7'30, 35.Sche/6a Heinrich Rüttiner verkauft seinem Bruder Kleinhans Rüttiner für eine Erbschuld einen Zins ab seinem Haus zu Heldswil, 1531.03.13 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 35.Sche/6a
Title:Heinrich Rüttiner verkauft seinem Bruder Kleinhans Rüttiner für eine Erbschuld einen Zins ab seinem Haus zu Heldswil
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Rechtsakt-Typ:Kauf
Überlieferungsform:Original
Creation date(s):3/13/1531
Ausstellungsdatum:uff Mentag vor Mittfasten
Aussteller:Heinrich Rüttiner genannt Betz zu Heldswil
Adressat:Kleinhans Rüttiner genannt Betz, dessen Bruder, Bürger zu Bischofszell
Regest:Heinrich Rüttiner genannt Betz zu Heldswil [Haditschwil] bekennt, dass er seinem Bruder Kleinhans Rüttiner genannt Betz auf dessen väterlichem und mütterlichem Erbe zu Hatswil 16 Gulden Konstanzer Währung schuldig ist. Weil er diese Schuld nicht bezahlen mag, verkauft er ihm dafür einen jährlich auf den Martinstag fälligen Zins von 16 "Böhmischen" [behemsch] gleicher Währung ab seinem Haus und Hof zu Heldswil [Häditschwil], an die Landstrasse und an der Epper Güter anstossend, sowie ab 1 Juchart, genannt die Hohle Gasse [Holen Gaß], an die Güter des Klosters St. Gallen anstossend. Die Güter sind ein frei, ledig und vogtbar Eigengut und nur mit dem Herrenzins und dem gewöhnlichen Zehnten belastet. Der Schuldner setzt diese Güter als Unterpfand für regelmässige Zinszahlung ein und sichert sich und seinen Erben das Recht, den Zins nach einer Vorankündigungsfrist von einem Monat mit der Summe des Hauptguts wieder abzulösen, und zwar vor dem Johannistag ohne und nach dem Johannistag mit dem Jahreszins.
Dorsualvermerk:Hainrich Rüttiner zinst sinem brůder XVI behemsch.
1531.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Pergament
Anzahl Blätter:1
Format B x H in cm:32.5 x 21.2 + 4.5 (Plica)
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Wachssiegel an Pergamentstreifen eingehängt. Siegler: der Aussteller mit dem Siegel des Ulrich Freiherr von Hohensax [Hochen Sax], Herr zu Bürglen und Forstegg [Vorstegg]
Kommentar des Staatsarchivs:Forstegg = Burg und Herrschaft der Herren von Hohensax bei Sennwald im St. Galler Rheintal. Heldswil gehört zum Niedergericht von Bürglen. Pupikofer identifiziert in seinem Repertorium den Ort mit Hatswil bei Amriswil, was von der Namenform her möglich wäre, jedoch aufgrund der Entfernung und aufgrund des Sieglers nicht in Frage kommt.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: <[Rasur]>; No 6; Sch
Pupikofersche Signatur (1848): Sche 6a
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): 561
Zettelrepertorium (1937): 7'30'49
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Siegel gereinigt; trockengereinigt (2023).
 

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Number:1
 

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  • DERIVAT_StATG_7-30__35-Sche___6a_00002.tif
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End of term of protection:3/13/1551
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Accessibility:Oeffentlich
 

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