Ref. code: | 7'30, 19.Neu/17 |
Title: | Eidg. Spruch betr. die konfessionelle Zugehörigkeit der Kirche von Neukirch an der Thur |
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Rechtsakt-Typ: | Urteilsspruch |
Überlieferungsform: | Einzelabschrift |
Ausstellungsort: | Baden |
Creation date(s): | 2/19/1566 |
Aussteller: | Räte und Sendboten der VII. eidg. Orte |
Adressat: | Propst und Kapitel des Stifts St. Pelagii zu Bischofszell |
Regest: | Vor den "auf den Tag" zu Baden im Aargau versammelten Räten und Sendboten der VII. Orte der Eidgenossenschaft, nämlich von Zürich Bernhard von Cham [Chaam], alt Bürgermeister, und Hans Kambli, Statthalter, von Luzern Luwig Pfyffer [Pfiffer], Bannerherr und des Rats, von Uri [Ury] Jost Schmid, Landammann, von Schwyz Christof Schorno, Landammann, von Unterwalden Andreas Schönenbüel [Schönenbüell], alt Landammann, von Zug Kaspar Stocker, alt Ammann, und von Glarus Kaspar Tschudi, Landammann, erscheinen Propst und Kapitel des Stifts St. Pelagii zu Bischofszell auf der einen und die Untertanen [unser lieben gethröwen] der Gemeinde Schönenberg und Buhwil [Buochwyl] auf der andern Seite. Die Gesandten des Stifts berichten, wie vor langen Jahren Fritz Jakob von Anwil [Annwyl], Ritter und Vogt zu Bischofszell, und eine Gemeinde von Selischwil in der Pfarrei Sulgen eine Kirche und eine Pfrund daselbst zu Selischwil erbaut und gestiftet und in der Dotation verordnet haben, dass diese Pfrund durch einen Messpriester versehen werden solle, der jede Woche drei Messen zu lesen habe. Und falls die von Selischwil an Sonn- und Feiertagen wegen des Thurhochwassers [von grösse wegen der wasser] nicht nach Sulgen kommen könnten, so könne ihnen der Priester die Messe halten und das heilige Evangelium verkünden, sonst aber, wenn die Wasser auf bestimmte Zeit nicht gross werden, sollen alle [mennikhlich] zu der rechten Pfarre Sulgen zur Messe und Predigt zu gehen schuldig sein. Dieses alles unangesehen haben die von Schönenberg und Buhwil [Buochwyl] die Nutzung der Pfründe in die eigenen Hände genommen und daraus einen Prädikanten unterhalten, was der Dotation gänzlich zuwider sei. In der Dotation sei festgehalten, dass die Gemeinde zu Selischwil dem Kapitel in Bischofszell drei ehrbare Priester vorzuschlagen habe, woraus dieses einen auswähle, der dann dem Propst präsentiert werden müsse. Deshalb halten Propst und Kapitel daran fest, die Pfründe mit einem Messpriester zu versehen, unangesehen des Abschieds, den die von Buhwil vor 11 Jahren hinterrücks erwirkt haben. Die Anwälte von Schönenberg und Buhwil halten dagegen, diese Pfrund sei grösstenteils von ihren Altvorderen gestiftet und aufgerichtet worden, welche ihr Hab und Gut daran gegeben hätten. Sie hätten auch viele alte Leute, die den Kirchgang nach Sulgen des Weges halber unterlassen müssten. Da unter ihnen niemand der Messe begehre, sei seit dem aufgerichteten Landfrieden ein Prädikant aus der Pfründe bezahlt worden. Nach Rede und Widerrede und nach Verlesen der Dotation und der Abschiede wird zu Recht erkannt: Dieweil die Kaplaneipfründen allenthalben allein für Messpriester gestiftet worden sind, solle auch die Dotation in Kraft bleiben und das Stift Bischofszell mit der Pfründe weiterhin einen Messpriester versehen, wogegen die von Schönenberg und Buhwil, so sie eines eigenen [sonderbaren] Prädikanten begehrten, diesen auf ihre eigenen Kosten zu erhalten hätten. Die Gesandten von Bischofszell begehren eine Urkunde über dieses Urteil. |
Dorsualvermerk: | Urthel-spruch beschehen zu Baden d. 19. Feb. 1566 betreffend die kirchen u. pfrund zu Hellschwil (sic!), das solche den caholischen allein gehören solle. (Nachtrag:) NB. Betgrifft Seliswyl = Neukirch. |
Sprachen: | Deutsch |
Beschreibstoff: | Papier |
Anzahl Blätter: | 2 |
Format B x H in cm: | 23.0 x 33.4 |
Siegel und andere Beglaubigungsmittel: | Siegel nur angezeigt. Siegler: Die Aussteller mit dem Siegel des Friedli Hefti [Heßti], des Rats zu Glarus |
Kommentar des Staatsarchivs: | Zu Fritz Jakob von Anwil vgl. HLS 1, S. 374. |
Alte Signaturen: | Signaturen vor 1770/71: 44 [gestrichen]; NK No. 17 Pupikofersche Signatur (1848): Neu.17 Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): - Zettelrepertorium (1937): 7'30'18 |
Level: | Dossier |
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv: | analog |
Konservierung/Restaurierung: | Nachgeleimt; Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2022). |
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Containers |
Number: | 1 |
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Files |
Files: | |
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Usage |
End of term of protection: | 2/19/1586 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=374964 |
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