7'30, 21.SPB/6d Rudolf Koller zu Störshirten verkauft der Barbara Allenspach von Stocken einen Zins ab seinen Gütern, 1559.07.05 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 21.SPB/6d
Title:Rudolf Koller zu Störshirten verkauft der Barbara Allenspach von Stocken einen Zins ab seinen Gütern
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Rechtsakt-Typ:Zinsverschreibung
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:(Bischofszell)
Creation date(s):7/5/1559
Ausstellungsdatum:uff Mittwuchen den fünfften tag hëwmonatts
Aussteller:Kaspar Schwarzach, geschworener Ammann im Gottshaus, vorsitzender Richter im offenen Gericht von Chorherren und Kapitel des St.-Pelagius-Stifts in Bischofszell
Adressat:Rudolf Koller zu Störshirten; Barbara Allenspach von Stocken
Regest:Vor Kaspar Schwarzach [Schwartzach], geschworener Ammann im Gottshaus, der im Namen und an Stelle seiner Herren, der Chorherren und des Kapitels des St.-Pelagius-Stifts in Bischofszell, daselbst in der Stadt dem offenen Gericht vorsitzt, verkauft Rudolf Koller, wohnhaft zu Störshirten [Störshertten] im Gottshaus, mit seinem erwählten Fürsprech Hannes Stör und der Einwilligung seiner Ehefrau Anna Henniger der Barbara Allenspach [Allenspächin] zu Stocken und ihrem Vogt Heinrich Scheiwiler [Scheywiller] zum Preis von 50 Gulden Konstanzer Währung "in münz" einen ewigen und jährlich auf den Martinstag zu entrichtenden Zins von 2 1/2 [dritthalben] Gulden ab dem Eigenhof und den Gütern zu Störshirten mit Haus, Hofstatt, Stadel und Bauholz [gezimer], Wiesen, Äckern, Holz und Feld. Im Einzelnen: ab ca. 12 Mannmahd Heuwachs und zu allen drei Zelgen 45 Juchart Ackerfeld und 8 Juchart Holzboden, einerseits an die Birenstiler andererseits an die Freihirter [Freyen Hertter], zum dritten an die Buchacker und zum vierten an der Chorherren Weiher sowie an Bernhard Henselers [Hänßellers] "des abtheilten güter" anstossend, frei ledig und eigen und nur belastet mit 3 1/2 Viertel Kernen, 5 Viertel Haber, 11 Batzen an Vogtsteuer und Hühner [hüondli] an den Vogt zu Bischofszell, 6 Viertel Dinkel [vesen], sechs Viertel Haber an das Refektorium der Chorherren [den chorherren in das räffentall], einen halben Gulden an den Mesmer, 10 Batzen und 8 Pfennige an die armen Leute an der Sitterbrücke [den armen lüten an der Sitterbrugg], 15 Gulden nach Konstanz, 2 Mutt Kernen und 1 Gulden an Bartholomäus Rietmann [Rietman], 15 Gulden der Stadt Bischofszell, "auch das holzfüeren unnd brüöllmayen", aber sonst ganz zehntfrei.
Den Verkaufserlös will der Verkäufer zu seinem und seiner Ehefrau Nutzen sowie zum Nutzen der ehelichen Kinder, die seine Ehefrau Anna Henniger von seinem Vorfahren Jakob Löhr [Lör] sel. geboren hat, verwenden, und er gibt diesen Erlös ausdrücklich in deren Gewalt.
Die aufgezählten Güter werden als Unterpfand für regelmässige Zinszahlung eingesetzt, und der Verkäufer sichert sich, seiner Ehefrau und deren Kindern die Möglichkeit, den Zins zum Hauptgut wieder abzulösen - vor dem Johannistag (24.06.) ohne und nach dem Johannistag mit dem Jahreszins. Heinrich Schweiwiler verlangt Beurkundung des Kaufs zu Handen seiner Vogtfrau.
Dorsualvermerk:(ursprüngliche Notiz:) Störshrtten drithalben fl. zins Costentzer werung.
(spätere Notizen:) Rudolph Koller zinset jarlich 2 fl., 7 bz. 6 den.
1559.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Pergament
Anzahl Blätter:1
Format B x H in cm:55.6 x 28.8 + 5.3 (Plica)
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Wachssiegel (30 mm) an Pergamentstreifen eingehängt. Siegler: Der Aussteller mit dem Siegel des Werner Kyd [Khyd] von Schwyz, Vogt zu Bischofszell
Kommentar des Staatsarchivs:gezimer, gezimber = Bauholz, auch: Wohnung (Mhdt. Rechtswörterbuch).
Die auffällige Formulierung in dieser Zinsverschreibung betrifft die Begünstigung von Kollers Ehefrau und deren Kindern aus erster Ehe mit einem verstorbenen "Vorfahren" Kollers. Bezüglich der Verwendung des Erlöses aus dem Zinsverkauf heisst es: "... fünffzig guldi gůter Costanntzer wärung in müntz, die er an sinen ouch siner ellichen hußfrowen Anna Henningerin unnd iren eelichen kinder, so sy by willund Jacob Lören sinem vorfarn sälgen ehelichen erporen, schinbaren nutz verwändt, unnd zu iren hannden unnd gwallt gezellt worden, und damit abglöst."
Diese Zinsverschreibung ist von Pupikofer in dessen Repertorium von 1847 ein zweites Mal in der Abteilung XXIV (S. 138) eingetragen worden. Es ist jedoch nur diese Urkunde vorhanden.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: <6>; No 4 SPB
Pupikofersche Signatur (1848): SPB 6d
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): 643
Zettelrepertorium (1937): 7'30'21
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Siegel gereinigt; trockengereinigt (2022).
 

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