7'30, 35.24/9 Hans Hardum und Rudolf Birenstil aus dem Gottshaus geloben Ablösung einer Zinsschuld auf zwei Stiftsgütern in Grub innerhalb von 5 Jahren, 1482.04.29 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 35.24/9
Title:Hans Hardum und Rudolf Birenstil aus dem Gottshaus geloben Ablösung einer Zinsschuld auf zwei Stiftsgütern in Grub innerhalb von 5 Jahren
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Rechtsakt-Typ:Verpflichtung
Überlieferungsform:Original
Creation date(s):4/29/1482
Ausstellungsdatum:uff Mentag nach sant Marx tag
Aussteller:Hans Hardum und Rudolf Birenstil (genannt Rusch) aus dem Gottshaus
Adressat:Kustos und Kapitel des Stifts St. Pelagii in Bischofszell
Regest:Hans Hardum und Rudolf Birenstil [Byrenstil], genannt "Růsch", im Gottshaus gesessen, bekennen, dass sie beide zwei Viertel Kernen jährlichen Zinses ab ihren Gütern in Grueb um sechs Gulden Hauptgut Ablösung an Heinrich Giger, den Müller im Hasenberg, verkauft haben. Da die versetzten Güter rechte Gottshaus-Güter des Stiftes St. Pelagii in Bischofszell sind, versprechen beide, den genannten Zins innerhalb der nächsten fünf Jahre nach Datum dieser Urkunde wieder abzulösen. Andernfalls erhalten Kustos und Kapitel des Stifts das Recht, diese Güter mit allem Zubehör wieder an sich zu ziehen und sie nach ihrem Gefallen anderweitig zu besetzen.
Dorsualvermerk:(ursprüngliche Notiz:) Byrenstil versetz(?) uf dem guet in Grůb.
(2. Hälfte 17. Jh.:) Der bewilligung brieff, das er sein guoth zu Wengi versetzen dörffe. Des von Birenstill torkhel und Grueb.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Pergament
Anzahl Blätter:1
Format B x H in cm:31.5 x 15.2
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Siegel einst an Pergamentstreifen eingehängt (ab). Siegler (nur angezeigt): die Aussteller mit dem Siegel des Junkers Hans von Adlikon des Älteren
Kommentar des Staatsarchivs:Hasenberg = Weiler auf dem Boden der Gemeinde Waldkirch SG, direkt an der thurgauischen Kantonsgrenze.
Zu den Dorsualnotizen: "versetz" könnte für (Zins-) Versetzung stehen. Das Wort "vsetz" zeigt ein mit der Haste des langen s verbundenes Kürzungszeichen. Die Lesart ist letztlich eine Interpretation. Die eigenartige Lokalisierung "Wengi" in der späteren Notiz könnte eine Verschreibung für "Grueb" oder aber ein Identifikationsversuch einer damals schon nicht mehr sicher lokalisierbaren Örtlichkeit durch den Stiftsarchivar sein.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: <27>; 2; L.K.
Pupikofersche Signatur (1848): XXIV.1482
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): 293
Zettelrepertorium (1937): 7'30'51
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Trockengereinigt (2024).
 

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End of term of protection:4/29/1502
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

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URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=340209
 

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