noch am Pergamentstreifen eingehängt. Siegler: Die Aussteller mit den Siegeln des Junker Hermann von Adlikon und des Junker Ulrich Riff [den man nemet Welter]
Kommentar des Staatsarchivs:Die Namensform Maittwille für Mattwil in der Politischen Gemeinde Birwinken TG mit eingeschobenem i ist in der Belegreihe des TNB für diesen Ortsnamen singulär; die Lokalisierung bleibt also unsicher.
Zum "gelehrten" (d.h. vorgesprochenen, feierlichen) Eid vgl. Idiotikon Bd. 3, Sp 1367 f.
"verteilen" und "verzelen" bedeuten gemäss Lexer verurteilen und verdammen bzw. für verfallen erklären.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: lib.; <16>; Lei.
Pupikofersche Signatur (1848): XII
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): 106
Zettelrepertorium (1937): 7'30'28
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Siegel gereinigt; trockengereinigt (2022).
 

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Number:1
 

Usage

End of term of protection:3/11/1443
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

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URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=441497
 

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