7'30, 22.31/1, 6 Zwei bischöfliche Visitatoren erlassen aufgrund ihrer Visitation in Bischofszell Vorschriften betreffend die Amtsführung und die Lebensweise der Chorherren, 1657.10.10 (Dokument)

Archive plan context


Ref. code:7'30, 22.31/1, 6
Title:Zwei bischöfliche Visitatoren erlassen aufgrund ihrer Visitation in Bischofszell Vorschriften betreffend die Amtsführung und die Lebensweise der Chorherren
Preview:
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6
  • 7
    
Rechtsakt-Typ:Ermahnungen
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:Konstanz
Creation date(s):10/10/1657
Aussteller:Johann Melchior Tritt (von Wilderen, Domkustos) und Martin Vogler, bischöfliche Visitatoren
Adressat:Kustos und Chorherren der Kollegiatskirche Bischofszell
Regest:Johann Melchior Tritt [Tritte] und Martin Vogler, von Bischof Franz Johann (Vogt von Altensumerau und Prasberg) bestellte Visitatoren [visitatores specialiter deputati], ermahnen Kustos und Chorherren der Kollegiatskirche Bischofszell in 15 Anweisungen, auf die den Statuten und dem Kirchenrecht gemässe Durchführung der Gottesdienste zu achten; die Psalmen langsam zu singen und die Textperikopen [lectiones] verständlich zu lesen bzw. zu singen, so dass sie von jedermann verstanden werden können; den häufigen Absenzen vom Chordienst neue Aufmerksamkeit zu schenken und Vernachlässigungen zu notieren; im Kapitel bescheiden aufzutreten, einander zuzuhören und nach dem Altersvorrang [secundum ordinem senii] das Wort zu ergreifen; in der Öffentlichkeit sittsam aufzutreten, weshalb sie auch nicht nach Jägerart [more venatorum] mit geschulterten Flinten [schlopetis in humeris] öffentlich durch die Stadt marschieren sollten [publicè per oppidum ... non incedant]; ihre Jahresrechnungen nach Konstanz zu senden; die Schulden des Stifts und die Rückstände der säumigen Zinszahler zu begrenzen; die bisher verwirrliche Rechnungslegung übersichtlicher in 5 Abteilungen (1. ratio collegii, 2. ratio depositi, 3. ratio fabricae, 4. ratio beneficiorum, 5. ratio stipendiorum) zu gestalten; die Einkünfte des Pfarrers aus Berg und die Seelsorge in Bischofszell durch die Chorherren Gallati bzw. Brandenberg zu regeln.
Dorsualvermerk:Recessus pro collegio Episcopocellensi. 1657.
Sprachen:Latein
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:4
Format B x H in cm:21.0 x 33.2
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Zwei aufgedrückte Lacksiegel. Siegler: die Aussteller mit eigenhändiger Unterschrift
Kommentar des Staatsarchivs:Zu Martin Vogler, der nach seiner Amtszeit als Generalvikar (1646-1652) mehrfach als Generalvisitator die schweizerische Quart des Bistums visitiert, vgl. HS I/2.2, S. 570 f. und 668.
Zu Johann Melchior Tritt von Wilderen, Kustos am Domstift Konstanz 1655-1664, vgl. HS I/2.2, S. 836.
Aussergewöhnlich ist der Begriff "schlopeti", der offenbar für Gewehre steht. Im Schweizerischen Idiotikon und in den einschlägigen deutschen und mittellateinischen Wörterbüchern ist der Begriff nicht zu finden. Hingegen existiert im medizinischen Bereich der Ausdruck "vulnus sclopetarium" für "Schussverletzung".
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: -
Pupikofersche Signatur (1848): XXXI.1
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'21
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Nachgeleimt; Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2022).
 

Containers

Number:1
 

Files

Files:
  • DERIVAT_StATG_7-30__22-31___1__6_00002.tif
  • DERIVAT_StATG_7-30__22-31___1__6_00004.tif
  • DERIVAT_StATG_7-30__22-31___1__6_00006.tif
 

Usage

End of term of protection:10/10/1677
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

URL for this unit of description

URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=390614
 

Social Media

Share
 
Home|Shopping cartno entries|Login|de en fr it
State Archive Thurgau Online queries