Ref. code: | 7'30, 22.31/1, 2 |
Title: | Der apostolische Nuntius zitiert den Propst des Kollegiatstifts nach Bischofszell |
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Rechtsakt-Typ: | Zitation |
Überlieferungsform: | Original |
Ausstellungsort: | Luzern |
Creation date(s): | 11/1/1579 |
Aussteller: | Der apostolische Nuntius und Bischof von Vercelli (Giovanni Francesco Bonomini) |
Adressat: | (Nicht namentlich genannter) Propst des Kollegiatstifts Bischofszell |
Regest: | Der apostolische Nuntius und Bischof von Vercelli (Giovanni Francesco Bonomini) äussert sich dem (nicht namentlich genannten) Propst des Kollegiatstifts gegenüber verwundert über dessen Reaktion auf die Visitation des Nuntius in Bischofszell. Warum sollen sich die weltlichen Gerichtsherren um die Vorschriften über die Lebensweise, die Sitten und die Bekleidung oder die Suspendierung von Klerikern kümmern? Er wiederholt, dass er die Chorherren, die nicht vom Zusammenleben mit Frauen [mulierum cohabitatio] abstehen, von der Ausübung ihrer Ämter suspendieren und ihnen speziell den Altardienst untersagen werde. Der Propst wird aufgefordert, sich sofort nach Bischofszell zu begeben, um die in der Erklärung [declaratio] des Nuntius verhängten Sanktionen durchzusetzen. Der Propst soll sich innerhalb einer Woche nach Erhalt dieses Briefes beim Nuntius in Luzern oder wo er sich dann aufhalten wird [Lucernae vel ubi fuerimus] zu weiteren Anweisungen einfinden. Sollte er dem nicht nachkommen, droht ihm eine Busse von 200 fl. oder gar die Suspension vom Amt. |
Dorsualvermerk: | Charta visitatoria episcopi Vercellensis. |
Sprachen: | Latein |
Beschreibstoff: | Papier |
Anzahl Blätter: | 1 |
Format B x H in cm: | 22.0 x 33.7 |
Siegel und andere Beglaubigungsmittel: | Unterschrift des Ausstellers |
Kommentar des Staatsarchivs: | Zum apostolischen Nuntius (27.05.1579-01.06.1581) und Bischof von Vercelli Giovanni Francesco Bonomini vgl. HS I/1, S. 42. Propst ist zu dieser Zeit (ab Herbst 1578) bereits Johann Jakob Blarer von Wartensee (vgl. HS II/2, S. 236 f. mit den entsprechenden Belegen); dies steht jedoch der Auffassung von Geiger, Chorherrenstift, S. 38 und 60 f., entgegen, der den Wechsel von Kyd zu Blarer zur Jahreswende von 1780/81 setzt. Die vom Nuntius monierten Zustände erinnern allerdings eher an die Bischofszeller Klagen über den Sittenzerfall unter Kyd als an den in der (neueren) Literatur als reformfreudig beschriebenen Blarer. Ob es sich beim Schreiben wirklich um ein Autograph des Nuntius, wie Büchi (siehe Edition) annimmt, oder doch eher um eine Abschrift handelt, kann ohne Schriftvergleich nicht mit letzter Sicherheit entschieden werden. Für das Original spricht die geübte Handschrift, für die Abschrift das Fehlen jedes Anzeichens eines Siegelabdrucks durch den (nicht vorhandenen, aber zweifellos gesiegelten) Briefumschlag. |
Alte Signaturen: | Signaturen vor 1770/71: - Pupikofersche Signatur (1848): XXXI.1 Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): - Zettelrepertorium (1937): 7'30'21 |
Edition: | Albert Büchi, Zur tridentinischen Reform der thurgauischen Klöster, in ZSKG 1/1907, S. 270 f. |
Level: | Dokument |
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv: | analog |
Konservierung/Restaurierung: | Nachgeleimt; Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2022). |
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Containers |
Number: | 1 |
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Files |
Files: | - DERIVAT_StATG_7-30__22-31___1__2_00001.tif
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Usage |
End of term of protection: | 11/1/1599 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=390269 |
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