7'30, 35.24/23 Jakob Wachter vom Ottenberg und Jörg Keller von Hugelshofen verkaufen dem Pelagius Sprenger von Weinfelden einen Zins ab Rodungsgütern auf dem Ottenberg, 1537.02.24 (Dossier)

Archive plan context


Ref. code:7'30, 35.24/23
Title:Jakob Wachter vom Ottenberg und Jörg Keller von Hugelshofen verkaufen dem Pelagius Sprenger von Weinfelden einen Zins ab Rodungsgütern auf dem Ottenberg
Preview:
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
    
Rechtsakt-Typ:Kauf; Zinsverschreibung
Überlieferungsform:Original
Creation date(s):2/24/1537
Ausstellungsdatum:uff sant Mathyas tag apostoli
Aussteller:Jakob Wachter vom Ottenberg und Jörg Keller von Hugelshofen
Adressat:Pelagius Sprenger von Weinfelden
Regest:Jakob Wachter "uß den Stöcken" am Ottenberg als Hauptverpflichteter [hoptgült] und Jörg Keller von Hugelshofen [Hugelschhofen] als Mitverpflichteter [mitgült] verkaufen dem Pelagius Sprenger von Weinfelden [Winfelden] für 50 Gulden Konstanzer Währung in bar, den Gulden à 15 Schilling gerechnet, einen jährlich auf den Martinstag fälligen Zins von 2 1/2 Gulden ab folgenden Gütern des Hauptverpflichteten:
- ab der Rodung [rüti] genannt Gemainmerck (= Allmende) zu Ottenberg, an die Münchrüti, an die Büeblisrüti [Büblißrüti] und an die Landstrasse von Konstanz nach Weinfelden anstossend, ca. 3 Juchart gross, zins- und zehntfrei;
- ab einer Wiese, genannt Halde, unterhalb von Stoffel Monsch, zu drei Seiten an die Raitigüter zu Konstanz und zu der vierten an die Landstrasse von Hugelshofen nach Weinfelden anstossend, ca. 1 Mannmahd, zins- und zehntfrei;
- ab 1 Juchart Acker in der Zelg unterhalb von Stoffel Monschs so genanntem Oberhof, stösst an das Rörentobel, an des Schmieds zu Hugelshofen Güter und an die Landstrasse von Hugelshofen nach Weinfelden, belastet nur mit dem gewöhnlichen Zehnten;
sowie ab folgenden Gütern des Mitverpflichteten:
- 1 1/2 Mannmahd Wieswachs, genannt "die klein Rüdlenwiß", im Ottenberg;
- 1 Juchart Holzboden, alles in einem Einfang [infang] gelegen und unten an der Wachter Güter, oben an den Holzweg und neben sich an Hans Hugelshofers [Hugelschofer] Güter anstossend. Beide Parzellen sind zins- und zehntfrei.
Die Verkäufer setzen diese Güter als Unterpfand für regelmässige Zinszahlung ein und sichern sich das Recht, den Zins mit dem Hauptgut und dem je nach Termin der Auslösung anteilmässigen Jahreszins [mit anzal des zins, der sich dann in dem jar, so wir die losung tůnd, nach marchzal ergangen] wieder abzulösen.
Dorsualvermerk:(ursprüngliche Notiz:) Jacob Wachter in Stöcken 2 g(ulden) 1/2.
(1. Nachtrag:) Item uff Martini im 1567 hat Josep Mon mir, Jacob Möttelin zu Winfelden, an disem brieff abgelößt drissig gulden an hoptgůt, lutet noch zwaintzig guldin.
(2. Nachtrag:) Joseph Monen erben.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Pergament
Anzahl Blätter:1
Format B x H in cm:40.2 x 23.7 + 3.5 (Plica)
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Wachssiegel an Pergamentstreifen eingehängt. Siegler: die Aussteller mit dem Siegel des Mansuetus Zumbrunnen [zum Brunnen], des Rats zu Uri und Landvogt im Ober- und Niederthurgau
Kommentar des Staatsarchivs:Der Verkaufserlös geht an den Hauptverpflichteten zu dessen Nutzen. Dieser trägt vermutlich auch die Verantwortung für die Ablieferung der Jahreszinsen. Über die Aufteilung des Erlöses aus dem Zinsverkauf sowie der Zinsanteile zwischen den beiden Verkäufern sagt die Urkunde nichts aus. Das war vermutlich Gegenstand einer bilateralen (mündlichen?) Absprache zwischen Wachter und Keller.
Unklar bleibt auch, wie der Zinsbrief (spätestens im 17. Jh.) ins Kelleramt des Kollegiatstifts Bischofszell gelangen konnte. Eine mögliche Verbindung zeigt der in der Dorsualnotiz genannte Name Mötteli auf. Mit den Mötteli von Mauren standen die Stiftsherren als Kollaturinhaber von Berg in enger geschäftlicher Beziehung.
Die genannten Zinsgüter, aufgrund der Flurnamen (Stocken, Rüti) mindestens teilweise Rodungsgüter, sind an der Nordabdachung des Ottenbergs zu suchen. Der Name des Hauptverpflichteten Wachter, der Anstössername Monsch und der Name des späteren Inhabers Mohn [Mon] führen in die Gegend der beiden Weiler Wachtersberg und Mohnshus, die beide an der Strasse von Hugelshofen nach Weinfelden und in der Nähe des genannten Rören(bach)tobels liegen. Die genannten Flurnamen sind im TNB nicht erfasst worden.
Zum Überlieferungszusammenhang siehe jetzt StATG 7'30, 27.12/38: Der Zinsbrief scheint 1615 für die Freilassung der Gebrüder Schlatter ans Stift gegeben worden zu sein.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: <46>; No 40; 83; D.Kell.
Pupikofersche Signatur (1848): XXIV.1537
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): 573
Zettelrepertorium (1937): 7'30'51
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Siegel gereinigt; trockengereinigt (2024).
 

Containers

Number:1
 

Files

Files:
 

Usage

End of term of protection:2/24/1557
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

URL for this unit of description

URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=340787
 

Social Media

Share
 
Home|Shopping cartno entries|Login|de en fr it
State Archive Thurgau Online queries