Ref. code: | 7'30, 20.Su/7a |
Title: | Die Tagsatzung entscheidet über die Ausstattung der Prädikatur von Sulgen und äussert sich zu den Voraussetzungen für Annahme eines Prädikanten durch die Gemeinde |
Preview: |
|
Rechtsakt-Typ: | eidg. Abschied |
Überlieferungsform: | Original |
Ausstellungsort: | Baden |
Creation date(s): | 7/11/1603 |
Aussteller: | Räte und Sendboten der VII den Thurgau regierenden eidg. Orte |
Adressat: | Kollegiatstift Bischofszell; evangelische Kirchgemeinde Sulgen |
Regest: | Die Räte und Sendboten der VII Orte der Eidgenossenschaft, nämlich von Zürich Heinrich Brem [Bräm], Bürgermeister, und Hans Heinrich Holzhalb [Holtzhalb], Bannerherr und des Rats, von Luzern Jost Pfyffer, Ritter und Schultheiss, und Hauptmann Wilhelm Balthasar, des Rats, von Uri Walter Imhof [Im Hoff], Ritter und Landammann, und Hans Schärer, Landesfähnrich und des Rats, von Schwyz Jost Schilter [Schiltter], Landammann, und Lienhart Sutter, des Rats, von Unterwalden Konrad Wirz [Wirtz], Landammann, Hans von Aa, Statthalter und des Rats, (beide) ob dem Wald, und Ulrich Mettler, Ritter und Landammann nid dem Wald, von Zug Batt Frei [Fry], Statthalter, und Hans Schmid, beide des Rats, sowie von Glarus Michael Bäldi, Landammann, und Melchior Marti, des Rats, derzeit auf dem Tag der Jahrrechnung zu Baden versammelt, urkunden: Zwischen Johann Hilarius von Menlishofen [Menishoffen], Kustos, Joachim Wirt [Württ], Chorherr, und Hieronymus Bridler [Brydler], Amtmann, als vollmächtige Gesandte des St.-Pelagius-Stifts zu Bischofszell einerseits und Hans Engeli, Urteilssprecher des Landgerichts im Thurgau, samt seinen Mithaften im Namen der evangelischen Gemeinde zu Sulgen andererseits haben sich Konflikte [irrung und spenn] um die Erweiterung der Ausstattung [Competenz] des Prädikanten zugetragen. Gegen ein in dieser Sache vom eidg. Landvogt im Thurgau, Hartmann Schwerzenbach [Schwertzenbach], des Rats von Zürich, ergangenes Urteil haben die Vertreter des Stifts an die Tagsatzung appelliert. Die Stiftsvertreter haben keinerlei Kenntnis von dem von der Gegenseite angesprochenen Vertrag, der seinerzeit vom gewesenen Landvogt Thomann betr. der Prädikatur in Sulgen und ihrer Ausstattung vermittelt worden sein soll. Was den jüngst geschlossenen Vertrag betreffe, so habe das Stift einseitig und gutwillig [auf pitt und von deheiner gerechtigkeit] Herrn Heinrich Fäusi [Foüßi], dem jetzigen Prädikanten von Sulgen, über die vorgegebenen 90 Gulden hinaus noch ein Malter Dinkel [fäsen] und ein Malter Haber zur Aufbesserung gegeben. Dagegen argumentieren die Vertreter der Kirchgemeinde Sulgen, das Stift sei verpflichtet, aus seinem grossen Einkommen dem Prädikanten einen standesgemässen Unterhalt in Form von Korn, Geld und Wein zukommen zu lassen. Nach Rede und Widerrede und Einsicht in die Urkunden befinden die Eidgenossen, dass von ihrem Landvogt Hartmann Schwerzenbach in dieser Sache übel gesprochen worden sei und erachten das vom Stift dem Prädikanten gewährte Einkommen von 90 Gulden, 1 Malter Dinkel und 1 Malter Haber für hinreichend. Nach dem Tode oder Abgang Fäusis oder eines anderen Prädikanten ist das Stift verpflichtet, der Gemeinde einen Prädikanten vorzusetzen, der zu Zürich oder an anderen gebührenden Orten in der Eidgenossenschaft ordentlich examiniert wurde, andernfalls die Gemeinde nicht verpflichtet ist, ihn anzunehmen. |
Dorsualvermerk: | Beträffende die competentz eines predicanten zu Sulgen. Anno salutis 1603 |
Sprachen: | Deutsch |
Beschreibstoff: | Pergament |
Anzahl Blätter: | 1 |
Format B x H in cm: | 40.6 x 34.0 + 6.4 (Plica) |
Siegel und andere Beglaubigungsmittel: | Wachssiegel (35 mm) in gedrechselte Holzkapsel eingelassen und an Pergamentstreifen eingehängt. Siegler: die Aussteller mit dem Siegel des Heinrich Pfyffer, Ritter und des Rats der Stadt Luzern, eidg. Landvogt in Baden |
Kommentar des Staatsarchivs: | Jakob Hartmann Schwerzenbach aus Zürich, eidg. Landvogt im Thurgau 1602-1603. Heinrich Thomann von Zürich, eidg. Landvogt im Thurgau 1574-1576. Hans Heinrich Fäusi, 1588 ordiniert, 1590-1604 Pfarrer in Sulgen, zuvor 1583 Geistlicher in Krummenau und 1586-1589 in Maschwanden. Fäusi nahm 1604 die Pfarrei in Steckborn an, wurde aber, nachdem die Kirchbürger schon 1614 seine Entfernung wegen liederlicher Lebensführung verlangt hatten, 1615 nach Zürich zurückberufen. Erst 1617 vermittelte ihm die Zürcher Obrigkeit wieder eine Stelle als Pfarrhelfer in Gachnang, wo er aber nur ein Jahr wirkte (vgl. dazu Sulzberger, Verzeichnis der Geistlichen, S. 19, 137 und 183). Fäusi war, wie aus den folgenden Dokumenten 7'30, 20.Su/7b-e hervorgeht, im Sommer 1601 nach Differenzen mit dem Stift wegen der Aufbesserung seiner Pfründe vom Propst seines Amtes enthoben, dann aber auf Fürsprache Zürichs wieder eingesetzt worden. Obwohl die Tagsatzung die Appellation des Chorherrenstifts gegen das für die Gemeinde günstig lautende Urteil des Landvogts stützt, ist der letzte Passus des Abschieds als ein Zugeständnis an die evangelischen Kirchgenossen von Sulgen zu werten: Die Kirchgemeinde kann einen vom Stift eingesetzten Prädikanten ablehnen, falls dieser sich nicht über die nötigen offiziellen Examina ausweisen kann. Damit wird im Falle Sulgens der in dieser Zeit geläufigen Praxis, dass katholische Kollaturherren ihren evangelischen Untertanen schlecht ausgebildete oder übel beleumundete Pfarrer zumuten, um die gegnerische Konfession insgesamt zu diskreditieren, ein Hindernis in den Weg gelegt. |
Alte Signaturen: | Signaturen vor 1770/71: No 7b [b gestrichen]; SU Pupikofersche Signatur (1848): Su.7a Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): 753 Zettelrepertorium (1937): 7'30'19 |
Level: | Dossier |
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv: | analog |
Konservierung/Restaurierung: | Siegel gereinigt; trockengereinigt (2022). |
|
Containers |
Number: | 1 |
|
Usage |
End of term of protection: | 7/11/1623 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
|
URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=382901 |
|
Social Media |
Share | |
|