7'30, 20.Su/18 Schuldbrief über eine zweimal erhöhte Zinsschuld auf Gütern in der Holzergeten bei Hüttenswil, als deren dritter und letzter Kreditor die Kirche Sulgen genannt wird, 1669.01.29-1775.05.16 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 20.Su/18
Title:Schuldbrief über eine zweimal erhöhte Zinsschuld auf Gütern in der Holzergeten bei Hüttenswil, als deren dritter und letzter Kreditor die Kirche Sulgen genannt wird
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Rechtsakt-Typ:Schuldverschreibung
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:(Hüttenswil)
Creation date(s):1/29/1669 - 5/16/1775
Aussteller:Hans Juppli von Siebenhausen, Weibel zu Hüttenswil
Adressat:Peter Thürliwagner von Holzergeten
Regest:Vor Hans Juppli von Siebenhausen [Sibenthaußen], Weibel zu Hüttenswil [Hüttenschwyl] und Statthalter des Ammannamtes daselbst, der mit der Gewalt von Gallus (Alt), Abt des Klosters St. Gallen, und auf Befehl von Georg Gresser, St. Gallischer Rat, Lehenvogt und Gerichtsverwalter des Kanzleramts zu Wi, in Hüttenswil öffentlich zu Gericht sitzt, verkauft Peter Thürliwagner (sic!) auf der Holzergeten in Gegenwart von Ammann Barholome Epper aus Hüttenswil den Herren Patres Jesuiten [jesuwitern] des Kollegium-Stifts zu Konstanz für 150 Gulden Konstanzer Münz in bar einen jährlich auf Martini fälligen Zins von 3 Gulden und 6 Kreuzern auf sechs Jahre hin. Würde die Schuld bis dahin nicht beglichen, müsste durch einen neuen Brief ein Zinsfuss festgesetzt werden. Der Verkäufer sichert sich das Recht des Rückkaufs in zwei Raten zum Hauptgut von je 75 Gulden und setzt folgende Güter als Unterpfand ein: ein halbes Haus, Kraut- und Baumgarten auf der Holzergeten [Holz Ergeten] von ungefähr zwei Mannmahd Gras, gegen Osten an Peter Dudli [Thudli], gegen Westen an Baschi Epper und neben sich an Ammann Bartholome Epper anstossend sowie 1/2 Juchart Holz in Eichen [aichen], oben an Ammann Baschi Haggen und an die Spitalhölzer [Spitaller hölzer] von Bischofszell und neben sich an Peter Dudli [Thudlin] anstossend. Die Güter sind belastet mit 1 Vierling Kernen und 10 Schilling an Geld an die Kirche Sulgen, 10 Batzen dem Goldschmied zu Bischofszell und 1 Batzen in das Stift Bischofszell. die Herren Patres Jesuiten [jeßeuwiter] haben diese Unterpfande besichtigt und für hinreichend befunden.

1. Nachtrag der Hochfürstlichen Kanzlei Wil, extrahiert im Hof zu Wil, 13.04.1750:
Johannes Epper, Richter zu Hüttenswil, hat zu diesem Schuldschein von 150 Gulden vom Kollegiatstift St. Pelagii zu Bischofszell als momentaner Gläubiger [creditor] 100 weitere Gulden zum selben Zinssatz aufgenommen und empfangen, womit das gesamte Kapital 250 Gulden beträgt, die 100 Gulden aber als eine Kurrentschuld [current schuldt] betrachtet werden soll.

2. Nachtrag von Gall Anton Ledergerber [Ledergerw], Ratsschreiber, Hüttenswil, 10.05.1751:
Oben angezeigte 100 Gulden als Kurrentschuld sind heute vom Gericht zu Hüttenswil als eine verbriefte Schuld erkannt worden und diese "überbesserung" ist auf die vorher beschriebenen Unterpfande gegeben worden, so dass das gesamte Kapital nun 250 Gulden beträgt.

3. Transfix mit den Unterschriften von Othmar Pankraz Gresser, Ratsschreiber, und Fürsprech Hans Ulrich Saum (aufgedrücktes und mit Papier belegtes Oblatensiegel der Hochfürstlichen Kanzlei in Wil), Hüttenswil, 16.01.1775:
Sebastian Epper auf der Holzergeten hat heute vor dem Gericht zu Hüttenswil zu den 250 Gulden Kapital noch weitere 60 Gulden von der Kirche Sulgen bar eingenommen, so dass die Gesamtschuld nun 310 Gulden ausmacht. Diese 60 Gulden werden erstmals auf Martini 1775 verzinst. Der Schuldner verschreibt für diese 60 Gulden als weitere Unterpfande:
- 1 Stück Heuwachs von ca. 1 Mannmahd auf der Holzergeten mitsamt dem halben Haus und der Scheune daneben, gegen Osten und Süden an Johann Epper in Bernhausen und gegen Westen an das St.-Pelagius-Stift anstossend;
- 1 Stück Holzboden von ca. 1/2 Juchart im Oberholz, gegen Osten an Michael Epper in Bernhausen, gegen Süden und Westen an das Gottshausholz (des Klosters St. Gallen) anstossend.
Ab diesen Gütern gehen der Grundzins und der kleine Zehnt an das Stift Bischofszell.
Im übrigen gilt der Hauptbrief.
Dorsualvermerk:(ursprüngliche Notiz zur ersten Urkunde:) Schuldtbrieff per 150 fl. dem lobl. collegium stifft zue Costanz an Peter Thürliwanger auf der Holz Erget.
(Notiz zum Nachtrag von 1775:) Schuldt brieff per 310 fl. capital für eine löbl. kirchen Sulgen auff Sebastian Epper auf der Holtz-Ergeten, de dato 29.ten Jenner 1669, de dato 16.ten Mayen 1775. Tax 12 bz. Sigel: 3.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier, fadengeheftet
Anzahl Blätter:5
Format B x H in cm:21.0 x 33.2
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Zwei Aufgedrückte Wachssiegel, mit Papier belegt. Siegler: Der Aussteller mit dem Siegel von Georg Gresser, St. Gallischer Rat, Lehenvogt und Gerichtsverwalter des Kanzleramts zu Wil, und dem Siegel des Kanzleramts zu Wil und mit den Unterschriften von Daniel Haag [Hag], Moriz Hug und Hans Georg Brack [Brackh], Gerichtssubstituten
Kommentar des Staatsarchivs:Hüttenswil bei Heldswil in der Politischen Gemeinde Hohentannen bildete in der Frühneuzeit einen eigenen Gerichtsbezirk. Gerichtsherr war der Abt von St. Gallen. Kirchlich gehörte Hüttenswil wie Heldswil zu Sulgen. Holzergeten ist ein Weiler ca. 400 m südlich von Hüttenswil.
Siebenhausen, der Herkunftsort des Gerichtsweibels, liegt auf dem Boden der Gemeinde Muolen SG.
Bernhausen, ein Weiler, liegt 1 km westlich von Heldswil auf dem Boden der Politischen Gemeinde Hohentannen.
Das Jesuitenkollegium im Konstanzer Stadtteil Petershausen wurde 1604 gegründet und nach der Aufhebung des Ordens 1779 als Gymnasium weitergeführt.
Hier liegt der ungewöhnliche Fall einer Schuldverschreibung gegenüber drei verschiedenen Gläubigern vor. Üblicherweise erfolgen solche Neuverschuldungen mit je eigenen Urkunden, in denen dann auf die bereits bestehenden Belastungen hingewiesen wird. Vermutlich hat das Kollegiatstift Bischofszell dem Jesuitenkollegium in Konstanz den Schuldbrief abgekauft. Dies wird aber nirgends explizit gesagt. Auffällig und ebenfalls ungewöhnlich ist auch, dass mit dem ersten Gläubiger, dem Jesuitenkolleg in Konstanz, ein landesfremder Geldgeber in einem Niedergericht auftritt. Sich gegenüber landesfremden Gläubigern zu verschulden, war demnach in sanktgallischen Gerichten möglich.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: 7 [gestrichen]; No. 12 [gestrichen]; 18 SU
Pupikofersche Signatur (1848): Su.18
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'19
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt (2022).
 

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Number:1
 

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End of term of protection:5/16/1795
Permission required:Keine
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Accessibility:Oeffentlich
 

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