7'30, 19.Neu/4c Heinrich von Helmsdorf zu Buhwil schenkt der Kirche von Selischwil (jetzt: Neukirch an der Thur) einen Acker und eine Hofstatt daselbst, 1510.08.26 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 19.Neu/4c
Title:Heinrich von Helmsdorf zu Buhwil schenkt der Kirche von Selischwil (jetzt: Neukirch an der Thur) einen Acker und eine Hofstatt daselbst
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Rechtsakt-Typ:Schenkung
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:(Schönenberg)
Creation date(s):8/26/1510
Ausstellungsdatum:uff Menttag vor sant Pelayen tag
Aussteller:Jakob Giger von Rothen
Adressat:Junker Heinrich von Helmsdorf; Hanselin Kunz und Kleinhans Bötschi als Pfleger der Kirche von Neukirch an der Thur
Regest:Vor Jakob Giger von Rothen [Rotten], Ammann zu Schönenberg [Schónnenberg], der mit der Gewalt des Konstanzer Bischofs Hugo (von Hohenlandenberg) und anstatt und im Namen des Fritz Jakob von Anwil, bischöflicher Hofmeister und Vogt zu Bischofszell, zu Schönenberg öffentlich zu Gericht sitzt, eröffnet Junker Heinrich von Helmsdorf [Helmstorff], zu Buhwil [Buwil] gesessen, dass sein Vater Jakob von Helmsdorf sel. vor diesem Gericht etliche Sprüche und Forderungen "gegen und wider Pamplin" durchgesetzt [zu recht gestanden] habe und ihm namentlich die zwei nachher beschriebenen Güter zugesprochen worden seien. Diese väterlichen Erbgüter, nämlich der Acker "zum Bach" zu Neukirch [Selischwil], hinter Ruedi Zum Bachs Haus gelegen, an den Bach und auch an Scheri Hansen und der Kirche Güter anstossend, sowie die Hofstatt daselbst, auch an die Güter von Scheri Hans und an die Gasse anstossend, will Heinrich von Helmsdorf nun durch seinen erwählten Fürsprech Barholome Kunz [Cuntz] der Kirche und ihren Pflegern Hanselin Kunz und Kleinhans Bötschi [Bóttschin] übergeben und will durch ein Urteil erfahren, wie er dies tun sollte, damit es jetzt und hernach rechtskräftig sei. Nach der Umfrage des Ammanns wird zu Recht erkannt, dass die beiden Güter am Gerichtsstab rechtmässig der Kirche und ihren Pflegern übergeben werden können, was in der Folge auch geschieht. Die genannten Kirchenpfleger begehren zu Handen der Kirche Beurkundung des Akts.
Dorsualvermerk:(ursprüngliche Notiz:) Brieff umb den acker zum bach und die Hoffstatt darby zu Selischwil.
(späterer Zusatz:) Vergabung zwayer stuck guetter und der hoffstatt von j(un)kher Heinrich Helmstoff. Anno 1510.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Pergament
Anzahl Blätter:1
Format B x H in cm:33.0 x 20.5 + 3.0 (Plica)
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Wachssiegel (33 mm) an Pergamentstreifen eingehängt. Siegler: Der Aussteller mit dem Siegel des Vogts Fritz Jakob von Anwil
Kommentar des Staatsarchivs:Rothen, Weiler auf dem Boden der ehemaligen Ortsgemeinde Neukirch a.d.Th., zwischen Neukirch und Schönenberg gelegen.
Pupikofer vermerkt in seinem Repertorium (wahrscheinlich aufgrund des ungenauen Dorsual-Zusatzes), es seien zwei Äcker geschenkt worden. Die beiden geschenkten Güter sind aber (wie die zeitgenössische Dorsualnotiz richtig zusammenfasst) der eine Acker am Bach und die Hofstatt in der Nähe.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: N.K.; No. 4 (auf Rasur)
Pupikofersche Signatur (1848): Neu.4c
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): 456
Zettelrepertorium (1937): 7'30'18
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Siegel gereinigt; trockengereinigt (2021).
Reproduktionsbestimmungen, Copyright:Die Urheberrechte und Reproduktionsrechte liegen beim Staatsarchiv Thurgau.
 

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End of term of protection:8/26/1530
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