7'30, 35.25/58 Der hoch verschuldete Schuhmacher Jakob Herbert verkauft dem Wolf-Friedrich Schlatter, alt Spitalmeister von Bischofszell, seine Güter in Hackborn, und der Anwohner Benedikt Ruckstuhl macht von seinem Zugrecht Gebrauch und übernimmt seinerseits diese Güter zu den gleichen Bedingunge

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Ref. code:7'30, 35.25/58
Title:Der hoch verschuldete Schuhmacher Jakob Herbert verkauft dem Wolf-Friedrich Schlatter, alt Spitalmeister von Bischofszell, seine Güter in Hackborn, und der Anwohner Benedikt Ruckstuhl macht von seinem Zugrecht Gebrauch und übernimmt seinerseits diese Güter zu den gleichen Bedingungen
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Rechtsakt-Typ:Kauf
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:(Bischofszell)
Creation date(s):5/5/1738
Aussteller:Kapar Lewerer, Bürger und Grossweibel zu Bischofszell
Adressat:Meister Jakob Herbert, Schuhmacher von Hackborn; Wolf-Friedrich Schlatter, alt Spitalmeister von Bischofszell
Regest:Vor Kapar Lewerer, Bürger und Grossweibel zu Bischofszell, der mit der Gewalt von Johann Franz (Schenk von Stauffenberg), Bischof zu Konstanz und Augsburg, und auf Befehl von Fidel Anton Freiherr von Thurn, Herr zu Berg, fürstbischöflicher Rat und derzeit Obervogt zu Bischofszell, öffentlich zu Gericht sitzt, verkauft Meister Jakob Herbert, Schuhmacher von Hackborn, durch einen gemeinsamen Fürsprech dem Wolf-Friedrich Schlatter, alt Spitalmeister von Bischofszell, sein neues Haus, seine Hofstatt, seinen Stadel mit Krautgarten und seine ganzen Besitzungen (einzeln aufgezählt): ca. 9 Mannmahd an Wieswachs, 8 Juchart Ackerfeld in der Samen-Zelg, 7 Juchart Ackerfeld in der Haber-Zelg, 6 1/2 Juchart und 3 Vierling Ackerfeld in der Brach-Zelg, 17 Juchart und 1 Vierling an Weidgang und Holzboden.
Diese Güter sind belastet mit jährlich 25 Viertel und 1 1/2 Mässli Dinkel [fäsen], 25 Viertel und 1 1/2 Mässli an Haber, 2 Viertel, 10 Mässli und zwei Drittel-Mässli an Kernen, 67 Eier und von 5 Hühnern 2/3 an Grundzins in das Schloss Bischofszell sowie mit dem kleinen und dem grossen Zehnten an die evangelische Kirche Bischofszell.
Von der vereinbarten Kaufsumme von 1604 fl. 30 xr. erhält der Käufer nur gerade 2 fl. 56 xr. Den Rest machen die Darlehensschulden beim Kollegiatstift (fl. 646.40), bei Bartholomäus Lieb des Rats von Bischofszell (fl. 100 fl.), bei Stadtschreiber Diethelm bzw. dessen Schwiegermutter sel. Anna Maria Rietmann [Riethman] (fl. 490), beim Käufer selbst (fl. 100) und die über mehrere Jahre aufgelaufenen Zinsschulden aus. Vereinbart wird ferner, dass dem Käufer im Haus und im Stadel alles, was niet- und nagelfest ist [was nuth und nagel haltet], gehören soll. Der Verkäufer hat zudem erklärt, aus dem Haus zu ziehen, wann dies der Käufer begehrt. Was die Wasserleitung betrifft, so muss der Käufer zwei Drittel und der Anwohner Benedikt Ruckstuhl [Rukstul] einen Drittel in Stand [in ehren] halten.
(Nachtrag von gleicher Hand:) Benedikt Ruckstuhl von Hackborn hat kraft thurgauischem Recht die oben beschriebenen Güter mit Haus, Stadel und allen näher bezeichneten Grundstücken, so wie sie Herr Schlatter von Jakob Herbert erstanden hat, dem Käufer um den oben vermerkten Preis von 1604 fl. 30 xr. abgenommen, weshalb diese Urkunde gelten solle, als wäre sie mit ihrem ganzen Inhalt auf den Benedikt Ruckstuhl selbst ausgestellt worden, was mit dem oben aufgedrückten obrigkeitlichen Siegel bestätigt wird.
Dorsualvermerk:Kauff brieff herren Wolffriderich Schlatters, alt-spithalmeister und burgers zu bischofzell um erkaufftes gut zu Hakbaren gelegen per 1604 fl. 30 xr. Schreibtax fl. 16, Sigeltax fl. 4. Erkennt den 8. Junii 1739
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier, fadengeheftet
Anzahl Blätter:4
Format B x H in cm:22.9 x 36.0
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Aufgedrücktes Oblatensiegel, mit Papier belegt. Siegler: Der Aussteller mit dem Siegel des Fidel Anton Freiherr von Thurn, fürstbischöflicher Rat und Obervogt zu Bischofszell und mit der Unterschrift von Fürsprech Jakob Christoph Zwinger
Kommentar des Staatsarchivs:Wolf-Friedrich Schlatter, der Spitalmeister, wird in einer früheren Urkunden nur Friedrich Schlatter genannt.
Die Urkunde wirft rechtliche Fragen auf, da der durch thurgauisches Recht erzwungene Weiterverkauf an Benedikt Ruckstuhl, der als Anwohner gegenüber dem auswärtigen Schlatter ein Zugrecht geltend machen kann (obwohl beide Interessenten im gleichen Gerichtsbann ansässig sind), nicht datiert, nicht eigens beglaubigt und in der offiziellen Dorsualnotiz auch nicht ausgewiesen wird.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: -
Pupikofersche Signatur (1848): XXV.1738
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'52
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Nachgeleimt; Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2024).
 

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