7'30, 19.Neu/5 Ursula Hagenbüchi vermacht der Bruderschaft zu der neuen Kirche (in Neukirch an der Thur) einen Zins zu ihrem und ihres verstorbenen Ehegatten Seelenheil, 1490.05.12 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 19.Neu/5
Title:Ursula Hagenbüchi vermacht der Bruderschaft zu der neuen Kirche (in Neukirch an der Thur) einen Zins zu ihrem und ihres verstorbenen Ehegatten Seelenheil
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Rechtsakt-Typ:Schenkung
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:(Bürglen)
Creation date(s):5/12/1490
Ausstellungsdatum:uff Mittwuch nach dem Sunentag, als man singt Cantate
Aussteller:Hans Fräfel, Ammann in der Herrschaft Bürglen
Adressat:Ursula Hagenbüchi; Bruderschaft zu der Neuen Kirche, vertreten durch den Pfleger Hans Bötschi
Regest:Vor Hans Fräfel [Frafel], Ammann in der Herrschaft Bürglen, der in Bürglen "in dem státtlin" an stelle und im Namen des edlen Jünglings Jakob von Rappenstein [Rapenstain], genannt Mötteli [Möttelin], öffentlich zu Gericht sitzt, bezeugen Ursula Hagenbüchi [Hagenbuchi] und ihr zu Recht erwählter Vogt Mark Fräfel [Frafel], Weibel zu Bürglen, dass vor einiger Zeit Ursula Hagenbüchi und ihr damals noch lebender Gatte Andreas Kollbrunner [Kolbruner] in der Einsicht, dass Gottesfurcht aller Weisheit Anfang und nichts gewisser als der Tod, dagegen nichts ungewisser als die Stunde des Todes sei, zu ihrem Seelenheil und dem ihrer Vorfahren der löblichen Bruderschaft zu der neuen Kirche (in Neukirch) einen ewigen Zins von 2 Mutt Haber in Geld vermacht. Das Vermächtnis wurde am Montag [uff gutemtag] nach St. Erasmus [Rasimus] (= 09.06.) 1477 getätigt mit der Bestimmung, die Zinszahlung solle nach dem Ableben der Schenkerin beginnen. Dieser jährlich auf den Martinstag in Geld fällige Zins von 2 Mutt Haber ab Konrad Schmids Eigengut zu Rudenwil [Rodawila], das seinerzeit von Hans Schmid erworben wurde und an des Kellers Gut und des Rebmanns Gütlein anstösst und welches mit 3 Schilling Pfennig Konstanzer Währung und zwei Tagwan Vogtsteuer an die Herrschaft Bürglen belastet ist, übergibt die Schenkerin nun aber im Bestreben, dadurch künftigen Streit zu vermeiden, bereits zu ihrem Lebzeiten mit der Hand ihres Vogts dem Hans Bötschi [Böttsche] von Neukirch [Sedenschwil] als dem Pfleger der Bruderschaft zu der neuen Kirche, und sie setzt das besagte Gut in Rudenwil als Unterpfand für regelmässige Zinszahlung ein. Diese Schenkung wird vor Gericht als rechtmässig erkannt, und der Pfleger begehrt zu Handen seiner Bruderschaft die Beurkundung des Akts.
Dorsualvermerk:(zeitgenössische Notiz:) Die bruderschafft zu der nüwen ki(rch)en von Adreß Kolbruner und Ursula Hagenbüchi, sine hußfrowen, umb zwen mutt haber geltz, costet V ß den.
(spätere Notiz:) II mutt haber ab Růdiwyll. 1490.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Pergament
Anzahl Blätter:1
Format B x H in cm:39.4 x 23.5 + 3.0 (Plica)
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Siegel ehemals an Pergamentstreifen eingehängt (ab). Siegler: Der ausstellende Ammann (sic!) mit seinem eigenen Siegel
Kommentar des Staatsarchivs:Die Urkunde ist zum Zeichen ihrer Ungültigkeit zu einem unbekannten Zeitpunkt mit Schnitten im Pergament versehen und bei dieser Gelegenheit vermutlich auch des Siegels beraubt worden.
Rudenwil, mundartlich: Ruedewiil, ist ein Weiler in der Politischen Gemeinde Wuppenau, zwischen Hosenruck und Gabris gelegen. Vgl. dazu (mit dem Bezug zu dieser Urkunde) TNB 1.2, S. 1081.
Zur Bezeichnung Bürglens als Städtchen: Bürglen wird erstmals am 01.02.1359 (TUB V, Nr. 2404, S. 667-670) Flecken und Stadt genannt. Es scheint sich um eine versuchte und nie gelungene Stadtgründung des 14. Jhs. gehandelt zu haben, denn rechtlich bleibt Bürglen trotz bis in die Neuzeit sichtbaren Mauern und Toren ein Dorf. Vgl. Menolfi, Bürglen, S. 103; HLS Bd. 3, S. 102, und Amt für Archäologie Thurgau, Archäologie im Thurgau, S. 274 f.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: <5 [auf Rasur]>; N.K.; No. 32
Pupikofersche Signatur (1848): Neu.5
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): 348
Zettelrepertorium (1937): 7'30'18
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Trockengereinigt (2022).
Reproduktionsbestimmungen, Copyright:Die Urheberrechte und Reproduktionsrechte liegen beim Staatsarchiv Thurgau.
 

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