7'30, 20.Su/21, 1 Hans Reutimann verkauft der St.-Katharina-Kapelle Heldswil einen Zins und setzt als Unterpfand seine Fahrhabe ein, 1661.02.14 (Dokument)

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Ref. code:7'30, 20.Su/21, 1
Title:Hans Reutimann verkauft der St.-Katharina-Kapelle Heldswil einen Zins und setzt als Unterpfand seine Fahrhabe ein
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Rechtsakt-Typ:Zinsverschreibung
Überlieferungsform:Original
Creation date(s):2/14/1661
Aussteller:Hans Rupli, Weibel zu Siebenhausen, derzeit Stabhalter des Ammannamtes zu Hüttenswil
Adressat:Hans Rütimann von Buchackern; St.-Katharina-Kapelle zu Heldswil, vertreten durch Stiftsamtmann Müller
Regest:Vor Hans Rupli, Weibel zu Siebenhausen [Sibenthausen], derzeit Stabhalter des Ammannamtes zu Hüttenswil [Hüttenschwyl], der mit der Gewalt von Gallus (Alt), Abt von St. Gallen, und auf Befehl von Joachim Müller, Lehenvogt und Gerichtsverwalter zu Wil [Wyl], in Hüttenswil offen Gericht hält, verkauft Hans Rütimann [Rüttiman] von Buchackern [Buakhern] in Gegenwart von Franz Müller, Stiftsamtmann zu Bischofszell und anwesend namens der St.-Katharina-Kapelle zu Heldswil [Hellschwil], durch seinen erwählten Anwalt dieser Kapelle für 100 Gulden Konstanzer Münz und Wiler Währung einen erstmals auf den 11.11.1661 und drei Jahre lang auf Martini fälligen böhmischen [bemsch] Zins. Rütimann stellt die Wiederablösung des Kapitals von 100 fl. nach dieser Frist in Aussicht, andernfalls der Zinsbrief in Kraft bleiben und die Verzinsung weitergeführt würde. Zu einem "haabhafften" Unterpfand setzt er all seine Fahrhabe [fahrnus] ein, wovon jedoch der dem Kloster St. Gallen zu leistende Zins unbeschadet bleiben soll. Ammann Bartli Epper tritt gegenüber der Kapalle als Bürge ein.
Dorsualvermerk:Schuldbrief 100 fl. der capellen St. Catherinen zu Helschwyl ann Hanns Reütiman zue Buackhern.
Tax 12 ß.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:2
Format B x H in cm:20.2 x 32.1
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Aufgedrücktes Wachssiegel, mit Papier belegt. Siegler: der Aussteller mit dem Siegel des Lehenvogts Müller und der Unterschrift von Ratschreiber Hans Georg Rüti [Reüti]
Kommentar des Staatsarchivs:Siebenhausen = Weiler auf dem Gebiet der Gemeinde Muolen SG, 1 km südlich von Hagenwil TG.
Hüttenswil = Weiler, 800 m westlich von Heldswil auf dem Gebiet der Politischen Gemeinde Hohentannen.
"bemsch" = steht für eine böhmische Münze, die ungefähr 3 Kreuzer wert ist, was dann den 20. Teil oder 5% eines Guldens ausmacht. Der "bemsch" oder "behemsch" Zinsfuss ist urkundlich gut belegt (vgl. Idiotikon IV, S. 1093 f.).
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: No. 20; B; Sulg.
Pupikofersche Signatur (1848): Su.21
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'19
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt (2022).
 

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Number:1
 

Usage

End of term of protection:2/14/1681
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

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URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=386034
 

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