7'30, 35.25/46 Der Bischof von Konstanz bewilligt dem Franz Anton Judas und Mithaften in den Halden, einen von seinen Vorgängern herrührenden Konsens zu einer Verpfändung von Lehen des Konstanzer Hochstifts gegenüber der Kirchenfabrik des Kollegiatstift als Gläubiger um weitere 8 Jahre zu verlänge

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Ref. code:7'30, 35.25/46
Title:Der Bischof von Konstanz bewilligt dem Franz Anton Judas und Mithaften in den Halden, einen von seinen Vorgängern herrührenden Konsens zu einer Verpfändung von Lehen des Konstanzer Hochstifts gegenüber der Kirchenfabrik des Kollegiatstift als Gläubiger um weitere 8 Jahre zu verlängern
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Rechtsakt-Typ:Einwilligung
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:Meersburg, bischöfliche Residenz
Creation date(s):10/19/1712
Aussteller:Johann Franz (Schenk von Stauffenberg), Reichsfürst und Bischof von Konstanz, Herr der Reichenau und von Öhningen
Adressat:Franz Anton Judas, Lehensmann des Hochstifts Konstanz, und Mithaften; Kollegiatstift St. Pelagii zu Bischofszell
Regest:Johann Franz (Schenk von Stauffenberg), Reichsfürst und Bischof von Konstanz, Herr der Reichenau und von Öhningen, bestätigt die Erlaubnis seiner beiden Vorgänger im Bischofsamt Franz Johann (Vogt) und Marquard Rudolf (von Rodt) an Franz Anton Judas und Mithaften in den Halden, wonach die Lehensgüter des bischöflichen Hochstifts, die diese in den Halden, genannt Klockers [Klockhers] und Dolders Halden, im Amt Schönenberg innehaben, mit einer dem Kollegiatstift St. Pelagii und dessen (Kirchen-) Fabrik zu Bischofszell als Gläubiger geschuldeten Summe von 1454 Gulden beschwert werden dürfen. Dan nun Franz Anton Judas und Mithaften diese Schuld nicht zu bezahlen vermögen und die Prolongationsjahre bereits abgelaufen ist, gestattet der Bischof, das entliehene Kapital nochmals um 50 Gulden zu erhöhen, womit die Schuld 1504 Gulden ausmacht. Dieser bischöfliche Konsens gilt acht Jahre ab dem Datum der Urkunde. Sind die Lehensgüter bis dahin von der Schuld nicht ledig gemacht, wird der Konsens kraftlos.
Dorsualvermerk:Prolongationsconsens Franz Anthonii Judas undt mithafften auf der Halden im ambt Schönenberg per 1504 fl. landtwehrung uff 8 jahr.
(Nachtrag:) Ißt exspiriert (= erlöscht).
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:2
Format B x H in cm:20.4 x 33.6
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Aufgedrücktes Oblatensiegel, mit Papier belegt. Siegler: Der Aussteller mit seinem eigenen Siegel
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: -
Pupikofersche Signatur (1848): XXV.1712
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'52
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Nachgeleimt; Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2024).
 

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Number:1
 

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End of term of protection:10/19/1732
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

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