Ref. code: | 7'30, 24.SP/2b |
Title: | Das bischöfliche Hofgericht in Gottlieben bestimmt, dass der bischöfliche Vogt und der Ammann des Gottshausgerichtes die Bussen mit einander festlegen sollen, der Vogt die Bussgelder aber weiterhin einziehen könne |
Preview: |
|
Rechtsakt-Typ: | Urteilsspruch |
Überlieferungsform: | Original |
Ausstellungsort: | (Gottlieben) |
Creation date(s): | 7/7/1550 |
Ausstellungsdatum: | Monntags den sibenden tag Höwmonnats |
Aussteller: | Christoph (Metzler), Bischof von Konstanz, Herr der Reichenau etc. |
Adressat: | Jakob Sailer, Propst des Kollegiatstifts St. Pelagii in Bischofszell; Werner Kyd von Schwyz, Vogt von Bischofszell |
Regest: | Christoph (Metzler), Bischof von Konstanz, bezeugt, dass auf den heutigen Tag vor seinem Statthalter und seinen Räten auf dem Hofgericht in Gottlieben erschienen sind: Jakob Sailer [Sayler], Propst des Kollegiatstifts St. Pelagii in Bischofszell, für sich selbst und als bevollmächtigter Vertreter seiner Chor- und Kapitelbrüder als Kläger und Werner Kyd von Schwyz, Vogt von Bischofszell, als Beklagter. Der Propst klagt mit Verweis auf die Offnung vom 07.09.1472, in der die Verteilung der Bussen zu je einem Drittel an den Bischof, den Propst und das Kapitel festgelegt worden war, dass der Vogt seit einigen Jahren die Bussen allein festgelegt/verrechnet [verthädingt] und eingezogen habe, was "unbillich unnd dem lanndtsbrauch zuwider were", und verlangt künftig seine Beteiligung und die eines Vertreters des Stiftskapitels bei diesem Vorgang. Der Vogt beruft sich dagegen auf alte - über dreissigjährige - Gewohnheit, nach der er allein im Beisein des Ammanns im Gottshaus die Bussen festgelegt und auch einmal nachgelassen habe, denn er sei der Meinung, Propst und Kapitel stünde bei den Geboten und Verboten nichts zu. In der angezogenen Offnung sei festgelegt, dass der Vogt allein zu Gunsten der drei genannten Parteien die Bussen einzuziehen habe. Propst und Kapitel halten dagegen, die Offnung regle die Ordnung ausdrücklich unbenommen der Gerichtsherrlichkeit von Propst und Kapitel und es werde deshalb im Gottshaus auch in ihrem Namen Gericht gehalten. Der Bischof und sein Vogt habe an diesem Ort nicht die Befugnis, Gebote und Verbote zu sprechen, sondern sei lediglich Schirmherr und erhalte deshalb Schirmgeld und einen Drittel der Einnahmen von den Bussen. Das Hofgericht erkennt nach Rede und Gegenrede und auf Grund der vorgelegten Offnung, dass der Vogt, wie dort festgelegt, weiterhin die Bussen einziehen solle. Wenn er sie aber festlegen [verthädingen] wolle, müsse er dies Propst und Kapitel zuvor vorlegen, welche dann einen dem Vogt genehmen Gerichtstag anzusetzen hätten, an dem ihr geschworener Ammann mit dem Vogt zusammen die Bussen für die Frevel festlegen solle. Beide Parteien verlangen Beurkundung des Urteils. |
Dorsualvermerk: | Betrifft die bußen: das ain vogt unnd deß cappittels geschworner aman mitt ainandern verthadingen. 1550. |
Sprachen: | Deutsch |
Beschreibstoff: | Pergament |
Anzahl Blätter: | 1 |
Format B x H in cm: | 60.5 x 40.7 + 9.1 (Plica) |
Siegel und andere Beglaubigungsmittel: | Wachssiegel (45 mm) in runder Wachsschüssel (72 mm) eingelassen und an Pergamentstreifen eingehängt. Siegler: Der Aussteller mit seinem eigenen Siegel |
Kommentar des Staatsarchivs: | "buossen vertädingen" bedeutet Bussen festlegen, verrechnen (aber auch: nachlassen): Vgl. Idiotikon Bd. 12, Sp. 449-452. |
Alte Signaturen: | Signaturen vor 1770/71: Numeri (Ziffer radiert); <2 (auf Rasur)>; S.P. Pupikofersche Signatur (1848): SP 2b Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): 622 Zettelrepertorium (1937): 7'30'23 |
Level: | Dossier |
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv: | analog |
Konservierung/Restaurierung: | Siegel gereinigt; trockengereinigt (2022). |
|
Containers |
Number: | 1 |
|
Files |
Files: | - DERIVAT_StATG_7-30__24-Sp___2b_00001.tif
- DERIVAT_StATG_7-30__24-Sp___2b_00003.tif
|
|
Usage |
End of term of protection: | 7/7/1570 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
|
URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=418185 |
|
Social Media |
Share | |
|