Ref. code: | 7'30, 23.Fr/12 |
Title: | Der Bischof verordnet eine Untersuchung der Verhältnisse am Stift und vermittelt einen Schlichtungsvertrag zwischen Propst Blarer von Wartensee und dem Kapitel |
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Rechtsakt-Typ: | Vertrag |
Überlieferungsform: | Original |
Ausstellungsort: | Auf der Pfalz zu Konstanz |
Creation date(s): | 7/9/1599 |
Aussteller: | Andreas, Kardinal von Österreich, Fürstbischof von Konstanz |
Adressat: | Johann Jakob Blarer von Wartensee, Domherr des Hochstifts Konstanz und Propst von St. Pelagii in Bischofszell; Kapitularen des Stifts |
Regest: | Da sich zwischen Johann Jakob Blarer [Blarrer] von Wartensee [Wardensee], Domherr des Hochstifts Konstanz und Propst von St. Pelagii in Bischofszell, und den Kapitularen dieses Stifts allerhand Zwist, Zwietracht und Missverständnis [span, zwitracht unnd irrungen] eingeschlichen haben, hat Andreas, Kardinal von Österreich und Fürstbischof von Konstanz, zur Wiederherstellung der Einigkeit zwischen Propst und Kapitel eingegriffen und seinem Statthalter, seinem Präsidenten und den Räten den Befehl gegeben, mündliche und schriftliche Auskunft beider Parteien über die Ursache des Streits einzuholen und darüber die notwendige Untersuchung [inquisition] anzustellen. Sollten dabei irgendwelche Fehler oder Mängel zu Tage treten, so sind diese der fehlbaren Partei vorzuhalten. Beide Parteien haben sich darauf die Hand zu reichen und sich durch Eid zu verpflichten, dem nachfolgenden Vergleich und seiner Erörterung nachzuleben und nicht davon abzuweichen. 1. Alle zwischen den Parteien gefallenen Schmähworte [iniurias und habende schmach sachen] werden von Amtes wegen als nichtig erklärt [ex officio ... aufgehebt] und die Ehre und der gute Ruf der Beteiligten wird restituiert. 2. Die Untersuchung hat unter Beizug eines Berichts von unbeteiligter Seite ergeben, dass die Kapitularen bei der Bestellung des Gottesdienstes "zimblich fährleßig" gehandelt und weltliche Ämter und Schaffnereien an sich gezogen und dadurch der Kirche und dem Gottesdienst Schaden zugefügt haben. Die Kapitularen werden unter Androhung bischöflicher Sanktionen aufgefordert, von den weltlichen Geschäften abzustehen und sich ihrer priesterlichen Pflichten anzunehmen. Dem vorigen Amtmann Hieronymus Bridler wird bescheinigt, sein Amt wohl versehen zu haben, weshalb ihm die "ambtung oder pflegschafft" wiederum anvertraut werden soll. Der Schulmeister soll keinen berufsfremden Geschäften nachgehen. 3. Aufgrund der eingerissenen Unordnung wird sowohl dem Propst als auch den Kapitularen eine "ordentliche reformation sowol in temporalibus als in spiritualibus" des Stifts auferlegt. Alle Verordnungen und Statuten müssen getreulich eingehalten werden. 4. Da die unter den Kapitelherren gebildete Vereinigung [confoederation] der notwendigen Verbundenheit zwischen Konventualen und Propst zuwider ist und nur Misstrauen und Zwietracht säen kann, wird diese aufgelöst [cassiert]. Die Kapitelherren werden angewiesen, sich künftig aller Konventikel und Zusammenschlüsse zu enthalten und ihrem Propst künftig den gebührenden Respekt und Gehorsam zu erweisen. 5. Der Bischof behält sich gegen diejenigen Kapitularen, die sich bei der unternommenen Untersuchung [inquisition] trotzig und ungebührlich verhalten haben, das Verhängen einer Strafe vor. 6. Betreffend der Unkosten, die dem Propst oder einzelnen Kapitularen bei dieser Untersuchung angefallen sind, bestimmen die (vom Bischof) Verordneten, dass sie jeder einzeln zu tragen hat. Was aus dem gemeinen Vermögen oder aus stillstehenden Pfründen des Stifts genommen worden ist, soll durch die einzelnen restituiert werden. Die allgemeinen Kosten der Untersuchung werden hälftig zwischen Propst und Kapitularen geteilt. Die Parteien sollen sämtliche Forderungen und Ansprüche gegen einander niederschlagen und durch den angenommenen Vertrag als versöhnt gelten. |
Dorsualvermerk: | Bischoffzellilscher vertrag cum v. praeposito et capitulo. 1599 |
Sprachen: | Deutsch |
Beschreibstoff: | Papier |
Anzahl Blätter: | 8 |
Format B x H in cm: | 22.0 x 32.5 |
Siegel und andere Beglaubigungsmittel: | Aufgedrücktes Wachssiegel, mit Papier belegt. Siegler: der Aussteller |
Kommentar des Staatsarchivs: | Zu Propst Johann Jakob Blarer von Wartensee und dem zähen Widerstand, der seinen Reformbemühungen von Seiten des Kapitels entgegengesetzt wurde, vgl. HS II/2, S. 237. |
Alte Signaturen: | Signaturen vor 1770/71: <12 (auf Rasur)>; No. 12; FR Pupikofersche Signatur (1848): Fr.12 Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): - Zettelrepertorium (1937): 7'30'22 |
Level: | Dossier |
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv: | analog |
Konservierung/Restaurierung: | Nachgeleimt; Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2022). |
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Containers |
Number: | 1 |
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Files |
Files: | |
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Usage |
End of term of protection: | 7/9/1619 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=397934 |
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