7'30, 20.Su/6 Der eidg. Landvogt vermittelt eine gütliche Einigung im Streit zwischen dem Kollegiatstift und den evangelischen Kirchgenossen von Sulgen in diversen Streitpunkten der Kirchenaufsicht und des Kirchenbaus, 1606.06.10 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 20.Su/6
Title:Der eidg. Landvogt vermittelt eine gütliche Einigung im Streit zwischen dem Kollegiatstift und den evangelischen Kirchgenossen von Sulgen in diversen Streitpunkten der Kirchenaufsicht und des Kirchenbaus
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Rechtsakt-Typ:gütlicher Spruch
Überlieferungsform:Original
Creation date(s):6/10/1606
Ausstellungsdatum:ann Samstag nach Bonifattii (zum Datum vgl. Kommentar)
Aussteller:Johann Helmlin, des Rats der Stadt Luzern, Landvogt im Ober- und Nieder-Thurgau
Adressat:Johann Hilarius von Menlishofen, Kustos, als Vertreter des Chorherrenstifts St. Pelagii in Bischofszell; Hans und Jakob Engeli und Mithaften als Anwälte der evangelischen Kirchgemeinde Sulgen
Regest:Die Konflikte [ettwas spann und zweitracht], die sich wegen der Vergitterung des Altars, der Bestimmung [annam] und Einsetzung der Kirchenpfleger und Mesmer, der Erbauung eines Beinhauses sowie wegen des Kirchleins Heldswil [Heltschwillen] und anderer Sachen zwischen Johann Hilarius von Menlishofen [Mendlishoffenn], Kustos, und Hieronymus Bridler [Brydler], Amtmann, als Vertreter des Chorherrenstifts St. Pelagii und Hans und Jakob Engeli [Engelin] und Mithaften als Anwälte der evangelischen Kirchgemeinde [der evemgilischen regilion (sic!)] zu Sulgen ergeben haben, werden durch Johann Helmlin, des Rats der Stadt Luzern, Landvogt im Ober- und Nieder-Thurgau [zu ober und nider Thurgöw] in einem von beiden Parteien erbetenen gütlichen Spruch geschlichtet. Dieser lautet: Inskünftig sollen zwei Kirchenpfleger amten. Nachdem sie die Jahresrechnung vorgelegt haben, soll einer ein weiteres Jahr bleiben, der andere soll zurücktreten und einem neuen Platz machen, der im Beisein des Gerichtsherrn gewählt werden soll. Die Belohnung soll ihnen nach Rechnunglegung von dem Kircheneinkommen gegeben werden. Was bei dieser Gelegenheit von denen, die der Rechnunglegung beiwohnen, verzehrt wird, soll von diesen selbst und nicht vom Kircheneinkommen (wie bisher geschehen) genommen werden. Der Mesmer halber soll es beim bisherigen Usus bleiben (jede Konfession stellt einen Mesmer). Der Altar soll mit Gittern aus dem Kircheneinkommen abgesperrt werden, und Sankt Christophorus [Sannt Cristoffel] soll nicht auf Kosten der Kirche, sondern der (katholischen) Kirchgenossen gemalt werden. Im Falle einer Kirchenerweiterung sollen sich beide Seiten gütlich vergleichen. Das Beinhaus soll gebaut werden. Betreffend das Kirchlein Heldswil [Hältschweillenn] sollen die Kirchenpfleger den Chorherren über die Einkünfte Rechnung ablegen und das, was sie ausgeben, nicht vom Hauptgut, sondern von den Zinsen abziehen. Das Einkommen soll das Stift zu seinen Handen nehmen und damit den Kirchenbau erhalten. Beide Parteien nehmen den Spruch des Landvogts mit Dank an.
Dorsualvermerk:(Zeitgleiche Notiz:) Sannt Pelagien gestiffts zue Bischoffzel anwelt(en).
(Spätere Archivnotiz:) Güettiger Vertrag ./. enntzwüschent den kilchgenossen zu Sulgen, anntreffendt die kilchenmeyer (sic!), meßmer, kilchli Hällschwylen und anndern artikhel, anno 1606 uffgricht ./.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Pergament
Anzahl Blätter:1
Format B x H in cm:55.8 x 20.9 + 3.3 (Plica)
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Wachssiegel (36 mm) in gedrechselte Holzkapsel eingelassen (mit Ausnahme eines fragmentarischen Rests aus der Fassung herausgefallen und verloren) und an Pergamentstreifen eingehängt. Siegler: Der Aussteller mit seinem eigenen Siegel
Kommentar des Staatsarchivs:Auf der Urkunde und im chronologischen Urkundenverzeichnis wird das Datum mit dem 11.06.1606 aufgelöst. Der Samstag nach dem Bonifatius-Tag (5. Juni) fällt aber 1606 nach dem in diesem Fall mit Sicherheit verwendeten neuen Kalender auf den 10. Juni.
Johann Helmlin von Luzern war 1606-1608 (Amtswechsel am 24.06) eidg. Landvogt im Thurgau.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: <6 [auf Rasur]>; SU
Pupikofersche Signatur (1848): Su.6
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): 757
Zettelrepertorium (1937): 7'30'19
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Siegel gereinigt; trockengereinigt (2022).
 

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Number:1
 

Usage

End of term of protection:6/10/1626
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

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URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=382891
 

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