7'30, 20.Su/4b Die X Orte entscheiden im Streit um die Behausung des Prädikanten von Sulgen und verlangen die Restitution entfremdeter Kirchengüter, 1535.06.15 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 20.Su/4b
Title:Die X Orte entscheiden im Streit um die Behausung des Prädikanten von Sulgen und verlangen die Restitution entfremdeter Kirchengüter
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Rechtsakt-Typ:eidg. Abschied
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:Badenuff
Creation date(s):6/15/1535
Ausstellungsdatum:uff sant Vits und sant Modestus tag
Aussteller:Ratsboten der 10 Orte Zürich, Bern, Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Glarus, Freiburg und Solothurn
Adressat:Kirchgenossen von Sulgen; St.-Pelagius-Stift zu Bischofszell
Regest:Die Ratsboten der X Orte Zürich, Bern, Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Glarus, Freiburg und Solothurn, zu Baden auf dem Tag der Jahrrechnung versammelt, entscheiden im Rechtsstreit zwischen den vollmächtigen Anwälten der Gemeinde und Kirchgenossen von Sulgen und den Abgesandten von Kustos und Kapitel des St.-Pelagius-Stifts zu Bischofszell um das vom Landvogt im Streit um den Prädikanten ergangene Urteil, wegen dem die Kirchgenossen von Sulgen die Eidgenossen um "hilff und lüterung" bitten, während die Stiftsanwälte nicht dagegen appelliert haben. Die Eidgenossen erkennen, dass der Prädikant wohl in das Dorf Sulgen ziehen mag, doch dem Vertrag der Gemeinde mit dem Herrn von Sax unnachteilig. Beide Parteien sind laut Urteil und gütlichem Vertrag schuldig, dem Prädikanten eine Behausung zu besolden. Falls die Chorherren das nicht tun wollen, so wird der Pfarrhof laut Landfrieden aufgeteilt [in die tailung gelait] und dem Prädikanten wird davon so viel gegeben, wie ihm gemäss der Anzahl Leute, die seiner Partei anhangen, zusteht. Die Kirchgenossen sollen die Kirchengülten und -güter keinesfalls entfremden [kains wegs in irem nutz bruchen noch verthůn]. Falls sie das doch getan haben, sind sie verpflichtet, den Verlust der Kirche zu ersetzen.
Dorsualvermerk:Abscheid von Baden, deß predicanten behausung halb zu Sulgen. Anno sal(ut)is 35.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:2
Format B x H in cm:21.5 x 32.8
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Aufgedrücktes Wachssiegel, mit Papier belegt. Siegler: die Aussteller mit dem Siegel des Benedikt Schütz, des Rats zu Bern und Landvogt zu Baden
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: Numeri 4 [Ziffer auf Rasur]; <48 [Ziffer radiert]>; 15; Sulgen
Pupikofersche Signatur (1848): Su.4b
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'19
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Entschimmelt; nachgeleimt; Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2022).
 

Containers

Number:1
 

Usage

End of term of protection:6/15/1555
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

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URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=382767
 

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