7'30, 18.18/2 Das Gericht zu Bürglen urteilt über das Verfahren zur Pfändung eines säumigen Zehntbauern des Kollegiatstifts in Bürglen, 1560.09.26 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 18.18/2
Title:Das Gericht zu Bürglen urteilt über das Verfahren zur Pfändung eines säumigen Zehntbauern des Kollegiatstifts in Bürglen
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Rechtsakt-Typ:Urteil
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:(Bürglen)
Creation date(s):9/26/1560
Ausstellungsdatum:uff Mëntag nach sant Mathis des hailgen zwölffpöten tag
Aussteller:Alexander Brunnhofer, Verweser des Ammannamtes zu Bürglen
Adressat:Anwalt der Chorherren des St.-Pelagius-Stifts zu Bischofszell
Regest:Vor Alexander Brunnhofer [Alixander Brunhaffer], Verweser des Ammannamtes zu Bürglen, der an Stelle und im Namen von Albrecht von Breitenlandenberg [Braiten Landenberg], Herr zu Bürglen, öffentlich zu Gericht sitzt, erscheint der Anwalt der Chorherren des St.-Pelagius-Stifts [sant Blaien gestiffts] zu Bischofszell und lässt durch Hans Schelling [Schëlling], seinen erwählten Fürsprech, vortragen, dass Hans Lütold [Lütolt] zu Bürglen dem Stift einen Zehnten von 6 1/2 Mutt Korn und 1 Huhn [hünly] auf das vergangene 1559. Jahr schuldig ist und für den verfallenen Zehnten nach Gerichtsbrauch und Recht gepfändet werden sollte. Nachdem von niemandem, auch nicht von Lütold selbst, gegen diese Darstellung Einwände erfolgen, befragt der Richter den Gerichtsumstand nach seinem Urteil. Es wird zu Recht erkannt, dass der Anwalt der Chorherren noch sieben Nächte warten soll, und falls er in dieser Frist nicht ausbezahlt wird, so soll er mit dem Richter zu Hans Lütold gehen und ihm das Pfand abverlangen [und im haissen pfand uff pfand geben]. Dieses mag er dann verganten und verkaufen nach des Gerichts und der Herrschaft Bürglen Brauch und Recht, bis dem Stift alle ausstehenden Guthaben und Kosten abbezahlt sind. Der Anwalt des Stifts begehrt Beurkundung des Urteils.
Dorsualvermerk:(ursprüngliche Notiz des Urkundenschreibers:) Der corherren anwaltt.
(Archivnotiz:) Ein alter urthlbrieff wegen eines zendtens zu Bürglen. P. vusstendtiges zinß beraith zu zallen.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:2
Format B x H in cm:21.8 x 32.7
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Aufgedrücktes Wachssiegel, mit Papier belegt. Siegler: der Aussteller mit dem Siegel des Junkers von Breitenlandenberg
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: <18>; Bu.
Pupikofersche Signatur (1848): XVIII.1560
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'17
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt (2022).
 

Containers

Number:1
 

Usage

End of term of protection:9/26/1580
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

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URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=371321
 

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