Ref. code: | 7'30, 26.St/25 |
Title: | Der Zürcher Stadtschreiber Bygel schickt den Räten von Bischofszell ein zürcherisches Mandat und eine Kirchenordnung mit Vorschriften zur Verwendung vorreformatorisch gestifteter Jahrzeiten und anderer kirchlicher Stiftungen |
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Rechtsakt-Typ: | Dokumentation |
Überlieferungsform: | Einzelabschrift |
Ausstellungsort: | (Zürich) |
Creation date(s): | 9/18/1529 |
Ausstellungsdatum: | des nechsten Sambstag nach Felix und Regulae (vgl. Kommentar) |
Aussteller: | Werner Rygel (Verlesung für Bygel), Stadtschreiber in Zürich |
Adressat: | Rat der Stadt Bischofszell |
Regest: | Auf persönlichen Vortrag einer Ratsbotschaft aus Bischofszell vor Räten und Bürgern der Stadt Zürich umreisst Werner Rygel (Verlesung für Bygel), Stadtschreiber in Zürich, wie man in seiner Stadt die unnützen Zeremonien und oberflächlichen, abgöttischen und verführerischen Gottesdienste [unnützen ceremonien und üsserlichen abgöttischen und verfüerischen gottesdiensten], die Gottes Wort zuwider seien, abgeschafft [abgestellt] habe. Dabei habe man auch viele Stiftungen um Lichter, Kleider [klamotten] und Kirchenzierden, Pfründen und Praebenden, dem Müssiggang nachgehende "pfaffen" sowie Jahrzeitstiftungen "im besseren christlichen nutz" eingezogen und abgeschafft und die Einkünfte als Allmosen und Armengut verwendet. Den Bischofszellern wird der Ratschlag gegeben, die Jahrzeitstiftungen zum Nutzen der Armen zu verwenden, da es keinen höheren Gottesdienst geben könne als die Hilfe für die Armen. Die Pfründen aber solle der Rat von Bischofszell für die Lehre der heiligen Schrift und für die Ausbildung der Jungen in der Schule verwenden. Es folgen die Abschriften eines undatierten Mandats und einer undatierten Kirchenordnung aus der Reformationszeit (Incipit und Explicit zitiert): 1. "Ordnung und manndath, so unnser herren burgermeister, klein und groß rhätt der statt Zürich von wegen der jarzytten habend lassen ußgen. So sich auch us bäpstlichen rechten erfindt, dz die patronen (...) doch aigenschafften und grundt, boden und sunst zinsen unvergriffenlich nach bestimung unseren herren." 2. "Ein christlich ansächen und ordnung von dem ersamen burgermeister und rhatt und dem großen ratt der statt Zürich, ouch probst und capittel zu dem großen münster daselbs, von den priesterschafft und pfründen wegen ermessen und angenommen, zu lob gottes und der seelen heil. Anfangs, so sich allerley unruob erheben möchte (...) es wäre dann sach, das jemand die mit bewärung des helgen evangelium und rechter göttlicher geschrifft abthůn und hyn legen möge." |
Dorsualvermerk: | Abschrüft (gestrichen) mandats abschrüft der jar zeiten, lechen und anders, so die herren von Zürich haben laßen außgehen. |
Sprachen: | Deutsch |
Beschreibstoff: | Papier, fadengeheftet |
Anzahl Blätter: | 8 |
Format B x H in cm: | 20.0 x 29.5 |
Siegel und andere Beglaubigungsmittel: | unbeglaubigt |
Kommentar des Staatsarchivs: | Die Abschrift dieses Begleitschreibens und der beiden offiziellen Reformationsdekrete von vor oder um 1529 dürfte nach Ausweis des Schrifttyps (Hand von Stiftsamtmann Hieronymus Bridler) in das ersten Viertel des 17. Jahrhunderts zu datieren sein. Man beachte, dass auch auf dem Höhepunkt der Reformation in Zürich immer noch nach dem Gedenktag der Zürcher Stadtheiligen Felix und Regula, dem so genannten Kirchweihtag (11. September), datiert wird. Der Abschreiber hat das B beim Personennamen Bygel als R gelesen. Zum Zürcher Stadtschreiber Werner Bygel (auch Beyel) vgl. HLS 2, S. 374 f. |
Alte Signaturen: | Signaturen vor 1770/71: No. 37 (gestrichen); <32, 31 (gestrichen)>; 25, Statt. Pupikofersche Signatur (1848): St 25 Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): - Zettelrepertorium (1937): 7'30'27 |
Level: | Dossier |
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv: | analog |
Konservierung/Restaurierung: | Nachgeleimt; Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2023). |
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Containers |
Number: | 1 |
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Files |
Files: | - DERIVAT_StATG_7-30__26-St___25_00001.tif
- DERIVAT_StATG_7-30__26-St___25_00003.tif
- DERIVAT_StATG_7-30__26-St___25_00005.tif
- DERIVAT_StATG_7-30__26-St___25_00007.tif
- DERIVAT_StATG_7-30__26-St___25_00009.tif
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Usage |
End of term of protection: | 9/18/1549 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=439178 |
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